Homeoffice. An- und Abreise zum/vom Firmensitz

  • Eine Bekannte von mir hat mir folgende Fragen gestellt und dies ausgerechnet zu einem Thema, wo ich etwas unterbelichtet bin :


    Ich arbeite im Homeoffice und muss einmal monatlich in die Firma. Dies ist vertraglich festgelegt. Der Firmensitz ist in

    Berlin und von meinem Wohnort 660 km entfernt. Wie verhält es sich mit der An- und Abreise? Ist das Arbeitszeit? Habe

    ich Anspruch auf Fahrgelderstattung?


    Wie seht Ihr das ?

    1.) Ist das Arbeitszeit :/

    2.) Hat sie Anspruch auf Fahrgelderstattung :/

    " Alle Menschen sind klug - die einen vorher, die anderen nachher "

    Voltaire (1694 - 1778)


    " Die Vernunft kann sich mit größerer Wucht dem Bösen entgegenstellen,

    wenn der Zorn ihr dienstbar zur Hand geht "

    Papst Gregor der Große (540 - 604)


    " Alles was das Böse benötigt, um zu triumphieren, ist das Schweigen der Mehrheit "

    Kofi Annan, von 1997 bis 2006 Generalsekretär der UN

    2 Mal editiert, zuletzt von Kampfschwein ()

  • Kampfschwein

    Hat den Titel des Themas von „Homeoffice. An- und Abreise an/zum Firmensitz“ zu „Homeoffice. An- und Abreise zum/vom Firmensitz“ geändert.
  • Moin Kampfschwein,


    ich denke nicht, da es darauf ankommt im Arbeitsvertrag welcher Ort bindend ist . Ist im Arbeitsvertrag der Ort des Betriebes , ist keine Anerkennung für die Fahrt zu Arbeit als Arbeitszeit.


    BSP:

    Habe einen Vertrag beim AG in Berlin und wohne in Hamburg , dann ist die Fahrt nach Berlin auch keine Arbeitszeit. Sollte ich diese Fahrt in meiner Freizeit durchführen ist es was anderes.


    Fahrgeld---


    Nein , dass hättest du vorher Verhandeln müssen. Dies kannst nur über die Steuer wieder holen, oder vereinbarst mit dem Arbeitgeber einen Vertrag wie es ist mit dem zur Arbeit. Aber wie ich finde , muss der AG dieses Dir nicht zahlen.


    Gruß


    Die Eule

  • Habt ihr eine BV Homeoffice dazu?

    Meine Bekannte arbeitet in einem Betrieb ohne BR.

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  • Was ist den als Arbeitsort und Firmensitz definiert?

    Sorry, habe von Anfang an vergessen darauf hinzuweisen, dass Berlin im Vertrag als Firmensitz eingetragen ist :cursing:

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  • Mit den vorliegenden Informationen lässt sich die Frage nicht abschließend beantworten.


    Mir ist nur völlig unklar, warum der Firmensitz irgendwas zur Lösung beitragen soll. Die Frage ist, welcher Arbeitsort ist vereinbart. Und jede Abweichung davon geht zu Lasten des AG.


    Um die Frage also abschließend zu beantworten, müsste man wissen, welche Formulierung genau sich hierunter

    und muss einmal monatlich in die Firma. Dies ist vertraglich festgelegt

    verbirgt. Ohne dieses Wissen komme ich auch zu diesem Ergebnis:

    Ich vermute nein kann auch ja sein.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Kampfschwein , auch ich tröte in dieses Horn, bitte frage nach: Was genau steht im AV zum Arbeitsort?


    Wenn dort kein Arbeitsort beschrieben ist, jedoch explizit Homeoffice zur Erbringung der Arbeitsleistung vereinbart ist, ist imho der Wohnort der vertragliche Arbeitsort.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    2 Mal editiert, zuletzt von Fried ()

  • Wenn dort kein Arbeitsort beschrieben ist, jedoch explizit Homeoffice zur Erbringung der Arbeitsleistung vereinbart ist, ist imho der Wohnort der vertragliche Arbeitsort.

    der TE schreib doch:


    Ich arbeite im Homeoffice und muss einmal monatlich in die Firma. Dies ist vertraglich festgelegt.

    damit ist doch 1x im Monat der Firmensitz als Arbeitsort festgelegt und der rest des Monates das HO.


    die zweite Fahrt wäre dann abweichend vom Vertrag, die erste gem Vertrag und somit "zu Lasten" des AN.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Natürlich ist der Arbeitsort wichtig, aber auch der Firmensitz weil nur mit beiden Informationen kann dann eine wie auch immer geartete Regelung zu Reisen zwischen Arbeitsort und Firmensitz geregelt worden sein. Oder auch nicht.
    Allein das im Arbeitsvertrag geregelt ist, das 1 x im Monat die Arbeit in Berlin (= Firmensitz) sein muss regelt doch gar nichts zu den Reisekosten / Arbeitszeit.

    der TE schreib doch:


    damit ist doch 1x im Monat der Firmensitz als Arbeitsort festgelegt und der rest des Monates das HO.


    die zweite Fahrt wäre dann abweichend vom Vertrag, die erste gem Vertrag und somit "zu Lasten" des AN.

    Das hängt davon ab was im Vertrag auch zu den Reisen fixiert ist. Im Zweifelsfall auch nichts und dann muss man sich überlegen was gesetzlich gilt.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • damit ist doch 1x im Monat der Firmensitz als Arbeitsort festgelegt und der rest des Monates das HO.

    Nein. Das hängt von der genauen Formulierung um AV ab.


    Arbeitsort ist ohne genauere Spezifizierung der Ort, wo ein Großteil der Leistung erbracht wird; das scheint das HO.


    Ob die Firma als zweiter Arbeitsort explizit vereinbart oder ob hier eine regelmäßige Dienstreise anzunehmen ist, das ist die Frage.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Um die Frage also abschließend zu beantworten, müsste man wissen, welche Formulierung genau sich hierunter verbirgt.

    Zunächst einmal Dank an ALLE für die rege Beteiligung. Ich habe meine Bekannte gebeten, zu beschreiben, wie GENAU die vertragliche Vereinbarung über den Arbeitsort festgehalten wurde. Denn es ist tatsächlich so, wie Moritz bereits geschrieben hat, dass sich die Frage ohne genaue Beschreibung des Arbeitsortes, nicht abschließend zu beantwortet werden kann.

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  • Und nach einiger Überlegung gehe ich sowieso auch davon aus, dass der AG, selbst wenn der Firmensitz als zweiter Arbeitsort vertraglich festgelegt wäre (der erste ist das HO, weil dort die Tätigkeit weit überwiegend verrichtet wird), die Reisekosten zu übernehmen und An- und Abreise mindestens im Rahmen der an diesen Tagen zu erbringenden Arbeitsleistung zu vergüten hätte.


    Hier z.B.: Wird der Arbeitnehmer an einer der anderen betrieblichen Einrichtungen des Arbeitgebers tätig, liegt eine berufliche Auswärtstätigkeit vor, die unter die Reisekostenregelung fällt.



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    2 Mal editiert, zuletzt von Fried () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Fried mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Üblicherweise kommt diese Frage ja früher, aber gilt bei Deiner Bekannten ein TV?

    Denn wenn das der Fall ist, könnte es evtl. gar keine Rolle spielen was im AV steht.

    In unserem TV stehen z.B. die (von mir 1000 Mal verfluchten) Regelungen: "Die Arbeitszeit beginnt und endet am jeweils zugewiesenen Arbeitsort" und "Bei Dienstreisen gilt nur die Zeit der dienstlichen Inanspruchnahme am auswärtigen Geschäftsort als Arbeitszeit. Es wird jedoch für jeden Tag, einschließlich der Reisetage, mindestens die dienstplanmäßige Arbeitszeit berücksichtigt."

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Meine Bekannte war vom 1. Arbeitstag im Homeoffice


    Die arbeitsvertragliche Vereinbarung lautete :


    " Aufgrund der aktuellen Lebensumstände der Arbeitnehmerin wird vereinbart, dass Sie bis auf Weiteres hauptsächlich von Homeoffice aus arbeiten kann. Durch das Aufschalten per Remonte auf die Rechner der Firma und der Verpflichtung mindestens einmal im Monat an einem Arbeitstag in die Firma zu kommen, ist der offizielle Ort der ausgeübten Tätigkeit die Betriebsstätte der Firma. "


    Ich habe nochmal nachgefragt, was sich hinter der Formulierung : Aufgrund der aktuellen Lebensumstände der Arbeitnehmerin wird vereinbart ....... verbirgt. Ob es was bringt :/

    " Alle Menschen sind klug - die einen vorher, die anderen nachher "

    Voltaire (1694 - 1778)


    " Die Vernunft kann sich mit größerer Wucht dem Bösen entgegenstellen,

    wenn der Zorn ihr dienstbar zur Hand geht "

    Papst Gregor der Große (540 - 604)


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  • " Aufgrund der aktuellen Lebensumstände der Arbeitnehmerin wird vereinbart, dass Sie bis auf Weiteres hauptsächlich von Homeoffice aus arbeiten kann. Durch das Aufschalten per Remonte auf die Rechner der Firma und der Verpflichtung mindestens einmal im Monat an einem Arbeitstag in die Firma zu kommen, ist der offizielle Ort der ausgeübten Tätigkeit die Betriebsstätte der Firma. "


    Ich habe nochmal nachgefragt, was sich hinter der Formulierung : Aufgrund der aktuellen Lebensumstände der Arbeitnehmerin wird vereinbart ....... verbirgt. Ob es was bringt :/

    Dann dürfte das Thema Anreise zur Betriebsstätte der Fima um das Privatvergnügen der Arbeitnehmerin handeln. Aufgrund von hauptsächlich und mindestens einmal im Monat betrifft das nach meinem Verständnis alle Reisen.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Hier könnte man sich eh darüber unterhalten, ob die Formulierung einer AGB-Kontrolle nach §§ 305ff BGB standhielte, insbesondere dem Transparenzgebot nach § 307 BGB entspräche. Ich bezweifle das.


    Denn einerseits ist vereinbart, dass die AN hauptsächlich im HO ist, der Erfüllungsort der Arbeitsleistung also daheim ist, und das wird im Arbeitsverhältnis auch tatsächlich gelebt. Andererseits wird dem widersprechend der Betriebssitz als Erfüllungsort deklariert. Denn "es kann nur einen geben".


    In einer Quelle wird die Rechtslage so dargestellt (siehe v.a. den von mir gefetteten Teil):


    Abzustellen ist dabei auf den tatsächlichen Mittelpunkt der Berufstätigkeit (BAG v. 09.10.2002, a.a.O.) ...

    Fallen Arbeitsstätte und Betriebssitz zusammen, so ist der Betriebssitz auch Erfüllungsort. Problematischer ist die Bestimmung des Erfüllungsorts, wenn der Arbeitnehmer nicht dauerhaft im Betrieb, sondern vielmehr regelmäßig oder dauerhaft im Homeoffice arbeitet. Hierbei fallen Tätigkeitsort und Betriebssitz auseinander. Doch auch wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber Leistungen an verschiedenen Orten vornehmen, ist i.d.R. ein einheitlicher (gemeinsamer) Erfüllungsort zu bestimmen (BAG, Urt. v. 20.04.2004 – 3 AZR 301/03)...

    Schwierigkeiten bestehen, wenn der Arbeitnehmer nur zum Teil, etwa an nur einzelnen Tagen in der Woche oder nur für einen bestimmten Zeitraum, im Homeoffice arbeitet. In diesen Fällen dürfte der Erfüllungsort bereits im Homeoffice liegen, wenn der Arbeitnehmer in quantitativer Hinsicht mehr als 50 % seiner vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung dort erbringt. Dann dürfte von einer umfangsmäßigen Überschreitung auszugehen sein...

    Im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ist die Vereinbarung eines Erfüllungsortes i.S.d. § 29 Abs. 1 ZPO nach § 29 Abs. 2 ZPO unzulässig. Die Vereinbarung eines Erfüllungs- bzw. vielmehr Leistungsortes i.S.d. § 269 BGB ist zwar grundsätzlich möglich, kann aber allenfalls einen Anhaltspunkt bieten (BeckOK ArbR, Hamacher, ArbGG, § 48 Rn. 25; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbeitsGG, Germelmann/Künzl, § 48 Rn. 41). Der Erfüllungsort ist objektiv festzustellen und unterliegt daher nicht der Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien (MHdB ArbR, Klumpp, § 238 Rn. 19). Entscheidend kommt es auf die zuvor dargestellten Kriterien, insbesondere den Mittelpunkt der Berufstätigkeit sowie den Umfang der Arbeitsleistung im Homeoffice, an. Aus diesem Grund kommt auch die Vereinbarung eines zweiten Erfüllungsortes (z.B. im Homeoffice einerseits und am Betriebssitz des Arbeitgebers andererseits) nicht in Betracht. Die Rechtsprechung hat – sofern ersichtlich – zudem stets einen einheitlichen gemeinsamen Erfüllungsort bestimmt.


    Dann dürfte das Thema Anreise zur Betriebsstätte der Fima um das Privatvergnügen der Arbeitnehmerin handeln. Aufgrund von hauptsächlich und mindestens einmal im Monat betrifft das nach meinem Verständnis alle Reisen.

    Nein. Siehe meine Ausführungen von gerade eben.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    Einmal editiert, zuletzt von Fried () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Fried mit diesem Beitrag zusammengefügt.