Homeoffice. An- und Abreise zum/vom Firmensitz

  • die Dame sollte evt lieber die Fahrtkosten tragen, als mit dem AG darüber zu streiten.


    Aufgrund der aktuellen Lebensumstände der Arbeitnehmerin wird vereinbart, dass Sie bis auf Weiteres hauptsächlich von Homeoffice aus arbeiten kann. Durch das Aufschalten per Remonte auf die Rechner der Firma und der Verpflichtung mindestens einmal im Monat an einem Arbeitstag in die Firma zu kommen, ist der offizielle Ort der ausgeübten Tätigkeit die Betriebsstätte der Firma. "


    das klingt mir eher nicht danach, das die Kollegin am längeren Hebel sitzt.

    Was wenn der AG dann die HO-Abmachung zurückzieht, weil die Lebensumstände sich geändert haben?

    Die Formulierung lässt soviel Interpretation zu, das sich der Arbeitsort ggf. auch von HO in die Firma verlagern könnte.


    ansonsten bin ich bei Fried : aktuell ist die Lage eher zu Gunsten der AN,


    ...aber wie lange noch?

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Was wenn der AG dann die HO-Abmachung zurückzieht, weil die Lebensumstände sich geändert haben?

    Die Formulierung lässt soviel Interpretation zu, das sich der Arbeitsort ggf. auch von HO in die Firma verlagern könnte.

    Nein. Denn diese Möglichkeit hat der AG m.E. gar nicht, denn gerade weil die Klausel so unklar ist, verstößt sie gg das Transparenzgebot.


    Vereinbart ist HO. Der Begriff "bis auf weiteres" ist viel zu diffus, um eine einseitige Beendigungsmöglichkeit zulasten der AN zuzulassen. Der Verweis auf persönliche Umstände ist dabei rechtlich unerheblich.


    Eine dezidierte Klausel darüber, ob und wenn ja, unter welchen Bedingungen der AG einseitig das HO zurücknehmen kann, fehlt komplett.


    Deswegen: Nein, die AN ist nicht am kürzeren Hebel.


    Bei der Formulierung ist allerdings zu vermuten, dass das Thema nur strittig gelöst werden kann, das stimmt.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    2 Mal editiert, zuletzt von Fried ()

  • Nein. Denn diese Möglichkeit hat der AG m.E. gar nicht, denn gerade weil die Klausel so unklar ist, verstößt sie gg das Transparenzgebot.

    ok, in diesem Punkt hast Du natürlich Recht, unklare Formulierungen werden zu Gunsten des AN ausgelegt.


    Das hatte ich nicht bedacht.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Meine Bekannte war vom 1. Arbeitstag im Homeoffice

    Die arbeitsvertragliche Vereinbarung lautete :


    " Aufgrund der aktuellen Lebensumstände der Arbeitnehmerin wird vereinbart, dass Sie bis auf Weiteres hauptsächlich von Homeoffice aus arbeiten kann. Durch das Aufschalten per Remonte auf die Rechner der Firma und der Verpflichtung mindestens einmal im Monat an einem Arbeitstag in die Firma zu kommen, ist der offizielle Ort der ausgeübten Tätigkeit die Betriebsstätte der Firma. "

    Auf meine Anfrage hat mir die Bekannte geantwortet, dass dies in den Verträgen aller MA steht, die im Homeoffice tätig sind.Von der Formulierung her dachte ich zunächst, dass es sich um eine individuelle Vertragsvereinbarung handelt. Mir schwahnt daher, dass der AG mit dieser Formulierung die MA bewusst austrickst.

    " Alle Menschen sind klug - die einen vorher, die anderen nachher "

    Voltaire (1694 - 1778)


    " Die Vernunft kann sich mit größerer Wucht dem Bösen entgegenstellen,

    wenn der Zorn ihr dienstbar zur Hand geht "

    Papst Gregor der Große (540 - 604)


    " Alles was das Böse benötigt, um zu triumphieren, ist das Schweigen der Mehrheit "

    Kofi Annan, von 1997 bis 2006 Generalsekretär der UN

  • Auf meine Anfrage hat mir die Bekannte geantwortet, dass dies in den Verträgen aller MA steht, die im Homeoffice tätig sind.Von der Formulierung her dachte ich zunächst, dass es sich um eine individuelle Vertragsvereinbarung handelt. Mir schwahnt daher, dass der AG mit dieser Formulierung die MA bewusst austrickst.

    Auch als individuelle Vereinbarung wäre das ja nicht statthaft, s.o.


    Wenn es sich um keine individualisierte Vereinbarung handelt, dann handelt es sich zudem noch viel klarer um AGB.


    Vllt sollten sich hier gleich mehrere zusammentun und vergütete Reisezeiten sowie Fahrtkostenerstattungen geltend machen und ggf einklagen. Dann schwante dem AG nämlich ganz was anderes, nämlich dass er sich ins eigene Knie geschossen hat.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Vllt sollten sich hier gleich mehrere zusammentun und vergütete Reisezeiten sowie Fahrtkostenerstattungen geltend machen und ggf einklagen. Dann schwante dem AG nämlich ganz was anderes, nämlich dass er sich ins eigene Knie geschossen hat.

    Das würde ich meiner Bekannten auch empfehlen. Problem jedoch ist, dass sie in dem Betrieb erst ab 01.02. beschäftigt ist.

    " Alle Menschen sind klug - die einen vorher, die anderen nachher "

    Voltaire (1694 - 1778)


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    wenn der Zorn ihr dienstbar zur Hand geht "

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    Kofi Annan, von 1997 bis 2006 Generalsekretär der UN

  • Das würde ich meiner Bekannten auch empfehlen. Problem jedoch ist, dass sie in dem Betrieb erst ab 01.02. beschäftigt ist.

    Nun, dann wartet sie ggf eben bis 1. August und fordert dann Erstattung und Vergütung rückwirkend (im Rahmen möglicher Ausschlussfristen) ein.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo Leute,

    ich danke allen für Euere hilfreichen Tipps


    Hallo Leute. Es gibt positive Neuigkeiten. Meine Bekannte hatte gestern ein Gespräch

    mit dem AG. Zukünftig bekommt sie sämtliche Fahrzeiten, also Hin- und Rückfahrt zur

    Zentrale vergütet. Sofern Sie Sonntags anreisen soll, wird die Reisezeit als Überstunden

    vergütet. Also nochmals vielen Dank an alle.


    Hallo Leute. Es gibt positive Neuigkeiten. Meine Bekannte hatte gestern ein Gespräch

    mit dem AG. Zukünftig bekommt sie sämtliche Fahrzeiten, also Hin- und Rückfahrt zur

    Zentrale vergütet. Sofern Sie Sonntags anreisen soll, wird die Reisezeit als Überstunden

    vergütet. Also nochmals vielen Dank an alle.

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    " Die Vernunft kann sich mit größerer Wucht dem Bösen entgegenstellen,

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    2 Mal editiert, zuletzt von Kampfschwein () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Kampfschwein mit diesem Beitrag zusammengefügt.