Problem, einen Wahlvorstand zu gründen (Elternzeitler? Größe?)

  • Liebe Forenmitglieder,


    wir sind aktuell ein nur noch sehr kleiner BR: Von 5 Mitgliedern (plus 2 Ersatzmitglieder) in 2016 über 3 Mitgliedern (plus 1 Ersatzmitglied) in 2020 sind aktuell nur noch 1 Mitglied (ich, nach 2 Jahre Elternzeit und nun in Teilzeit) und ein weiteres Mitglied in Elternzeit übrig geblieben.

    Auch die Mitarbeiteranzahl im Betrieb ist stark gesunken auf 11 MA (davon 3 in Elternzeit), daher wird es nach den Neuwahlen weiterhin auch nur noch 1 BR-Mitglied geben (plus hoffentlich ein paar Ersatzmitglieder..., aber sehr fraglich).


    Mein aktuelles Problem als BR ist nun, einen Wahlvorstand zu gründen, für den man 3 Personen (mit mir noch 2) benötigt. Insgesamt kommen jedoch gerade noch 3 Personen in Frage, die bereits gefragt wurden, aber nicht sofort HURRA schreien bzw. einfach Info fehlt.


    Daher meine Fragen:

    1) Ist in dieser Mini-Größe unseres Betriebs auch möglich, Kollegen in Elternzeit in den Wahlvorstand zu berufen? Diese haben bereits mehr Erfahrung mit BR und würden es auch eher unterstützen (können).

    2) Ist in dieser Mini-Größe unseres Betriebs auch möglich, einen Wahlvorstand bestehend aus 1 Person zu berufen? (Aus rein logischer Sicht würde ich diese Frage überhaupt nicht stellen, aber die Not spricht aus mir. ;))

    3) Was passiert mit einer BR-Wahl, wenn man es nicht schafft, genügend Leute für einen Wahlvorstand zu finden? Wird ein Wahlvorstand einfach gesetzt? Von wem?


    Es stellt sich damit natürlich auch die Frage, ob ein BR von den Mitarbeitern in diesem Betrieb überhaupt gewünscht wird. Die Besonderheit bei uns ist, dass wir fast ausschließlich junge ausländische Mitarbeitende haben, die ich erstmal über BR und Arbeitsrechte aufklären musste und die sich eher nicht trauen, "negativ" aufzufallen, aber dann auch bald wieder kündigen und weiterziehen.

    Daher denke ich, dass es auf jeden Fall einen BR braucht, der bereits einige wichtige BVn wie Überstundenregelung erkämpft hat, die ebenfalls wenig bekannt ist.

    Das nur zum Hintergrund.


    Vielen Dank für Eure Ideen!

    Liebe Grüße

    INK

  • wie groß ist euer Betrieb denn überhaupt, wenn nur 3 MA für den WV in Frage kommen?

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Hallo,

    1) Ist in dieser Mini-Größe unseres Betriebs auch möglich, Kollegen in Elternzeit in den Wahlvorstand zu berufen?

    Ja, sofern diese noch in Teilzeit im Betrieb arbeiten.


    ) Ist in dieser Mini-Größe unseres Betriebs auch möglich, einen Wahlvorstand bestehend aus 1 Person zu berufen?

    Nein. Hierzu schreibt zB Fitting, § 16 Rn 27 unmißverständlich: "Ein Wahlvorst. mit weniger als drei Mitgl. ist kein gesetzlich zusammengesetzter Wahlvorst."



    3) Was passiert mit einer BR-Wahl, wenn man es nicht schafft, genügend Leute für einen Wahlvorstand zu finden?

    Dann greift evtl. § 16 Abs. 2 BetrVG

    § 16 BetrVG - Einzelnorm

    Es hat schon Fälle gegeben, bei denen eine Bestellung des ArbG einen Sinneswandel bei Kolleg*innen bewirkt hat, die vorher abgelehnt hatten.

  • Ja, sofern diese noch in Teilzeit im Betrieb arbeiten.

    Gem. § 16 BetrVG besteht der Wahlvorstand aus Wahlberechtigten. AN in Elternzeit sind wahlberechtigt. Woher kommt die Einschränkung, dass sie für den Wahlvorstand noch in Teilzeit für den Betrieb tätig sein müssen?


    (Rein logisch kann ich das nachvollziehen, weil sie sonst für ihre Tätigkeit vermutlich nicht entlohnt würden. Aber ist das tatsächlich auch irgendwo so geregelt?)


    Ich zweifle nicht grundsätzlich an Deinen Worten, bekomme es aber so gerade nicht "einsortiert".

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • (Rein logisch kann ich das nachvollziehen, weil sie sonst für ihre Tätigkeit vermutlich nicht entlohnt würden. Aber ist das tatsächlich auch irgendwo so geregelt?)

    das Problem.

    könnt ihr mir das Problem bitte erklären?


    mMn sind WV und BR Ehrenämter und somit kann ein Elternzeitler beides ohne Einschränkung ausführen

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • könnt ihr mir das Problem bitte erklären?


    mMn sind WV und BR Ehrenämter und somit kann ein Elternzeitler beides ohne Einschränkung ausführen


    Liebe BR-Kollegen,


    vielen Dank für Eure Rückmeldungen!


    In der Tat habe ich auch im letzten Jahr als Elternzeit-BR einige Meetings und Arbeiten für den BR gemacht, einfach aufgrund von "BR-Personalmangel".

    Da es ein Ehrenamt ist, war das möglich. Und richtig, man wird nicht für die Zeit bezahlt, aber kann wohl so etwas wie anfallende Fahrt- oder Kinderbetreuungskosten beim AG einfordern.


    Um zu vermeiden, dass das Arbeitsgericht einen Wahlvorstand bestellen muss, werde ich also meine Kollegen weiter bearbeiten und bin schon mal froh, zur Not auch die Elternzeitler um Unterstützung bitten zu können.


    Danke Euch!

    Liebe Grüße

    Einmal editiert, zuletzt von INK () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von INK mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • könnt ihr mir das Problem bitte erklären?


    mMn sind WV und BR Ehrenämter und somit kann ein Elternzeitler beides ohne Einschränkung ausführen

    Moin Randolf,


    natürlich können sie das. Deswegen schrieb ich ja, dass eine Teilzeitbeschäftigung nicht notwendig ist. Aber realistisch betrachtet: als amtierender BR bin ich ja vielleicht auch bereit ohne Vergütung "mal eben irgendwas zu organisieren". Aber als normalsterblicher AN? Klar kann/darf ich mich für das Ehrenamt als WV zur Verfügung stellen. Ich muss halt nur einen "doofen" finden, der es auch ohne jegliche Gegenleistung tut.


    Das "Problem" ist also kein juristisches, sondern ein rein menschliches.

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