Werbung für eigene Liste in der E-Mail Signatur durch Wahlvorstand untersagt

  • Inzwischen hat der Arbeitgeber (in diesem Fall in Personalunion mit dem WV) die Nutzung von E-Mails für Wahlwerbung untersagt.

    Die schlechte Erreichbarkeit von Mitarbeitern in der Produktion spielte bei dieser Vorgabe wohl eine Rolle.

    Die schlechte Erreichbarkeit der "Büro-Mitarbeiter" per Flyer und Aushängen scheint kein Argument zu sein. Die sind nämliche gerade (fast) alle im HomeOffice. :(

  • der Arbeitgeber (in diesem Fall in Personalunion mit dem WV)

    Ähm... personalunion verstehe ich als "sind die gleiche Person" bzw. "sind in einer Person vereinigt".

    Das würde aber nicht passen, da Wahlvorstand nur Wahlberechtigte sein dürfen. Reden wir gerade aneinander vorbei?



    Die schlechte Erreichbarkeit von Mitarbeitern in der Produktion spielte bei dieser Vorgabe wohl eine Rolle.

    Und das ist exakt das, was ich mit meinen Ausführungen früher angeprangert habe. Es geht nicht darum alle auf ein Mindestmaß zu "kastrieren", sondern allen alle Möglichkeiten zu geben. Die Kollegen in der Produktion haben keine E-Mail? Verstehe ich. Aber haben sie genügend schwarze Bretter o.ä.? Und wie werden die Kollegen im Home-Office erreicht? Dürfen denen dann die Flyer nach Hause geschickt werden?

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Ähm... personalunion verstehe ich als "sind die gleiche Person" bzw. "sind in einer Person vereinigt".

    Das würde aber nicht passen, da Wahlvorstand nur Wahlberechtigte sein dürfen. Reden wir gerade aneinander vorbei?


    Personalunion heißt, dass der Kollege sowohl als WV tätig ist als auch Chef der Personalabteilung. Er ist wahlberechtigt und steht auf der Wählerliste.


    Ansonsten schliesse ich mich deiner Meinung an - aber mein AG halt nicht.

    Stellt sich die Frage ob und wie man das weiter eskalieren sollte. Für den Moment werde ich meine Signatur nicht mehr für Werbung nutzen.

  • Personalunion heißt, dass der Kollege sowohl als WV tätig ist als auch Chef der Personalabteilung. Er ist wahlberechtigt und steht auf der Wählerliste.


    Ansonsten schliesse ich mich deiner Meinung an - aber mein AG halt nicht.

    Stellt sich die Frage ob und wie man das weiter eskalieren sollte. Für den Moment werde ich meine Signatur nicht mehr für Werbung nutzen.

    OT: Der Personalchef darf also nicht einstellen bei euch? Und ist deshalb kein Leitender Angestellter?
    Interessante Konstellation.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • OT: Der Personalchef darf also nicht einstellen bei euch? Und ist deshalb kein Leitender Angestellter?
    Interessante Konstellation.

    Das kann ich leider nicht beantworten - ich bin auch verwundert und hätte das anders eingeschätzt. Immerhin berichtet diese Position direkt an den Vorstand. Aber das muss ja nicht zwingend das Kriterium sein.

  • Das kann ich leider nicht beantworten - ich bin auch verwundert und hätte das anders eingeschätzt. Immerhin berichtet diese Position direkt an den Vorstand. Aber das muss ja nicht zwingend das Kriterium sein.

    Im Zweifelsfall klärt das im Anschluss der Wahl ein Gericht wenn sich genug finden welche deshalb die Wahl anfechten. :)

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • sowohl als WV tätig ist als auch Chef der Personalabteilung

    Das nenne ich zumindest mal eine interessante Kombination... wer bestellt denn bitte den Chef der Personalabteilung zum WV?



    Für den Moment werde ich meine Signatur nicht mehr für Werbung nutzen.

    Das würde ich nach einer Anweisung vom Personalchef wohl auch nicht tun...



    Stellt sich die Frage ob und wie man das weiter eskalieren sollte.

    Das ist eine gute Frage. (Und die Erfahrung lehrt: Wer etwas für eine gute Frage hält - hat üblicherweise keine Antwort...)


    Da fällt mir so spontan so gerade gar nichts zu ein...

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Das nenne ich zumindest mal eine interessante Kombination... wer bestellt denn bitte den Chef der Personalabteilung zum WV?

    Das macht der Betriebsrat, der ansonsten auch sehr gut mit dem Arbeitgeber zusammenarbeitet. Prinzipiell ist ja nichts gegen gute Zusammenarbeit zu sagen, aber an dieser Stelle kann es leicht passieren, dass eine Seite dabei ihre Interessen nicht mehr vernünftig vertritt. :evil:

    Das ist ein Grund warum ich mich zur Wahl stelle.