Betriebsratsvorsitz/Stellvertretung, Information der Belegschaft

  • Hallo zusammen,


    letzte Woche hatten wir (11er Gremium) unsere konstituierende Sitzung und haben den Vorsitzenden und dessen Vertreter gewählt. Der Arbeitgeber wurde über das Ergebnis informiert.

    Nun meine Frage:

    Wer informiert die Belegschaft? Der Arbeitgeber oder der Betriebsrat?


    Danke und viele Grüße!

  • Das ist klar die Aufgabe des Betriebsrates, seine Wähler darüber zu informieren, wer gewählt wurde und wer nun als Vorsitzender und Stellvertreter von den BRM gewählt wurde.

    Das Leben ist Veränderung

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    Aber versuche jeden Tag einen neuen Startpunkt zu finden!
    Benutze das, was du hast!

    Aber versuche jeden Tag etwas neues zu benutzen!
    Tu das, was du kannst!

    Aber versuche jeden Tag etwas mehr zu tun!

  • Ich würde es mir als gewählter BR-Vorsitzender nicht nehmen lassen, über die Zusammensetzung des Gremiums zu informieren, mich für das entgegengebrachte Vertrauen zu bedanken, zu geloben mein Bestes zu geben und immer für ein Gespräch zur Verfügung zu stehen.


    An mir ist eigentlich ein Politiker verloren gegangen ;)

    Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen

    (Aristoteles)


    Noch ein Tipp für die derzeitige Nachhaltigkeitsdebatte:

    Save Water - Drink Wine !!

  • Wer informiert die Belegschaft?

    Die ganz doofe Antwort: der, der es macht...


    Will sagen, hier gibt es (de jure) weder eine Informationspflicht, noch irgendwelche Regularien.


    Aber wie es meine Vorschreiber auch schon sagten: Um nichts in der Welt würde ich es mir als frisch gewähltes Gremium nehmen lassen, daraus eine erste Kommunikation mit der Belegschaft zu "generieren".

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • wir machen dazu zuerst eine Info an den AG, mit dem Hinweis das wir die MA per e-mail und Aushang informieren.

    dann wird am nächsten Tag die Belgschaft vom BRV über die Ergebnisse der konstituierenden Sitzung und der im Anschluss erfolgten 1. Sitzung informiert.

    Wir machen das in der Regel an einem Tag: konstituierende Sitzung und 1. Sitzung.

    wer ist BRV, stellv.BRV, Schriftführer, Zusammensetzung von Ausschüssen (soweit schon bekannt)


    was ist das den für ein 1. Eindruck, wenn diese Informationen vom AG kommen?

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Wir machen das in der Regel an einem Tag: konstituierende Sitzung und 1. Sitzung.

    wer ist BRV, stellv.BRV, Schriftführer, Zusammensetzung von Ausschüssen (soweit schon bekannt)

    Wir würden alles Notwendig am liebsten auch direkt im Anschluss an die konstituierende Sitzung machen, ich habe aber Bauchschmerzen mit der Einladung / Tagesordnung und der "notwendigen" Vorbereitungszeit. Insbesondere, was die Geschäftsordnung angeht, die ja in Präsenz beschlossen werden muss.

  • Und bzgl. der Geschäftsordnung kommt es wohl darauf an, ob man die "alte" einfach übernimmt, oder eine komplett neue verfassen will.

    Die alte GO übernehmen, Datum abändern, Namen abändern und schon ist sie fertig.

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  • Das kann man so machen, aber die neuen BRM die von der alten GO nichts wissen, müssen dann wohl vorher mindestens abgeholt werden damit sie auch entsprechend mit beschließen können.

    Das würde bedeuten, ich pflücke die alte GO auseinander, erkläre den neuen BRM das ganze haar klein und dann kann beschlossen werden ob neu gefasst werden muss oder die alte inhaltlich übernommen werden soll.

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  • erkläre den neuen BRM das ganze haar klein und dann kann beschlossen werden ob neu gefasst werden muss oder die alte inhaltlich übernommen werden soll

    Wir fahren seit "Generationen" die Variante: Wir beschließen jetzt erst einmal die alte und ändern können wir sie jederzeit. Ergebnis: Außer jetzt nach dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz ist sie nur ein einziges Mal geändert worden... ;)

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  • Wir machen das in der Regel an einem Tag: konstituierende Sitzung und 1. Sitzung.

    Wir werden es voraussichtlich hinbekommen, die konstituierende Sitzung des neuen BR noch (kurz) vor dem Ende der Amtszeit des bisherigen BR hinzukriegen, voraussichtlich drei Kalendertage vor Beginn der Amtszeit des neuen BR.

    Damit ist klar, dass es keine 1. Sitzung des neuen BR unmittelbar nach der konstituierenden Sitzung geben kann, denn die (neuen) BRM können ja nicht einfach ihre Arbeit zugunsten einer Sitzung verlassen, für welche sie noch gar keine Freistellung nach § 37 Abs. 2 BetrVG beanspruchen können/dürfen.

    Und die Kollegen, die sowohl im alten BR waren/sind und auch im neuen BR sein werden, wären m.E. ganz schlecht beraten, in der auslaufenden Amtszeit eine Sitzung zu halten, welche eigentlich in die neue Amtszeit gehört und an welcher aus vorgenannten Gründen die neuen BRM noch nicht teilnehmen können/dürfen.


    Die Konstellation mit der unmittelbar auf die konstituierende folgende erste Sitzung des neuen BR dürfte wohl ohnehin nur machbar sein, wenn die Amtszeit des alten BR bereits abgelaufen ist.


    Wir würden alles Notwendig am liebsten auch direkt im Anschluss an die konstituierende Sitzung machen, ich habe aber Bauchschmerzen mit der Einladung / Tagesordnung und der "notwendigen" Vorbereitungszeit. Insbesondere, was die Geschäftsordnung angeht, die ja in Präsenz beschlossen werden muss.

    Danke für die Erinnerung: die alte GO würde ich den neuen BRM, so ich das bis dahin nicht vergesse, am Ende der konstituierenden Sitzung gleich mal zur Lektüre mitgeben als erste Vorlage und Vorbereitung für die erste reguläre Sitzung, womit auch gleich einer der Tagesordnungspunkte geklärt wäre :)

    Wir haben 2018 - meines Wissens nach - die vermutlich erste Betriebsrats-Geschäftsordnung überhaupt in unserer einige Jahrzehnte bestehenden BR-Geschichte erarbeitet und dies mit erfreulicherweise mehr Energie, als nur Trivia dazu aus dem Internetz zusammenzukopieren. Daher ist das auch eine sehr gute Basis für eine neue GO mit vielleicht für den Anfang keinem und auch später nur geringem Anpassungsbedarf.

    Man wird alt wie ein Haus und lernt doch nie aus.

  • Hallo zusammen,
    ich wollte kein neues Thema aufmachen und hoffe, dass meine in meiner "Antwort" enthaltene Frage zur Kenntnis genommen wird.

    Bei uns hat die konstituierende Sitzung vor Ablauf der Amtszeit des alten BRs stattgefunden. Die 1. reguläre Sitzung soll dann nur 2 Tage nach Ende der Amtszeit des alten BR stattfinden. Im neuen BR sind auch ganz neue Mitglieder. Die neu gewählte Vorsitzende will aber, weil sie ja noch nicht im Amt ist, die Tagesordnung und die Einladung zur 1. regulären Sitzung dann erst am ersten Tag im Amt versenden. Das führt dazu, dass es dann, auch für die neuen Mitglieder, nur etwas mehr als 24 h Vorbereitungszeit gibt. Berufen wird sich auf die Geschäftsordnung des alten BR, die es ermöglicht, dass die Tagesordnung bis 24h vor der Sitzung zu schicken ist....

    Mit welchen guten Argumenten kann ich die Vorsitzende überzeugen sowohl Einladung als auch Tagesordnung noch in der Amtszeit des alten BR zu schicken? Oder wäre die einzige "korrekte" Lösung das Datum der 1. regulären Sitzung hinauszuschieben? Aber auch dazu bräuchte ich noch ein paar überzeugende Argumente...

  • Hallo Kintana,


    in diesem Forum wird es lieber gesehen wenn für ein neues Thema/Frage ein neuer Thread eröffnet wird.

    Ich kann die neue Vorsitzende durchaus verstehen offiziell ist Sie erst nach dem ende der Amtszeit des aktuellen BRs im Amt und darf dann auch erst offiziell einladen bzw. ihre befugnisse als BRV wahrnehmen.

    Den Termin für die erste BR Sitzung habt ihr wahrscheinlich auf der konstituierenden Sitzung gemeinsam festgelegt, von daher kennen schon alle BRMs den Termin.

    Wenn nun auf der Tagesordnung Themen auftauchen bei dennen du oder auch andere BRMs mehr Vorbereitungszeit brauchen, dann wird halt in der Sitzung beschlossen dass diese Thema auf die nächste Sitzung geschoben wird, zumindest wenn dies aufgrund von Fristen möglich ist.


    Zum Thema Geschäftsordnung, die GO des "alten" BRs gilt für euch nicht automatisch, sondern ihr müßt einen Beschluss fassen diese zu übernehmen.

    Wir haben das mit der GO immer so gemacht dass wir in der konstituierenden Sitzung beschlossen haben erstmal die alte GO zu übernehmen und haben uns dann angeschaut was ggf. geändert werden muss und dies angepasst.


    Viele Grüße

    Bernd

  • Ich würde die erste Einladung mal so hinnehmen und dann in der neuen GO regeln, dass es eine ausreichende Vorbereitungszeit für die ordentlichen Sitzungen für die BRM gibt. Wir tagen Dienstags und ich schicke die Einladung am Donnerstag raus. Immer dran denken die BRV ist nicht die Chefin des BR sondern es wird gemacht was die Mehrheit vom Gremium will!

  • Moin,

    ich wollte kein neues Thema aufmachen

    Warum nicht?!?!?!

    Deine Frage beinhaltet ein ganz anderes Thema als dieser Thread, den du "kaperst"! Warum wohl gibt es die Möglichkeit verschiedener Threads und dies sogar in verschiedenen Unterforen überhaupt, wenn man dann doch wieder alles auf einenen einzigen, riesigen und unübersichtlichen Haufen kippt?


    Berufen wird sich auf die Geschäftsordnung des alten BR, die es ermöglicht, dass die Tagesordnung bis 24h vor der Sitzung zu schicken ist....

    Die für den alten BR beschlossene GO ist für den neuen BR komplett irrelevant, darauf kann man sich nicht berufen.

    Nebenbei ist es schon ein wenig kurios, sich auf ein dein Dokument der vorherigen Amtszeit zu berufen als Argument, die EInladung zur ersten Sitzung des neuen BR nicht bereits vor Ablauf der Amtszeit des alten BR zu verschicken. Rosinenpicken pur!


    Mit welchen guten Argumenten kann ich die Vorsitzende überzeugen sowohl Einladung als auch Tagesordnung noch in der Amtszeit des alten BR zu schicken?

    Für so ein sehr spezielles Thema kenne ich keine Rechtsprechung.

    Streng genommen macht sich auch ausschließlich die künftige Vorsitzende durch Einladung vor der Amtszeit angreifbar, weil sie ihre Arbeitszeit auf etwas verwendet, wofür es noch keine Rechtsgrundlage gibt - aber da diese Einladung keineswegs unvernünftig ist, wüsste ich nicht, wer ihr deswegen ernsthaft Ärger machen wollte oder überhaupt könnte.


    Andererseits - da ihr keine Einstellungen o.ä. habt (oder sie das noch gar nicht wissen kann vor der Amtszeit): was kann es schon für Themen geben, auf welche ihr eine ausführlichere Vorbereitungszeit benötigt? Freistellung(en) nach § 38 BetrVG? Sitzungstermine, Basics wie Hinweis an die Neuen, dass man sich abzumelden hat, damit die BRV bei Verhinderungen ordnungsgemäß nachladen kann? Ich habe keine Ideen für dich, eure künftige BRV von deiner Sicht zu überzeugen, aber hier kommen ja gewiss noch weitere Antworten.

    Schlimmstenfalls vertagt ihr ein Thema auf die nächste Sitzung, wenn es mehr Vorbereitungs- oder Beratungszeit bedarf. Problem gelöst.


    Ich würde die erste Einladung mal so hinnehmen

    Scheint mir der pragmatischste Weg zu sein. :thumbup:


    Auch wenn eine frühzeitige Einladung zweifellos geboten ist, ist es in der sehr speziellen Situation vermutlich unschädlich, wenn es ausnahmsweise mal etwas knapper wird, zumal nach aktuellem Stand m.E. noch keine Themen mit dem längeren Vorbereitungsbedarf auftauchten dürften.


    ... und wenn nun ein Admin/Mod Frage und Antworten noch abtrennen könnte, dann werden hier auch keine verwandten, aber dennoch verschiedenen Themen unnötig vermengt.

    Man wird alt wie ein Haus und lernt doch nie aus.

    Einmal editiert, zuletzt von Scheeks ()