Hallo liebe Foristen,
Ich habe eine Frage, die Ihr mir vlt beantworten könnt. Es geht um eine BV, bei der es mehrere Anhänge gibt. Wir haben ein Intranet, wo die BV samt Anhänge einsehbar sind.
Jetzt ist es so, dass zu einer BV mehrere Anhänge fehlen, die die Gehälter von Auẞertariflichen regeln. Darf der Arbeitgeber verweigern, diese Anhänge zu sichten, wenn man kein außertariflich Angestellter ist? Mir wurde als Begründung gesagt, dass diese Anhänge bei Einstellungen im AT verteilt werden. Jedoch müssen m.E. alle BV's im gesamten Betrieb einsebar sein, oder irre ich mich da? Andere BV's sind auch einsehbar, auch andere die einen nicht betreffen.
Danke für eure Hilfe.