Karenzzeit für Pausen bei Teilzeitkräften

  • Sie will es genau so, wie sie es sich vorstellt... egal was die GF oder ich sagen. DAS!!! ist mein Problem.

    Dann würde ich Ihr mitteilen das Sie das dann genau so bei Gericht einfordern soll.

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • Hallo nochmal,


    abermals danke für die vielen weiteren Anregungen.


    Wie Ihr nun selbst seht, ist aus diesem Thread eine z.T. heftige Diskussion entstanden. Und das, obwohl es ein Arbeitszeitgesetz gibt.


    Genau so stellt sich ja auch das Problem dar.

    Ich kann alle Seiten verstehen und auch alle Meinungen. Aber wie genau man nun das vorhandene Gesetz auslegt, ist noch immer offen... und genau das sieht man ja hier an den vielen verschiedenen Ansichten.


    Und da steht man nun als BR und soll eine Meinung dazu entwickeln.

    Grds. natürlich für den AN. Aber ich kann hier auch die GF verstehen... und ich kann auch die Ansicht der Kollegin verstehen.


    Am Ende wird die einzig gangbare Möglichkeit ein Kompromiss sein.

    Ich denke, dass - trotz vieler gegenteiliger Meinungen hier - am besten schon so eine Art Karrenzzeit eine gute Lösung wäre. Dann hätte man... sagen wir 10 Minuten... in denen man der Kollegin die Möglichkeit geben würde, korrekt auszustempeln (bzw. sich auszuloggen, da sie ja im Homeoffice arbeitet).


    Wenn sie sich dann bis 6 Stunden und 9 Minuten ausloggt, wird dies als glatte 6 Stunden Arbeit gewertet.

    Dann muss natürlich die Kollegin aus der Personalabteilung an diesem Tag auch ihr Zeitkonto entsprechend anpassen und die Zeiten dementsprechend eintragen. Im Fall der Kollegin, um die es hier geht, werden deren Zeiten ja eh händisch in die Zeiterfassung eingetragen, da sie ja hier vor Ort nicht einstempeln kann. Daher ist auch keine Korrektur ihrer Zeiten nötig (was man ggf. als Manipulation ansehen könnte).


    Ich denke, das wäre ein guter Kompromiss als Lösung für die Kollegin.


    OFF TOPIC:

    Und... nur, um es Euch einmal zu erklären:

    Die Kollegin hat die Reaktion der GF aber auch selbst provoziert (deshalb schreibe ich immer "sperrig"). Die Kollegin aus der Personalabteilung sowie ich selbst, haben sie schon oft darauf hingewiesen, doch bitte darauf zu achten, sich nicht so spät erst auszuloggen. Das interessiert sie jedoch offenbar sehr wenig und das ist leider typisch für sie.

    Das aber nur mal als Hinweis, warum ich diese Kollegin hier nicht nur als Opfer dargestellt habe. Und das ist nicht die einzige Sache, in der diese Kollegin "schwierig" ist. Sie stört den Betriebsfrieden z.T. erheblich und ich hatte deshalb schon mehrere Gespräche mit ihr und auch Kolleg*innen baten mich bereits mehrfach um ein Gespräch mit ihr, da sie sich ihnen gegenüber z.T. unmöglich verhalten hat.

    OFF TOPIC ENDE


    Das ändert natürlich nichts!! daran, dass ich mich in der hiesigen Sache für sie einsetze. Aber dazu ist es halt auch nötig, dass sie selbst mitmacht.


    Schöne Grüße und danke für Eure Hilfe,

    imebro

  • Doch Randolf, das ist es. Der AG gibt damit zum Ausdruck, dass er Arbeitszeiten, die durch einen Verstoß gegen das ArbZG erbracht wurden, nicht annimmt, indem er sie weder gutschreibt, noch vergütet.

    nur, wenn er die Pausen angeordnet hat, dann stimmt diese Aussage.

    Hier hat er die Pause nicht angeordnet, also darf er auch keine Pause abziehen, egal ob 1 Min. oder 30 Min.


    Was der AG nicht machen darf ist, mehr Pause abziehen als notwendig. Hier im Beispiel also 30 min abziehen, weil die ANin die Zeit um 2 Minuten überzogen hat. Das geht in der Tat nicht.

    hier leigt der Fall anders: der AG hat die AZ vorgegeben mit max. 6 Std und darf die "Überminuten" sanktionieren


    wir stimmen als in der Kernaussage überein, sehen allerdings einen anderen Ansatz.


    Ich präzisiere aber gerne meine Aussage:

    Pausen die nicht seitens des AG gem AZG angeordnet waren, kann er nicht einfach pauschal abziehen.

    Dafür muss er erstmal die Grundlage schaffen, Pausen anzuordneten und zeitlich festzulegen.

    (ein Urteil dazu hatte ich schon angehängt)


    Wenn das so ist, dann kann der AG die Kollegin ja einfach abmahnen und nächstes Mal, wenn sie mehr als sechs Stunden ohne Pause gearbeitet hat, fristlos entlassen.

    genauso hat der RA auf dem Seminar zur Arbeitszeit das als Extremfall erklärt: AN die sich weigern Pause zu machen, muss der AG ggf. abmahnen und am Ende kündigen, ansonsten ist der AG ggf. "der Dumme" der die Strafe für den Verstoß bezahlen darf.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Versuche bei solchen Probleme immer auf der Sachebene zu bleiben und nicht auf die Gefühlsebene zu rutschen.


    1. Ich glaube das wir uns so ziemlich alle einig sind das der AG hier keine Pause abziehen darf die nicht gemacht wurde.


    2. Auch haben hier viele bekundet wie schwer es ist pünktlich nach genau 6 STD aus zu stempeln.


    Und die beiden Sachen sind zu lösen. Wobei die Lösung vom 2. Problem auch das erste löst.

    Vielleicht kann der Rechner auch so Eingestellt werden das er Pünktlich nach & STD runterfährt oder der Zugang zum Server geschlossen wird.

    Da fehlt mir das EDV Wissen.

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    Reinhard Mey

  • Bei uns ist es so, dass auch nach 6h eine Pause von 30min abgezogen wird, hat sich der MA nun 2min zu spät ausgestempelt, wird diese Pause aber nicht rückwirkend abgezogen. Wenn der MA innerhalb der 6h eine Pause machen will, dann stempelt er sich aus, entweder 2x für 15min oder 1x für 30min.

    "Das Gras wächst nicht schneller wenn man dran zieht."

    "Immer Sonne ist Wüste"

    BRV,9er Gremium,kein Tarif

  • Bei uns ist es so, dass auch nach 6h eine Pause von 30min abgezogen wird, hat sich der MA nun 2min zu spät ausgestempelt, wird diese Pause aber nicht rückwirkend abgezogen. Wenn der MA innerhalb der 6h eine Pause machen will, dann stempelt er sich aus, entweder 2x für 15min oder 1x für 30min.

    aber wenn der MA z.B. für 5 Min Raucherpause ausstempelt und dann nach 6std. 4 Minuten (gesamt) die Arbeit beendet, dann hat er erst 05:59 Std AZ und braucht keine 30 Minuten Pause machen.

    30 Minuten Pause gelten erst bei >6 Std AZ, also ab 06:01 Std.


    man kann also durch zwischenzeitliches "Päuschen" das Problem umgehen.

    Bei uns ist es so, dass auch nach 6h eine Pause von 30min abgezogen wird, hat sich der MA nun 2min zu spät ausgestempelt,

    das wird häufig in den Zeiterfassungssystemen so eingestellt um der PA Arbeit zu ersparen, ist genau genommen aber nicht korrekt.

    Ob man das über eine BV regeln kann?


    Ich kenne aber auch Zeiterfassungssysteme die sind so eingestellt, das der Abzug der 30 Munten erst nach 06:30 Std erfolgt, ist auch nicht korrekt, aber für den MA eine akzeptable Lösung, weil "Überminuten" nicht abgezogen werden.

    Das Risiko trägt der AG, das er da von behördlicher Seite ermahnt wird, aber das wird sogar im öffentlichen Dienst so praktiziert

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


    Einmal editiert, zuletzt von Randolf ()

  • aber wenn der MA z.B. für 5 Min Raucherpause ausstempelt und dann nach 6std. 4 Minuten (gesamt) die Arbeit beendet, dann hat er erst 05:59 Std AZ und braucht keine 30 Minuten Pause machen.

    30 Minuten Pause gelten erst bei >6 Std AZ, also ab 06:01 Std.

    Darum ist eine gewisse Eigenverantwortung der MA Voraussetzung

    "Das Gras wächst nicht schneller wenn man dran zieht."

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  • Hallo,


    imebro:


    Ein Teil der "verschiedenen Ansichten"


    Aber wie genau man nun das vorhandene Gesetz auslegt, ist noch immer offen... und genau das sieht man ja hier anden vielen verschiedenen Ansichten.

    liegt daran, daß hier einige Poster ohne Kenntnis zumindest der Fachkommentierung zT sehr steile Thesen aufstellen bzw. allgemeine arbeitsrechtliche Grundsätze mißachten.


    Tobias Clausing

    Wenn das so ist, dann kann der AG die Kollegin ja einfach abmahnen und nächstes Mal, wenn sie mehr als sechs Stunden ohne Pause gearbeitet hat, fristlos entlassen.

    Genau so ist es, wenn der AG selbst bestimmte Voraussetzungen erfüllt - insbesondere klare Ansagen macht in Bezug auf (Nicht-) Annahme der Arbeitszeit bei Arbeitszeitverletzungen. Dies gehört zum (mitbestimmungsfreien) Kernbereich des § 106 GewO:

    § 106 GewO - Einzelnorm


    Eine Verletzung der Höchstarbeitszeit ist daher immer eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten - egal von welcher Seite.

    Arbeitszeit / 1.12 Straf- und Bußgeldvorschriften, §§ 22 und 23 ArbZG | TVöD Office ...
    Wer als Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig, also schuldhaft die gesetzlichen Grenzen des Arbeitszeitgesetzes missachtet, mithin gegen die Mindestvorgaben…
    www.haufe.de


    Der AG muß das Recht haben, wirksame Sanktionsmittel gegen Gesetzesverletzungen seiner AN zu haben, um selbst für die Einhaltung des Gesetzes sorgen zu können. Alles Andere wäre völlig abwegig.

  • Und es gibt ja auch wenn es OT ist noch ein paar andere Fälle wo das klar geregelt ist und gelöst werden muss.
    Z. B. der Schwerbehinderte welcher 8 Stunden am Tag arbeitet uns sich nach §207 SGB IX von Mehrarbeit befreit hat.
    Oder vielleicht noch kritischer der Kollege oder die Kollegen welche eine Teilerwerbsminderungsrente haben und den vollen möglichen Zeitraum mit Arbeit ausnützen wollen.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Vielleicht helfen mal gute Argumente. Bei einem meiner AG war es so, dass nach 6:01 Stunden 30 Minuten Pause abgezogen wurden. Folge: Die Leute haben akribisch darauf geachtet, nicht drüber zu kommen. D.h. wenn ein Kunde bei Minute 55 angerufen hat, sind die z.B. nicht mehr ans Telefon gegangen. (Kann man sicher auf andere Arbeiten übertragen, die man vielleicht nicht mehr beginnt, obwohl man noch ein paar Minuten hätte.) Also ein echter Nachteil, den der AG mit hat.


    Wenn nach 6 Stunden automatisch die Pause beginnt, also bei 6:01 z.B., verschenke ich hier 1 Minute an den AG. Ist auch doof für den AN, aber verkraftbarer. Und der AG hat den Vorteil, dass die Leute nicht einfach den Stift falle lassen, wenn es soweit ist...


    Ich komme immer mal über die Zeit, weil ich noch etwas anfange und dann die Zeit vergesse. Dafür muss man nicht sperrig sein...

  • Ich gebe mal zu bedenken:

    Das Ende der Arbeitszeit der Mitarbeiterin wird über das Ausloggen aus dem Remotemodus erfasst. Wie beginnt denn eigentlich ihre Arbeitszeit? Erst dann, wenn sie sich im Remote eingeloggt hat? Prinzipiell gehört das Hochfahren und Anmelden am Rechner schon zur Arbeitszeit genauso so wie das Ausloggen und abschalten des Rechners. Ich würde hier viel eher ein Problem sehen. Wenn der Arbeitgeber die Kollegin volle 6 Stunden am Rechner haben will, funktioniert das nicht! Hier sollte man mit der Lösung beginnen: 5 Minuten Anmeldezeit und 5 Minuten um alles runterzufahren. Die Kollegin hat sich so nach 5 Stunden und 50 Minuten effektiver Zeit am Rechner auszuloggen. Und bekommt die vollen 6 Stunden bezahlt. Es gibt keine Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz und sie macht keine Minusstunden. Auch im Homeoffice muss ich den Rechner anschalten etc.

  • Hallo und abermals danke für Eure vielen Kommentare.


    Das scheint ein nicht so einfaches Thema zu sein...


    Ich habe eben unserer Personalabteilung eine Nachricht geschrieben, dass ich mich gerne darüber unterhalten würde, wie wir das zukünftig regeln. Offenbar wurde das ja bei uns in der Vergangenheit nicht korrekt gehandhabt.


    Ich denke ein Kompromiss aus Allem wird hier die beste Lösung sein.

    Also (wie ja schon mal geschrieben) eine Art kleine Karrenzzeit für den Vorgang des Ausstempelns / Ausloggens in Verbindung mit der Tatsache, dass der AG klar zum Ausdruck bringt, dass er Arbeitszeiten über 6 Stunden nicht annehmen wird...


    Das als Zwischenstand.


    Schöne Grüße,

    imebro