Hallo Ihr Lieben,
bald finden die BR-Wahlen statt (bei uns Ende April).
Seit fast 25 Jahren ist unser stellvertretender Geschäftsführer für die BR-Wahlen als Leitender Angestellter eingestuft, obwohl er faktisch keiner ist (jedenfalls nicht, wenn man § 5 Abs. 3 BetrVG als Grundlage nimmt).
Er hat bisher also noch nie an einer BR-Wahl teilgenommen.
Nun hatte vor einiger Zeit unsere neue GF einmal gesagt, dass es bei uns keine Leitenden Angestellten gebe (was gem. dem obigen Paragraph ja auch korrekt wäre...).
Daher stellt sich mir nun jedoch die Frage, ob der stellvertretende Geschäftsführer - wenn er dann für die BR-Wahl wahlberechtigt wäre - überhaupt noch als Vertreter der GF am BR-Monatsgespräch teilnehmen dürfte / könnte / sollte etc. Bisher ist er immer dabei und ich führe das Gespräch immer mit der GF und ihm... also zu Dritt.
Wie seht Ihr das?
Oder... wie würdet Ihr dieses Thema lösen?
Danke und schöne Grüße,
imebro