Hallo an Alle!
Die Situation: Ein Mitarbeiter bekommt als stellv. Abteilungsleiter seit über 20 Jahren eine „widerrufbare Funktionszulage“ von 250 EUR. Aufgrund der bevorstehenden Impfpflicht in Gesundheitsberufen ab Mitte März, hat er sich schon vor 6 Wochen und bis auf Weiteres krankschreiben lassen. Seine Stelle als stellv. Abteilungsleiter wurde nun kommissarisch neu besetzt. Man weiß nicht ob und wann der Kollege wiederkommt. Die GF will nun aber eine Änderungskündigung (es besteht keine Vertrauensbasis mehr) aussprechen, sodass die Funktionszulage wegfallen würde und er im Falle seiner Rückkehr als ganz normaler Arbeiter angestellt bliebe.
Die Frage: Er ist ja AU und „offiziell“ kennt man ja nicht den Grund dafür. Ist das Vorgehen des AG rechtens bzw. könnte der AN auf die Fortzahlung der „widerrufbare Funktionszulage“ bestehen? Als BR müssen wir uns ja für den AN einsetzen, auch wenn wir wissen warum er krankgeschrieben ist. Einer Änderungskündigung würden wir dementsprechend widersprechen, müssen aber dies gut begründen können . . .
Danke für ein paar Eurer Gedanken.