Darf ein für die BR-Wahl wahlberechtigter MA beim Monatsgespräch als Vertreter der GF teilnehmen?

  • Hallo Ihr Lieben,


    bald finden die BR-Wahlen statt (bei uns Ende April).

    Seit fast 25 Jahren ist unser stellvertretender Geschäftsführer für die BR-Wahlen als Leitender Angestellter eingestuft, obwohl er faktisch keiner ist (jedenfalls nicht, wenn man § 5 Abs. 3 BetrVG als Grundlage nimmt).


    Er hat bisher also noch nie an einer BR-Wahl teilgenommen.


    Nun hatte vor einiger Zeit unsere neue GF einmal gesagt, dass es bei uns keine Leitenden Angestellten gebe (was gem. dem obigen Paragraph ja auch korrekt wäre...).

    Daher stellt sich mir nun jedoch die Frage, ob der stellvertretende Geschäftsführer - wenn er dann für die BR-Wahl wahlberechtigt wäre - überhaupt noch als Vertreter der GF am BR-Monatsgespräch teilnehmen dürfte / könnte / sollte etc. Bisher ist er immer dabei und ich führe das Gespräch immer mit der GF und ihm... also zu Dritt.


    Wie seht Ihr das?

    Oder... wie würdet Ihr dieses Thema lösen?


    Danke und schöne Grüße,

    imebro

  • Hallo imebro,


    solange er von Seiten des AG als AG Vertreter mit dazugenommen wird, kann er auch teilnehmen.

    Im Grunde kann der AG dir sagen lade doch bitte noch X, Y und z ein die brauche ich um deine Fragen beantworten zu können bzw. diese Personen können zu den entsprechenden themen Auskunft geben.


    Viele Grüße

    Bernd

  • wie würdet Ihr dieses Thema lösen?

    In der mir eigenen Hemdsärmeligkeit würde ich mir ganz sicher nicht den Kopf des AG zerbrechen.


    Solange er das "Mandat" des AG hat und auch wirklich etwas zu sagen hat (und nicht bei jedem Kinkerlitzchen erklärt, da müsse er nachfragen), ist mir doch vollkommen egal welche Rolle/Position/Titel/WasWeißIch der hat...

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo,


    der AG nimmt mit, wen er/sie für sachkundig hält. Mit Wahlberechtigung hat das rein gar nichts zu tun.

    "Der AG kann zur Klärung konkreter Fragen sachkundige Betriebsangehörige einbeziehen..." (ErfK, Kania, § 74 BetrVG Rn 4).

  • Hallo,


    naja... dieser (angebliche) Leitende Angestellte... und tatsächliche stellvertretende GF ist ja IMMER dabei und nicht nur ab und zu, um Fachfragen beantworten zu können.


    Aber ich habe schon verstanden. Offenbar ist es OK, wenn er von der GF dazu genommen wird. Egal ob immer oder nur ab und zu.


    Aber das Hauptproblem ist ja eigentlich auch seine Einstufung als ltd. Angestellter.

    Ich habe gelesen, dass - wenn eine Person schon über viele Jahre immer als ein solcher geführt wird - er auch zukünftig als solcher geführt werden kann. Aber es stand dort auch, dass dies nicht dazu berechtigt, den § 5 Abs. 3 BetrVG einfach zu ignorieren.


    Ich gebe zu, dass es mir persönlich lieber wäre, wenn er NICHT mit wählen dürfte :) Aber natürlich ist eine BR-Wahl ja auch kein Wunschkonzert... das ist mir bewußt.


    Ich bin eh sicher, dass er sich bei der Wahl enthalten würde. Das würde für mich also nichts bringen.

    Aber ab dem Zeitpunkt der neuen BR-Wahl, müßte ich ihn dann auch immer mit informieren über die Dinge, die ich bisher nur den Mitarbeiter*innen mitgeteilt habe, bzw. worüber ich mit diesen gesprochen habe. Dann könnte ich ihn ja nicht davon ausschließen. Und das könnte ein Problem werden, da er definitiv so jemand ist, der alles sofort der GF weiter sagt.


    Ebenso könnte dies bewirken, dass es in der Belegschaft dann noch problematischer wird, mal eine Aussage zu erhalten über irgend ein Thema, wenn er mit involviert wird (werden muss).


    Ich hoffe, Ihr versteht, wo mein (wirkliches) Problem liegt... X/


    Aber... was tun? :/


    Grüße,

    imebro

  • müßte ich ihn dann auch immer mit informieren über die Dinge, die ich bisher nur den Mitarbeiter*innen mitgeteilt habe

    ähm... ok, ich kenne weder Dich, noch Deinen Betrieb oder irgendjemand anderen der bei Euch agierenden Positionen.


    Aber wenn ich meinem alten Chef so etwas gesagt hätte, hätte er mich mit großen Augen angeschaut und gesagt: "Moritz, darf man denn so träumen?"


    Wenn der Mensch als Führungskraft auch nur im Ansatz etwas taugt (ob jetzt leidender oder nicht), dann solltest Du einfach mal davon ausgehen, dass er immer alle Informationen hatte. Er bekäme sie jetzt allenfalls schneller und ungefiltert...


    Alles andere hielte ich für eine grob fahrlässige Blauäugigkeit...


    Mach einfach weiter einen guten Job. Mehr kannst Du nicht tun. Und der Rest wird sich zeigen.


    Ach ja, und wenn selbst der AG ihn nicht als Leitenden sieht - warte es ab, die Gelegenheit wird kommen, wo er dagegenhält und Du ihm dann erklären kannst: hey, ich vertrete hier auch deine/ihre Interessen!

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo imebro,


    wenn du die Belegschaft bzw. die Teile der Belegschaft die durch den BR vertreten werden informierst, gehört er dann halt auch in den Verteiler und ja auf den Bertiebsversammlungen darf er dann auch anwesend sein und bekommt auch mit wer was sagt, allerdings ist der Arbeitgeber eh zu diesen Versammlungen einzuladen und er hat dort auch ein Rederecht.


    Was du mit einzelnen MA besprichst müssen andere MA auch nicht wissen. Von daher wenn du eine Meinungen zu einem bestimmten Thema einholen willst, dann rede mit den MA und das auch gerne einzeln oder in Kleinstgruppen. Wenn dabei es halt passiert dass du mit dem stv. GF nur ein Einzelgespräch suchst um seine Meinung zu einem Thema zu erfahren dann ist das so ;)

    Wenn du die MA ausserhalb der Betriebsversammlung über Themen informierst dann sollte das heute schon möglichst sachlich erfolgen, damit die Information/Email auch mal in "falsche" Hände geraten kann


    Viele Grüße

    Bernd

  • Aber ab dem Zeitpunkt der neuen BR-Wahl, müßte ich ihn dann auch immer mit informieren über die Dinge, die ich bisher nur den Mitarbeiter*innen mitgeteilt habe, bzw. worüber ich mit diesen gesprochen habe.

    Häh?

    Du neigst ein wenig dazu, einfache Dinge zu verkomplizieren.

    Wie teilst du denn Dinge an die MA mit? Und wie kommst du drauf, dass er das bisher nicht auch schon mitbekommen hätte und sich faktisch nichts ändern würde?


    da er definitiv so jemand ist, der alles sofort der GF weiter sagt.

    1. ist es lediglich jemand von dem du das vermutest oder weißt. Heißt aber nicht, dass Andere das nicht auch machen. Sinnlos, sich darüber heiß zu machen. Man kann es sogar ausnutzen, wenn man sich bei Jemandem ganz sicher ist.

    2. wirst du ja sicher Tatsachen sagen und nichts Ehrenrühriges, also keine Schimpfworte oder frei Ausgedachtes. Es ist also meist unproblematisch, wenn der GF das halt etwas früher statt etwas später mitbekommt. Mitkriegen tut er es am Ende sowieso.


    Idee: rede doch mal mit diesem Menschen. Wo sieht er sich selbst? Kann er trennen zwischen einer Rolle als Mitarbeiter und der Rolle als rechte hand und ggf. Stellvertreter des GF?

    Am Ende lösen sich deine Sorgen in diesem Punkt vielleicht in Nichts auf .... :)

    Man wird alt wie ein Haus und lernt doch nie aus.

  • OK, da sich das (Schreib)Niveau hier ja auch etwas nach unten bewegt ^^ schließe ich mich dem mal an:


    Also...

    Dieser stellvertretende GF ist ein "Schleimer ohne Ende und ein absoluter Narzisst!!".

    Dieser Mensch hat NOCH NIE (ich kenne ihn seit 25 Jahren) etwas für eine/n der MA aus seiner Abteilung getan (er ist auch Abt. Leiter). Er hält sich immer raus... will sich NIE positionieren und schaut nur, dass ER SELBST am besten weg kommt.


    Hier kam der Ausdruck "Führungskraft".

    Also... Dieser Mensch ist das absolute Gegenteil von allem, was mit Führungskraft / Führungsstärke / Führungspersönlichkeit zu tun hat!!


    Und deshalb war es mir all die Jahre Recht, dass er eben NICHT bei der BR-Wahl mitwählen durfte und dass ich ihn somit auch nicht informieren und einbeziehen muss.


    Vielleicht wird es jetzt etwas klarer, WARUM ich die Eingangsfrage gestellt habe... 8) :P :thumbup:


    Grüße,

    imebro

  • Imebro vielleicht solltest du mal deine eigenen Einstellungen zu solchen Mitarbeitern überdenken. :/


    Die Betriebsratsarbeit sollte immer so sein, dass alle Mitarbeiter jederzeit Inhalte an die GL weiter gegeben werden können.


    Ob dies nun von einem ...Schleimer und Narzisst ...passiert oder von der Sekretärin des Chefs ist egal!

  • Danke Dir schwede12


    Aber auch schon im letzten Thread hatte ich den Eindruck, dass Du manche Dinge einfach nicht verstehen WILLST.

    Sorry, wenn ich falsch liege... es ist nur mein Eindruck.


    Nochmal zu dem stellv. GF:

    - er ist im BR-Monatsgespräch dabei und vertritt dort NUR die Seite der GF. Und das auch, wenn er selbst vorher in einem Einzelgespräch mit mir anderer Meinung war...

    - er "dreht sein Fähnchen immer schön nach dem Wind"

    - ALLE MA sehen ihn als Spion der GF

    - er ist die mit Abstand schlechteste Führungskraft, die man sich vorstellen kann

    - er hat sich in 25 Jahren noch nie hinter eine/n seiner MA gestellt oder diese/n auch nur irgendwie unterstützt

    - er denkt ausschließlich an seinen Vorteil

    - ...und es gäbe noch mehr aufzuzählen


    Und da schreibst Du mir, dass ich all das als BR nicht berücksichtigen soll?

    Sorry, aber was für ein Unsinn. Auch BR sind Menschen!!

    Und natürlich berücksichtige ich das, wenn ich meine Arbeit auch nur annähernd ernst nehme... und zwar als Vertreter der Belegschaft!!


    Ich weiß mit 100%-iger Sicherheit, dass die Situation hier noch schwieriger würde, wenn dieser stellv. GF über alles mit informiert werden müßte, was unter den MA so besprochen wird. KEIN MA würde ab dann mehr irgend etwas sagen. Das wäre eine Katastrophe. Und Du kennst unsere Situation doch...


    Und jetzt möchte ich mich hier auch nicht weiter rechtfertigen müssen.

    Es geht hier um eine Thread-Frage und nicht darum, wie ich meine Arbeit als BR mache. Bitte berücksichtige auch Du das.


    Vielen Dank,

    imebro

  • Hallo imebro,


    schlechte Führungskräfte wird es immer geben, und ja manchmal sind es auch leitende Angestellte wo man sich fragt wie hat diese Person diesen Job bekommen.

    Aber damit müssen wir als BR leben.

    Und gerade in deinem Fall, kleine Firma und die Person ist stv. GF, ist es halt so, aber du weist wie die Person tickt und dass kann man auch für sich nutzen, wenn man der GF etwas mitteilen will, aber nicht selbst der Überbringer sein will.

    Dann redet man "vertraulich" mit der Person und sagt dieser der BR sieht das so und so, aber noch steht die Entscheidung der GF aus..."


    Viele Grüße

    Bernd

  • Was ein Mitarbeiter sonst noch so macht ist mir als Betriebsratsmitglied oder SBV so etwas von egal. Das muss er mit sich selbst ausmachen. Ausnahme ist wenn er das gegen die von mir betreute Person einsetzt.

    Beratung als BRM und SBV sollte für mich auf einer sachlichen Basis erfolgen.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Sorry imebro,


    aber Du konstruierst gelegentlich Probleme, die so nicht existieren.

    dass Du manche Dinge einfach nicht verstehen WILLST.

    Nein, Du willst manchmal nicht verstehen, daß Deine Sicht der Dinge nicht immer zutreffend ist.

    Deine persönliche Einstellung ggü. einzelnen Kolleg*innen ist völlig wurscht. In jedem Betrieb gibt es AN, die zT sehr viel Verständnis für ihren AG aufbringen - aus welchem echten oder vermuteten Grund, spielt keine Rolle.

    Als BR hast Du sie gleich zu behandeln. Das betrifft auch Informationen, die ein BR an die Belegschaft gibt. Mit dem Stichwort "Petze" darf kein AN vom allgemeinen Informationsfluss abgeschnitten werden -zB auf einer Betriebsversammlung.


    Notwendig ist ein professioneller Umgang mit solchen "AG-Verstehern". Es ist zB zulässig, eine Betriebsversammlung auch strukturiert in Bezug auf Wortbeiträge vorzubereiten, ohne darauf zu hoffen, daß zufällig mal ein anwesender AN eine Frage stellt.


    Wir bieten zB in der Zeit vor den Versammlungen die Möglichkeit, über Briefkästen schriftlich Fragen unter Namensnennung einzureichen.

    Ggfs. verifizieren wir dann noch den/die Fragesteller*in

    Wenn wir diese Fragen dann in der Versammlung vorlesen, dann verschweigen wir auf Wunsch die Identität.

  • Ich verstehe das ganze Problem nicht. Ganz ehrlich nicht.

    Wenn so ein Geschäftsleitungs-Anhängsel wählen darf, wen juckts? Soll er doch wählen wen er will. Demokratie und so.


    Und die Informationen über die BR-Arbeit kann jeder haben. Wir sind ja Betriebsräte, und keine Geheimräte.

    Einzig die dem §79 BetrVG unterliegenden Sachverhalte darf nicht jeder wissen.

  • Hallo imebro,


    auch ich verstehe Dein Problem nicht.

    Wenn Du etwas allen MA mitteilst, wird es der AG bzw. GF sowieso erfahren. Dann ist es auch egal, von wem.

    Und wenn etwas vertraulich bleiben soll, dann teile das nur mit den MA, die es betrifft.

  • wenn dieser stellv. GF über alles mit informiert werden müßte, was unter den MA so besprochen wird

    Mir ist so gar nicht klar, woher dieses Muss kommt/kommen soll.


    Ich behaupte mal, auch jetzt redet nicht jeder mit jedem über alles. Tut mir leid, auch wenn ich verstehe, dass und warum der "Kollege" Dir ein Dorn im Auge ist, ich sehe die große Änderung nicht.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!