aber das würde der WV gar nicht mitbekommen, er kennt die Liste ja erst bei Abgabe. Da müsste sich schon ein Stützer beschweren und dann kommt die Frage auf: wer sagt die Wahrheit? der Stützer oder der Listenführer?
Liste und Stützunterschriften müssen ein einheitliches Dokument sein, d.h. in aller Regel sollte das erkennbar sein.
Ist es das nicht und der WV hat aber Info über mögliche nachträgliche Änderungen, muss er das aufzuklären versuchen - eine Befragung von mehreren Stützer:innen sollte da m.E. wohl ausreichen. Wenn da gesagt wird, dass die Liste bei Unterschrift anders aussah, ist sie abzulehnen.