Aufgabenverteilung, BRV - Stellvertreter

  • Hallo Leute,


    eine BRV-Doppelspitze gibt es ja (leider) nicht. Aber mal so aus der Praxis geplaudert: Habt ihr BRV-Aufgaben unter euch verteilt? Wenn ja, welche? Wo gibt es rechtliche Grenzen?


    Zum Verständnis: 7er Gremium, kein Sekretariat. Und bei der Größe macht, meiner Meinung nach, ein Ausschuß häufig auch nicht wirklich Sinn.


    Viele Grüße Makuhita

  • Das kommt sehr darauf an, was Du unter "BRV-Aufgaben" verstehst.

    Wenn es um die gesetzlichen Aufgaben des BRV geht wie: Das Einberufen und Leiten der Sitzungen, erstellen der TO, oder die Entgegennahme von Erklärungen des AG, sind diese nicht übertragbar. Diese sind klar Job des BRV und nur im Falle seiner Verhinderung der Job seines Stellvertreters.

    Was aber die "laufenden Geschäfte" angeht, seid Ihr bei Eurer BR Größe relativ frei:

    Zitat

    § 27 Abs. 3 BetrVG

    Betriebsräte mit weniger als neun Mitgliedern können die laufenden Geschäfte auf den Vorsitzenden des Betriebsrats oder andere Betriebsratsmitglieder übertragen.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Wir haben "Ausschüsse" gebildet, die primär für bestimmte Themengebiete zuständig sind. Die führen z. B. Gespräche mit der Geschäftsführung zu Vereinbarungen wie Rufbereitschaft, Fahrradleasing oder Arbeitszeit. Beschlossen wird bei uns (natürlich - da 7er Gremium) alles im BR in den Sitzungen. Aber die Vorarbeit verteilt sich somit etwas gerechter.

    Die konkreten BRV-Aufgaben nehme ich als BRV auch wahr. Das, was der BRV machen muss, darf im Regelfall ja auch niemand sonst tun.

  • Sehe ich auch so den so viele Aufgaben hat der BRV ja gar nicht.

    Die Eigentliche BR Arbeit sollte schon sinnbringend verteilt werden.

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • Die Eigentliche BR Arbeit sollte schon sinnbringend verteilt werden.

    Hä? Ich versteh nur Bahnhof - Koffer klau'n... ;)


    Oder, um es mal klassisch zu formulieren (Altmeister Johann Wolfgang lässt grüßen): Grau, teurer Freund, ist alle Theorie...


    Habt ihr BRV-Aufgaben unter euch verteilt? Wenn ja, welche? Wo gibt es rechtliche Grenzen?

    Natürlich gibt es Grenzen. Die §§ 26, 27 und 29 BetrVG legen relativ starr fest, welche Aufgaben "reine BRV-Aufgaben" sind. Und die dürfen, außer im Vertretungsfall, auch nicht an jemand anderen verteilt werden.


    Gleichwohl lässt sich ein der Teil der (üblicherweise am BRV hängenbleibenden) Aufgaben durchaus verteilen.


    Wir haben uns vor Jahren angewöhnt, dass bei jedem neuen Thema, jemand einen Einführung gibt (worum geht es genau). Dann wird kurz der juristische Hintergrund beleuchtet (welche Art von Rechten haben wir). Und im Idealfall hat auch schon jemand eine Idee, wo die Reise hingehen könnte (und was machen wir jetzt damit).


    Damit haben alle auf der Sitzung per "Schnellbleiche" den gleichen Wissenstand und wir können vernünftig diskutieren.


    Diese Aufgaben lassen sich im Prinzip gut aufteilen. Vor dem Hintergrund, dass aber üblicherweise nur der BRV weiß, was so ansteht, muss er entweder langfristig planen oder sehr kommunikativ mit seinem Gremium sein, um die auch kurzfristig mit ins Boot zu holen. Aber seien wir realistisch: nicht jeder, der unbedingt in den BR wollte, will sich auch wirklich die Zeit nehmen, sich mit so trockenem Zeug die Zeit zu verderben. Am Ende ist man froh, wenn man 4 - 5 engagierte Kollegen hat. Und richtig gut läuft es, wenn alle soviel (Sach)Verstand haben, dass sie nicht nur aus dem Bauch diskutieren (ich will das aber nicht), sondern aufzeigen können, warum sie wo "Bauchschmerzen" haben, und auf welchem Weg sich dagegen etwas tun lässt.


    Als wir noch kleiner waren, waren das bei uns BRV und sBRV. Das hatte für uns den Vorteil, dass der sBRV immer im Bild war, was gerade läuft und jederzeit "nahtlos" einspringen konnte.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Danke euch. Das sind schon mal einige Anregungen. Mir ging es tatsächlich um das laufende Geschäft.


    Wir haben "Ausschüsse" gebildet, die primär für bestimmte Themengebiete zuständig sind. Die führen z. B. Gespräche mit der Geschäftsführung zu Vereinbarungen wie Rufbereitschaft, Fahrradleasing oder Arbeitszeit. Beschlossen wird bei uns (natürlich - da 7er Gremium) alles im BR in den Sitzungen. Aber die Vorarbeit verteilt sich somit etwas gerechter.

    Der Ausschuss macht "nur" die Vorarbeit - oder gehen die auch in die Gespräche mit dem Arbeitgeber bzw. dessen zuständiger Person?

    Wir haben uns vor Jahren angewöhnt, dass bei jedem neuen Thema, jemand einen Einführung gibt (worum geht es genau). Dann wird kurz der juristische Hintergrund beleuchtet (welche Art von Rechten haben wir). Und im Idealfall hat auch schon jemand eine Idee, wo die Reise hingehen könnte (und was machen wir jetzt damit).


    Damit haben alle auf der Sitzung per "Schnellbleiche" den gleichen Wissenstand und wir können vernünftig diskutieren.

    Die Idee gefällt mir. Das ist einen Versuch wert.


    Auch wenn das natürlich schon stimmt:

    Aber seien wir realistisch: nicht jeder, der unbedingt in den BR wollte, will sich auch wirklich die Zeit nehmen, sich mit so trockenem Zeug die Zeit zu verderben. Am Ende ist man froh, wenn man 4 - 5 engagierte Kollegen hat. Und richtig gut läuft es, wenn alle soviel (Sach)Verstand haben, dass sie nicht nur aus dem Bauch diskutieren (ich will das aber nicht), sondern aufzeigen können, warum sie wo "Bauchschmerzen" haben, und auf welchem Weg sich dagegen etwas tun lässt.


    Zum 27 Abs. 3 BetrVG

    Betriebsräte mit weniger als neun Mitgliedern können die laufenden Geschäfte auf den Vorsitzenden des Betriebsrats oder andere Betriebsratsmitglieder übertragen.


    Wäre es denkbar, darüber bestimmte Themenbereiche/Schwerpunkte zu formulieren, die der sBRV übernimmt, inklusive Gespräche mit dem Arbeitgeber (gesetzliche Aufgaben ausgenommen)?

  • Wäre es denkbar, darüber bestimmte Themenbereiche/Schwerpunkte zu formulieren, die der sBRV übernimmt, inklusive Gespräche mit dem Arbeitgeber (gesetzliche Aufgaben ausgenommen)?

    Denkbar ist vieles! Und wie wir alle wissen: Wo kein Kläger...


    Zu dem Thema

    inklusive Gespräche mit dem Arbeitgeber

    möchte ich aber noch einen Hinweis loswerden:


    Vor vielen, vielen Jahren, haben auch wir solche 1:1 Gespräche geführt. Und die führten leider immer wieder dazu, dass es hinterher Streit gab. Sei es, weil einer der Beteiligten wirklich etwas falsch verstanden/aufgefasst hat, z.T. aber auch, weil es hinterher hieß: habe ich euch doch erzählt... (und der BR wusste von nichts).


    Um dem aus dem Weg zu gehen, haben wir uns angewöhnt, dass es nur noch in Ausnahmesituationen 1:1 Gespräche gibt. (Wenn einem der AG oder HR auf dem Weg zur Kantine über den Weg läuft, kann man schlecht sagen: nee, mit dir rede ich nicht). Aber bei geplanten Gesprächen gehen wir immer mit mindestens 2 BRM hin. Läuft besser seit dem.


    (Das mag natürlich auch an den damals handelnden Personen gelegen haben, das kann ich nicht ausschließen. Aber grundsätzlich sind wir damit bisher gut gefahren.)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Vor vielen, vielen Jahren, haben auch wir solche 1:1 Gespräche geführt. Und die führten leider immer wieder dazu, dass es hinterher Streit gab. Sei es, weil einer der Beteiligten wirklich etwas falsch verstanden/aufgefasst hat, z.T. aber auch, weil es hinterher hieß: habe ich euch doch erzählt... (und der BR wusste von nichts).

    Wir verfolgen im BR seit Jahren ein 4 Augen-Prinzip. Die 1:1 Gespräche betrachten wir eher als die inoffiziellen.


    Also, ich hätte besser sagen müssen: Könnte man Themen auf den sBRV übertragen, der dann zu diesen Themen mit einem BRM zu eventuellen Gesprächen geht / Verhandlungen führt.

  • Der Ausschuss macht "nur" die Vorarbeit - oder gehen die auch in die Gespräche mit dem Arbeitgeber bzw. dessen zuständiger Person?

    Der Ausschuss macht die Vorarbeit und dann bei Bedarf auch die Gespräche mit dem AG. Da ist aber immer klar, dass es einen Gremienvorbehalt gibt und beide Seite das Verhandlungsergebnis immer erst mal mitnehmen und im eigenen Kreis diskutieren. Die Ausschüsse halten den BR immer auf dem Laufenden - üblicherweise haben wir Zugriff auf den aktuellen Stand der Papiere und diskutieren immer auch den Stand mehr oder weniger kurz in unseren Sitzungen. So lange das ALLE im BR mittragen, halte ich das für eine gute Lösung. Sollte es mal Differenzen geben, müssen wir uns das Vorgehen noch mal anschauen.

  • Der Ausschuss macht die Vorarbeit und dann bei Bedarf auch die Gespräche mit dem AG. Da ist aber immer klar, dass es einen Gremienvorbehalt gibt und beide Seite das Verhandlungsergebnis immer erst mal mitnehmen und im eigenen Kreis diskutieren. Die Ausschüsse halten den BR immer auf dem Laufenden - üblicherweise haben wir Zugriff auf den aktuellen Stand der Papiere und diskutieren immer auch den Stand mehr oder weniger kurz in unseren Sitzungen. So lange das ALLE im BR mittragen, halte ich das für eine gute Lösung. Sollte es mal Differenzen geben, müssen wir uns das Vorgehen noch mal anschauen.

    Finde ich gut. Mir ist Transparenz wichtig in der täglichen Arbeit...

  • dass es einen Gremienvorbehalt gibt

    Genau darin sehe ich ja den großen Vorteil von solchen Gesprächen. Man kann sich nett und freundlich mit dem AG unterhalten, ihm (wenn man das denn will) signalisieren wie toll man seine Ideen findet (auch wenn man schreiend weglaufen will), und hinterher sagen: war leider nicht mehrheitsfähig. Und was machen wir jetzt? :saint:

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Natürlich kann man Aufgaben delegieren und so die Stärken der einzelnen BRler nutzen. Mein Stellvertr. ist ein EDV-Nerd (positiv gemeint) und Organisationstalent. Warum sollte man das nicht "ausnutzen".

    Auf Aufgaben auf andere BRler delegieren macht Sinn. So fühlt sich jeder in die BR-Arbeit mit eingebunden.


    Ich muss allerdings ehrlich sein, bei Gesprächen mit der Geschäftsleitung will ich dabei sein, nicht alleine, liebend gerne in Begleitung derer, die das Thema bearbeitet haben.

    Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen

    (Aristoteles)


    Noch ein Tipp für die derzeitige Nachhaltigkeitsdebatte:

    Save Water - Drink Wine !!

  • Man kann sich nett und freundlich mit dem AG unterhalten, ihm (wenn man das denn will) signalisieren wie toll man seine Ideen findet (auch wenn man schreiend weglaufen will), und hinterher sagen: war leider nicht mehrheitsfähig. Und was machen wir jetzt? :saint:

    finde ich grundsätzlich wichtig, dass man, gerade als BRV, immer wieder deutlich macht, dass man nur seine eigene Meinung sagen kann und die Meinung des Gremiums aber für Entscheidungen die ausschlaggebende ist.

    Das haben bei uns viele Vorgesetzte immer noch nicht begriffen...

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • finde ich grundsätzlich wichtig, dass man, gerade als BRV, immer wieder deutlich macht, dass man nur seine eigene Meinung sagen kann und die Meinung des Gremiums aber für Entscheidungen die ausschlaggebende ist.

    Das haben bei uns viele Vorgesetzte immer noch nicht begriffen...

    Da hilft dann nur ein konsequentes "nehme ich mit ins Gremium". Mir ist aber gerade aufgefallen: Wenn man vom laufenden Geschäft mehr verteilt, wird man vermutlich öfter darauf hinweisen müssen, wer nun anzusprechen ist...