BV gültig oder nicht?

  • Hallöle,


    wir haben in 04/2021 eine neue BV Arbeitszeit bekommen, die laut BR erst nach "ewigen und schwierigen Verhandlungen" mit dem AG so abgeschlossen werden konnte. Im Laufe der Zeit tauchen nun ein paar Problemchen bzw. diverse Kritiken seitens der MA auf. Einige Sachen da drin sind ziemlich AN-unfreundlich, um es mal nett auszudrücken.


    Nachdem nun einige MA sich beschwert haben, sagte ein BRM zu uns, dass man da nichts ändern kann, das ist eine gültige BV.


    Nun steht aber in den Schlussbestimmungen eben dieser BV folgender Punkt:


    "Ein Jahr nach Inkrafttreten dieser Betriebsvereinbarung prüfen die Betriebsparteien im Rahmen

    eines Reviews, ob sich aus der praktischen Umsetzung Anpassungsbedarfe einzelner Regelungsinhalte

    ergeben. Ergeben sich Anpassungsbedarfe werden die Betriebsparteien erneut in Verhandlung

    zu dieser Betriebsvereinbarung treten."


    Das Jahr ist nun bald vorbei und wir befürchten, dass unser toller BR das auch einfach verstreichen lässt ohne tätig zu werden. Unsere Frage nun:


    1. MUSS der BR die Initiative ergreifen?

    2. Was passiert, wenn der BR gar nichts macht?

    3. Könnten wir (und wenn ja in welcher Form - per Einzelmail an den BR oder für alle MA im Intranet bzw. Yammer) nachfragen?

    4. Und könnten wir auf diesem Review bestehen?


    Lieben Dank schon mal.

    LG Lilex


    ~~~ Alle sagten: Das geht nicht! Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht. ~~~

    ~~~ Eine Lösung hätte ich - mir fehlt nur das passende Problem. ~~~

  • Hallo Lilex,


    macht das doch in Form einer Beschwerde gem. § 85 BertVG, dann kann der BR das nicht unter den Tisch fallen lassen.


    Weist in eurer Beschwerde auf die entsprechenden Punkte hin und auf die Schlussbestimmung in der BV.

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    Einmal editiert, zuletzt von Der Nordfriese ()

  • Hi Nordfriese,


    ja, das wäre eine Idee. Auf meine letzte derartige Beschwerde von Juni 2021 hat der BR allerding null reagiert. Unser BR lässt gern mal Sachen unter den Tisch fallen. Erst nach mehrmaligem Stochern habe ich nun morgen mit einem BRM einen 30-minütigen Teams-Termin.

    ~~~ Alle sagten: Das geht nicht! Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht. ~~~

    ~~~ Eine Lösung hätte ich - mir fehlt nur das passende Problem. ~~~

  • Hallo Lilex,


    was ihr machen könnt, jedes Problem das Ihr mit der BV habt dem BR melden und wenn das viele MA jeweils einzeln machen (möglichst kein gleicher Text verwenden) irgendwann muss er mal reagieren.

    Auch können solche Fragen bei einer Betriebsversammlung angesprochen werden und dort auch klar gefragt werden ob das Review stattgefunden hat und mit welchem Ergebnis.


    Viele Grüße

    Bernd

  • Sollte der BR in seiner Sitzung zu dem Ergebnis kommen, dass die Beschwerde nicht berechtigt ist, würde ich das an eurer Stelle im Betrieb bekannt machen, dass der amtierende BR es nicht für nötig erachtet, aufgrund der Anmerkungen und der Beschwerde die bei im eingegangen ist, mit dem AG in Verhandlung zu treten um die BV den Gegebenheiten im Unternehmen anzupassen, obwohl die BV, in ihrer Schlußbestimmung, hierzu die Möglichkeit bietet.

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  • Schwede, ja wir haben derzeit Neuwahlen. Leider hat es mit einer neuen Liste nicht geklappt. Also müssen wir bis zur nächsten Wahl in Opposition gehen und damit möglichst viele "Verfehlungen" des BR (bei uns ist nun leider wieder der alte auch der neue BR) an den Pranger zu stellen.


    Sollte der BR in seiner Sitzung zu dem Ergebnis kommen, dass die Beschwerde nicht berechtigt ist, würde ich das an eurer Stelle im Betrieb bekannt machen, dass der amtierende BR es nicht für nötig erachtet, aufgrund der Anmerkungen und der Beschwerde die bei im eingegangen ist, mit dem AG in Verhandlung zu treten um die BV den Gegebenheiten im Unternehmen anzupassen, obwohl die BV, in ihrer Schlußbestimmung, hierzu die Möglichkeit bietet.

    (Unterstreichung ergänzt)


    In welcher Form würdest Du das tun? Ich hatte schon mehrmals im Yammer etwas kritische Texte geschrieben, am nächsten Tag waren die weg.

    ~~~ Alle sagten: Das geht nicht! Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht. ~~~

    ~~~ Eine Lösung hätte ich - mir fehlt nur das passende Problem. ~~~

  • Ich denke du kennst die MA, die kritische Punkte zur BV beigetragen haben.

    Wenn dem so ist, informiere genau diese MA darüber, wie der Beschluss des BR zur Beschwerde lautet.

    Wenn die MA mit der Aussage des BR nicht zufrieden sind, erneute Beschwerde gem. § 85 BetrVG.


    Nächste Stufe auf der Betriebsversammlung aufstehen und vor den MA seinen Unmut über das Vorgehen des BR erklären.


    Ich hatte schon mehrmals im Yammer etwas kritische Texte geschrieben, am nächsten Tag waren die weg.

    Weißt du, wer die gelöscht hat?

    Einmal klären warum gelöscht wurde und dann evtl. einen anderen Weg finden, um die MA im Betrieb zu Informieren, dass kann man auch in seiner Freizeit über den eigenen Mailaccount tun, indem man die MA gezielt anschreibt und darauf hinweist, warum man diesen Weg der Kommunikation wählt.

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  • Nein, wer gelöscht hat, war nicht nachvollziehbar.


    Ich habe jetzt allerdings mit den betroffenen MA gesprochen und sie darauf hingewiesen, dass die BV noch nicht rechtskräftig gültig ist, sondern wir noch eine letzte Chance haben, etwas korrigieren zu lassen. Nächste WOche setzen wir uns zusammen und sprechen das weitere Vorgehen ab.

    was ihr machen könnt, jedes Problem das Ihr mit der BV habt dem BR melden und wenn das viele MA jeweils einzeln machen (möglichst kein gleicher Text verwenden) irgendwann muss er mal reagieren.

    Genau das wollen wir machen. Ich als Büro-Tussi hab natürlich angeboten, beim Schreiben etc. zu helfen.

    Auch können solche Fragen bei einer Betriebsversammlung angesprochen werden und dort auch klar gefragt werden ob das Review stattgefunden hat und mit welchem Ergebnis.

    Wann die nächste Betriebsversammlung ist, wissen wir nicht. Daher taucht jetzt eine neue Frage auf: Die BV wurde ja in 4/2021 abgeschlossen. Und 1 Jahr nach Inkraftreten soll dieses Review stattfinden. Das hieße, frühestens am 01.04.22 würde das Review gestartet.


    Wir möchten nicht, dass da eine Frist überschritten wird und wir dann das Nachsehen haben. Theoretisch könnten wir aber auch jetzt im März schon eine Anfrage starten und unsere Verbesserungsvorschläge einbringen? Das würden wir dann in unserem Yammer machen und alle zusammen, damit wir den Beitrag bezeugen können, falls wieder was "versehentlich" gelöscht wird.


    LG Lilex

    ~~~ Alle sagten: Das geht nicht! Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht. ~~~

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  • Ich habe jetzt allerdings mit den betroffenen MA gesprochen und sie darauf hingewiesen, dass die BV noch nicht rechtskräftig gültig ist,

    Wie kommst Du darauf, dass sie nicht gültig ist?

    Nach Deinem Ausgangspost enthält sie nur den Passus, dass sie nach einem Jahr überprüft wird. Sollte sich ein Anpassungsbedarf ergeben, würde dann über eine Änderung verhandelt.

    Das heißt aber, die BV ist gültig, bis sie von einer neuen Version abgelöst wird.

  • Hmmm scheinbar ist der BR ja nicht sooo schlecht wenn er wieder gewählt wurde?

    Da es ja mit unserer Liste nicht geklappt hat, standen wieder nur die 2 obligatorischen Listen zur Wahl. Auf beiden der alte BR gleichmäßig auf den ersten Plätzen verteilt. Tja....

    ~~~ Alle sagten: Das geht nicht! Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht. ~~~

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  • Fehlende Stzützunterschriften z.B.? Steht aber alles in einem anderen Thread zum Nachlesen...

    ~~~ Alle sagten: Das geht nicht! Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht. ~~~

    ~~~ Eine Lösung hätte ich - mir fehlt nur das passende Problem. ~~~

  • Hallo Lilex,


    daran ist auch nichts auszusetzen, es sollten halt nur nicht alle den gleichen Text verwenden und es auch zeitlich etwas streuen.

    Genau das wollen wir machen. Ich als Büro-Tussi hab natürlich angeboten, beim Schreiben etc. zu helfen.

    Eine einzelne Mail, kann mal untergehen :evil: aber 10 zu einem ähnlichen Thema, dass wird schwierig zu erklären warum darauf nicht reagiert wurde.


    Viele Grüße

    Bernd

  • Genau Bernd, da geb ich Dir vollkommen Recht :thumbup:

    ~~~ Alle sagten: Das geht nicht! Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht. ~~~

    ~~~ Eine Lösung hätte ich - mir fehlt nur das passende Problem. ~~~

  • 1. Er kann muss das das aber nicht. Können tun das beide Betriebsparteien welche die BV unterschrieben haben.
    2. Nur aufgrund der Information wird die BV einfach weiterlaufen.
    3. Nachfragen kann man natürlich, in welcher Form auch immer.
    4. Nein. Das ist Aufgabe der Betriebsparteien. Man kann durch Nachfragen natürlich Druck aufbauen.

    Was steht den zur Laufzeit und Kündigung in der BV drin?

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Was steht den zur Laufzeit und Kündigung in der BV drin?

    Ich kopier es am besten mal:


    Diese Betriebsvereinbarung kann mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende gekündigt
    werden. Die Kündigung dieser Betriebsvereinbarung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt.
    Die Betriebsvereinbarung wirkt bis zum Abschluss einer neuen Betriebsvereinbarung nach.

    ~~~ Alle sagten: Das geht nicht! Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht. ~~~

    ~~~ Eine Lösung hätte ich - mir fehlt nur das passende Problem. ~~~

  • Ich kopier es am besten mal:


    Diese Betriebsvereinbarung kann mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende gekündigt
    werden. Die Kündigung dieser Betriebsvereinbarung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt.
    Die Betriebsvereinbarung wirkt bis zum Abschluss einer neuen Betriebsvereinbarung nach.

    Dann ist das Review nur eine Betrachtung ob man etwas hat was anders neu geregelt werden könnte und das man darüber verhandelt. Und führt nicht dazu das die BV gekündigt ist.
    Und wenn man sich nach einer Kündigung in Verhandlungen nicht einig wird über eine neue BV diese noch gilt. Also so schnell kommt man da dann sicher nicht raus bzw. ändert etwas. Vor allem wenn der Arbeitgeber die 'BV gut findet.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)