Nachträgliche Änderungen

  • Hallo zusammen,

    ich hab folgendes Problem und habe noch keine Information oder ähnliches Beispiel dazu im Forum gefunden:


    Wir haben eine gültige Vorschlagsliste erhalten. Einspruchsfrist und andere Fristen sind auch schon verstrichen.

    Die Vorschlagsliste wurde veröffentlicht und wir haben auch alle Briefwahlunterlagen inclusive des Wahlzettels bereits eingetütet und wollten diese morgen verschicken. Heute bekommen wir die Information, das eine Kollegin die auf der Vorschlagsliste ist nun die Abteilung gewechselt hat und sich Ihre Rolle geändert hat. Nun meine Frage - muss ich jetzt alle Wahlunterlagen (Vorschlagsliste, Wahlzettel) auf die neuen Daten anpassen? Ist das rechtlich überhaupt nötig oder erlaubt?

    Vielen Dank für Eure Hilfe.

  • Mal eine einfache Frage: Wenn ihr euch mit anderen Kollegen/innen unterhaltet. Wie wird die betroffene Kollegin eindeutig erkannt : Frau Müller, Abteilung Alt, Position Alt oder Frau Müller, Position Neu, Abteilung Neu?
    Oder noch "schlimmer Frau Müller Abteilung Alt, Position Alt, Frau Maier, Abteilung Alt, Position Alt wenn sie geheiratet hat.

    Ich würde da keine Änderung machen weil ich da keine gesetzliche Grundlage für sehe in der Wahlordnung.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Hallo, da sie die Abteilung erst gewechselt hat, wird sie eher noch der "alten" Abteilung zugeordnet, von dem Personal.

    Und auf der Vorschlagsliste hat sie ja auch persönlich bei ihrem Namen und ihrer Abteilung unterschrieben, und sich auch nicht beschwert, als die Vorschlagsliste veröffentlicht wurde.

    Bin aber auch davon ausgegangen, dass man rechtlich gesehen, im nach hinein nichts an den Daten ändern darf.

  • Bin aber auch davon ausgegangen, dass man rechtlich gesehen, im nach hinein nichts an den Daten ändern darf.

    Darfst du nicht nur, musst du unter Umständen sogar. Die Frage, die ihr euch also stellen müsst ist: braucht es eine Änderung, damit auch alle die Richtigen wählen?


    Ist das Lieschchen Müller sowieso bekannt wie ein bunter Hund, spielt der Abteilungsname vermutlich gar keine Rolle. Gleichwohl könnte man überlegen (so ihr Name denn z.B. auf dem Stimmzettel auftaucht), das dahingehend zu ändern "Lieschen Müller, Einkauf (vormals Lager)"


    Ihr müsst es nur im Wahlvorstand dokumentieren/protokollieren, warum ihr hier irgendwas geändert angepasst habt. Und es spricht auch nichts dagegen, wenn ihr irgendwelche Dinge neu aushängt, die mit einer entsprechenden Erklärung zu versehen. Solange es logisch und nachvollziehbar ist, solange wird euch da niemand einen Strick draus drehen (können).

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!