Aufbewahrung von BR-Unterlagen

  • Hallo,


    pauschal kann man das nicht sagen, es kommt darauf an was in den Protokollen drinsteht.

    Ist dort ein beschluss zu einer aktuellen BV enthalten sollte diese Protokoll aufbewahrt werden um im Streitfall die ordnungsgemäße Beschlussfassung nachweisen zu können.

    Werden in dem Protokoll nur Themen behandelt, die in der aktuellen Amtsperiode keine Relevanz mehr haben und auch keine mehr entfalten können (z.Bsp Zustimmung zum Schichtplan Oktober 2010), dann kann das Protokoll auch weg.


    Viele Grüße

    Bernd

  • Grundsätzlich kann man sagen, dass die Unterlagen immer (nur!) dem BR gehören, der sie erstellt hat. Sprich mit Ende der Amtszeit haben sie sich eigentlich überlebt. Ausnahme: siehe Bernd_47

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • und da beginnt dann das Problem.

    Wenn ihr darüber nachdenkt, Protokolle zu vernichten, müsstet ihr jedes einzelne anschauen und erstmal prüfen, was in dem Protokoll so drin steht.

    Ich muss gestehen, da sind wir sehr faul, wir haben uns einfach einen riesigen Schrank besorgt. Da passen die Protokolle für die nächsten 20 Jahre noch rein. Und dann bin ich in Rente ;)

    Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen

    (Aristoteles)


    Noch ein Tipp für die derzeitige Nachhaltigkeitsdebatte:

    Save Water - Drink Wine !!

  • und da beginnt dann das Problem.

    Wenn ihr darüber nachdenkt, Protokolle zu vernichten, müsstet ihr jedes einzelne anschauen und erstmal prüfen, was in dem Protokoll so drin steht.

    Ich muss gestehen, da sind wir sehr faul, wir haben uns einfach einen riesigen Schrank besorgt. Da passen die Protokolle für die nächsten 20 Jahre noch rein. Und dann bin ich in Rente ;)

    Das wird dann aber zu einem Problem wenn da noch Unterlagen vorhanden sind auf welches kein berechtigtes Interesse gegeben ist und die Unterlagen vielleicht vernichtet werden müssten.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Das wird dann aber zu einem Problem

    Nein, wird es nicht. per definitionem nicht.

    1. keiner weiß, dass sie da sind
    2. die wissen, dass sie da sind, schauen da nicht rein
    3. die wissen, dass es sie gibt und reinschauen wollen, wissen nicht (mehr) wo der Schlüssel ist
    4. und last, but not least - die Verantwortlichen sind längst nicht mehr da


    Alles im grünen Bereich! :saint:

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  • Nein, wird es nicht. per definitionem nicht.

    1. keiner weiß, dass sie da sind
    2. die wissen, dass sie da sind, schauen da nicht rein
    3. die wissen, dass es sie gibt und reinschauen wollen, wissen nicht (mehr) wo der Schlüssel ist
    4. und last, but not least - die Verantwortlichen sind längst nicht mehr da


    Alles im grünen Bereich! :saint:

    OK. Das ist natürlich eine Lösung. :) :)

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • also wenn ich Moritz Aufzählung genau überdenke, frage ich mich:

    sollte man Protokolle am besten nur noch für BV-Beschlüsse anfertigen?


    Der Rest der Unterlagen ist dann ggf. bei dem letzten Bürowechsel versehentlich mitsamt des Aktenschrankes in der Müllverbrennungsanlage gelandet.


    :) eine herrliche Vorstellung, nur noch diskutieren und Kaffee trinken :D

    Debattierclub-Betriebsrat :evil:

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • sollte man Protokolle am besten nur noch für BV-Beschlüsse anfertigen?

    Nein, das sicher nicht. Aber wir haben es uns z.B. angewöhnt, dass wir für BVen extra sogenannte Beschlussprotokolle erstellen, die eben nur genau diesen einen TOP protokollieren. Auf dieses wird im gesamten Protokoll verwiesen, die Beschlussprotokolle landen in einem extra Ordner.


    Und dieser Ordner ist ein Dauerordner. Alle anderen werden mit Ende der Amtszeit gelöscht. (also theoretisch - praktisch passiert das irgendwann im Laufe der nächsten Amtszeit, so stellen wir sicher, dass wir zumindest nochmal in die Protokolle des letzten Jahres blicken können (manche Themen brauchen halt ihre Zeit und da macht es mitunter durchaus Sinn nochmal nachzuschauen, wie man denn auf dieses oder jene schmale Brett gekommen ist...))

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  • Wir machen das so ähnlich wie Moritz. Wenn in dem Protokoll ein Beschluss zu einer BV gibt werden zwei identische Protokolle erstellt. Ein Protokoll wird dann zu der gültigen BV geheftet. Somit hat man gleich die Unterlagen zusammen.

  • Auch ein BR hat sich an den Datenschutz zu halten. Und natürlich auch an Löschfristen.

    Gerade das Thema Löschfristen ist im BR immer ein häufig diskutiertes Thema.

    Alle Unterlagen, die nicht für die BV/KBV etc. sind, sind nach der Amtszeit zu vernichten, mit Ausnahme schwebender Verfahren (z. B. Beschwerden nach §85) und gerichtliche Unterlagen (z.B. Urteile).

    BVs werden ja mit Original Unterschriften aufgehoben und abgeheftet, und da hängt man den Beschluss einfach mit dazu.


    So wäre es rechtlich korrekt. In der Praxis hält sich nur niemand dran.

  • Die Wahlaushänge sollte man beim Aufbewahren nicht vergessen damit man damit keine Probleme bekommt wegen dem Wahltermin. Am Besten gerahmt an der Wand im BR Büro. Und das von der ersten Wahl an. :)

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  • Ich muss hier jetzt nochmal nachfassen da ich doch etwas verunsichert bin. Ich hoffe ich nerve nicht

    Wir haben immer alle Protokolle aufgehoben. Habe sogar welche aus 1985 gefunden (okay wir haben echt viel Platz).


    Verstehe ich das richtig, BR-Protokolle, Wahlunterlagen (Stimmzettel usw) der Vorgängeramtszeit werden vernichtet, wenn kein Beschluss zu einer noch gültigen BV enthalten sind?


    Was ist denn mit anderen Beschlüssen? Personelle Maßnahmen, Schulungsmaßnahmen usw?


    Und wo finde ich irgendwas zum Thema Aufbewahrungsfristen für BR-Unterlagen?

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  • Was ist denn mit anderen Beschlüssen? Personelle Maßnahmen, Schulungsmaßnahmen usw?

    ich sag mal so: macht nix wenn die noch da sind, aber "der Drops" ist doch gelutscht.

    Der Lehrgang ist durch, keine Mahnung gekommen, damit ist der Beschluss abschließend "beendet"

    Personelle Maßnahme: Einspruchsfrist abgelaufen? Klagefrist abgelaufen? der MA hat das Unternehmen verlassen vor x-Wochen?

    Was soll da noch kommen?


    Nur Unterlagen die noch Wirkung haben oder entfalten können muss man weiterhin aufbewahren.

    Aufbewahrungspflicht | Betriebsrat Lexikon

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  • Aber im Endeffekt macht es ja nichts, wenn man die Unterlagen ALLE aufhebt, wenn man genug Platz hat. Es wird ja kein BR verklagt, bloß weil er noch Unterlagen, Beschlüsse etc. von 2000 z.B. hat, oder?

    "Das Gras wächst nicht schneller wenn man dran zieht."

    "Immer Sonne ist Wüste"

    BRV,9er Gremium,kein Tarif

  • Aber im Endeffekt macht es ja nichts, wenn man die Unterlagen ALLE aufhebt, wenn man genug Platz hat. Es wird ja kein BR verklagt, bloß weil er noch Unterlagen, Beschlüsse etc. von 2000 z.B. hat, oder?

    kann man machen, spricht nix dagegen.

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  • Es wird ja kein BR verklagt, bloß weil er noch Unterlagen, Beschlüsse etc. von 2000 z.B. hat, ode

    Vermutlich nicht. Habe ich zumindest noch nicht erlebt. Aber vor dem Hintergrund "Datenschutz" ist es de jure falsch.

    de facto halte ich die Auswirkungen auch für überschaubar. Aber je weniger Unterlagen umso eher findet man die wichtigen... ;)

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  • Es wird ja kein BR verklagt, bloß weil er noch Unterlagen, Beschlüsse etc. von 2000 z.B. hat, oder?

    die hast Du ja nicht weggeschmissen, die waren schon nicht mehr da, als Du das Amt übernommen hast 8o


    und nu? wer will Dich verurteilen für Unterlagen die nie in deinem "Machtbereich" waren, von deren Vor-Existenz Du nicht mal Ahnung hattest?

    Du hattest ja gar keine Möglichkeit, die Unterlagen aufzubewahren, die Dir nie übergeben worden sind.

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