Mitarbeiter arbeitet zweckentfremdet

  • Hallo zusammen,habe gerade erfahren, dass ein MA,der sonst Sachen kommissioniert, und diese dann verschickt,jetzt baut er aber in Mietwohnungen,die unsere Firma für ukrainische Flüchtlinge angemietet hat,Küchen auf.Seine Arbeit bleibt jetzt liegen und müssen andere mitmachen. Ich find das ja gut,dass denen geholfen wird,nur wie verhält sich das rechtlich usw.? Habt ihr da Ansätze,was man jetzt tun sollte?

    "Das Gras wächst nicht schneller wenn man dran zieht."

    "Immer Sonne ist Wüste"

    BRV,9er Gremium,kein Tarif

  • Weil er halt nicht den Job macht,der in seiner Stellenbeschreibung steht.Ausserdem gab es keine Info an den BR,wie so oft.

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  • Also, ich würde auch lieber Küchen für Flüchtlinge aufbauen, als irgendwelches Zeug zusammen zu kramen.


    Frag den MA doch mal, ob das für ihn in Ordnung ist. Wenn ja, klopf ihm auf die Schulter und wink die Sache durch. Wenn nein, frag die MA, die seinen Job mitmachen müssen, ob sie die entsprechenden handwerklichen Fähigkeiten haben und mit ihm tauschen wollen und mach dem AG einen entsprechenden Vorschlag. Ich bin mir ziemlich sicher, dass du jemanden finden wirst.

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Hallo,

    denke AgassiO sieht das Problem darin das die anderen Kollegen die Arbeit des Küchenbauers mit machen müssen eventuell überlastet werden. Wie soll er damit umgehen wenn sich von denen jemand beschwert?

    AgassiO ich denke du solltest mit dem Küchenbauer sprechen ob das für Ihn in Ordnung ist.

    Und seine Kollege fragen ob das für sie in Ordnung ist. Strotz eventueller Mehrbelastung. Falls ja sehe ich kein Problem.

    Falls sich einer Beschwert sprich mit dem Vorgesetzten und such nach einer Lösung.

  • Ich wundere mich über die bisherigen Beiträge.


    Auch wenn es sicher eine tolle Sache ist, das ukrainischen Flüchtlingen geholfen wird, kann der AG doch nicht einfach deswegen die zwingende Beteiligung des BR bei einer Versetzung (denn darum handelt es sich hier doch ganz offensichtlich) suspendieren. Und der BR sollte dem, wo es auch Nachteile für andere Kolleg:innen zu geben scheint, nicht einfach stillschweigend hinnehmen.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Auch wenn es sicher eine tolle Sache ist, das ukrainischen Flüchtlingen geholfen wird, kann der AG doch nicht einfach deswegen die zwingende Beteiligung des BR bei einer Versetzung (denn darum handelt es sich hier doch ganz offensichtlich) suspendieren. Und der BR sollte dem, wo es auch Nachteile für andere Kolleg:innen zu geben scheint, nicht einfach stillschweigend hinnehmen.

    Danke Fried für Deine Ausführungen. Ich weiß im Moment auch gar nicht, wie lange dieser Einsatz dauern soll. Erreichen kann ich den Mitarbeiter nicht, werde heute mal seine Kollegen befragen. Zum Thema Versetzung: der MA erhält ja für einen gewissen Zeitraum eine völlig neue Aufgabe bzw. neuen Tätigkeitsbereich. Dazu hätten wir als BR doch wenigstens informiert werden müssen. Aber das ist bei uns mit so vielen Sachen so.

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  • @AgassiO

    Ich denke das ist die entscheidende Frage, über welchen Zeitraum reden wir denn überhaupt.

    So schlimm die Ganze Thematik "Ukraine" natürlich ist, dich denke mal nicht, dass Euer Kollege nun auf Dauer Küchen aufbauen wird. klingt für mich eher mal nach einer vorübergehenden, eher kurzfristig angelegten Maßnahme. Oder habt ihr hunderte von Wohnungen angemietet?

    Dann würde ich sagen, Kollege Küchenbauer, bist du einverstanden mit dem was du machst?

    Und dann vielleicht auf der nächsten Betriebsversammlung sein außerordentliches Engagement loben. "Der macht auch was, was eigentlich nicht seine Aufgabe ist, wenn er Leuten in Not helfen kann. So tolle Mitarbeiter haben wir. Und die Kollegen in seiner Abteilung sind genauso toll. Die haben in der Zeit seine Arbeit übernommen und ihm damit Freiraum geschaffen."

    Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen

    (Aristoteles)


    Noch ein Tipp für die derzeitige Nachhaltigkeitsdebatte:

    Save Water - Drink Wine !!

  • klingt für mich eher mal nach einer vorübergehenden, eher kurzfristig angelegten Maßnahme.

    Das wird es auch sein, deswegen werde ich da jetzt auch keinen Streit vom Zaun brechen wollen

    Und dann vielleicht auf der nächsten Betriebsversammlung sein außerordentliches Engagement loben.

    Auch eine interessante Idee...

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  • Hallo,


    ich wundere mich auch. Und zwar anhand der Fallschilderung darüber, daß weder Threadstarter noch weitere Diskutanten auf die Idee gekommen sind,mal die Definition § 95 Abs. 3 BetrVG und die dazugehörige umfangreiche Kommentierung in der Fachliteratur zu konsultieren.

    nur wie verhält sich das rechtlich usw.?

    Steht da nämlich drin - im Zusammenspiel von § 95 Abs. 3 und § 99 BetrVG.

  • So lobenswert das Engagement des MA oder auch des AG auch sein mag, der AG hätte euch VORHER anhören müssen. Dass das so nicht korrekt gelaufen ist, würde ich dem AG auf jeden Fall auf's Brot schmieren und (sofern für alle Beteiligten in Ordnung) nur ganz ausnahmsweise, weil es für eine gute Sache ist, von weiteren rechtlichen Schritten absehen.

    Der AG darf nicht eure Rechte übergehen, wenn er es in der Sache für moralisch korrekt hält.

  • de §95 ist da eindeutig. Das ist eine Versetzung, also ist der BR anzuhören.

    Ja, eindeutig. Ebenfalls eindeutig wurde der BR übergangen. Und welche Konsequenzen soll er daraus ziehen? Soll er den AG auffordern, die Versetzung auszusetzen, bis er sich die Zustimmung des BR eingeholt oder ersetzen lassen hat? Und wenn der AG dann den Kalle wieder Zündkerzen kommissionieren lässt und achselzuckend verkündet, dass der etwas kleinkarierte BR das halt so wollte?


    Normalerweise bin ich auch dafür, das Schwert auch zu ziehen, aber in diesem Fall würde ich es schön stecken lassen, die Faust (wenn überhaupt) in der Tasche machen und den AG vielleicht fragen, ob er so eine schlechte Meinung vom BR hat, dass er befürchtet, bei einer absolut unterstützenswerten Hilfsaktion Knüppel zwischen die Beine geworfen zu bekommen und sie deshalb heimlich durchführt? ;)

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  • Und welche Konsequenzen soll er daraus ziehen? Soll er den AG auffordern, die Versetzung auszusetzen, bis er sich die Zustimmung des BR eingeholt oder ersetzen lassen hat?

    das kann nur der BR vor Ort entscheiden.

    wir haben den AG auch einige Male aufgefordert und irgendwann bei einer "Lapalie" vor den Kadi gezerrt, fand er gar nicht witzig hat aber gelernt

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Ich sehe hier ehrlich gesagt kein großes Problem. Ich würde vermuten, dass der BR hier nicht vorsätzlich übergangen wurde. Wenn die AG sich so super mit dem BetrVG auskennen würden, müssten wir es ihnen nicht ständig erklären.

    Ich würde fast darauf wetten, dass wenn man jetzt zum AG geht und sagt: "Hey, warum hast Du uns bei diese Versetzung nicht beteiligt?", dann würde der da sitzen, sich am Kopf kratzen, ein dummes Gesicht machen und fragen "welche Versetzung?".

    Auch wenn es natürlich eine ist, ist das dem AG vermutlich so gar nicht bewusst. ("Der kann des halt und macht des jetzt halt gschwind").

    Natürlich muss man dem AG das jetzt klar machen, aber vernünftig. Denn die grundsätzlich gute Sache zu torpedieren, um sich einen auf seine Beteiligungsrechte runter zu holen, ist auch nicht sachgerecht.

    Da geht man zum AG und sagt: "Hey Pfeife! Das ist eine gute Sache und der BR fördert sowas, aber gerade weil es eine gute Sache ist machs richtig! Lass und für solche Projekte eine freiwillige BV machen und regeln wen Du wann und wie (auf freiwilliger Basis) für solche Projekte einsetzen kannst."

    (Unser AG "vergisst" uns nur noch sehr selten, seit er gelernt hat, dass er jedes mal über eine BV verhandeln muss nachdem er nicht an den BR gedacht hat ;) )

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser