Zuschläge für die Spätschicht?

  • Ab 20 Uhr bekommen bei uns die MA 25% Zuschlag steuerfrei. Ab 23 Uhr dann 35%.

    Auf was für Vor- oder Nachteile willst Du hinaus? Vorteil ist, dass sie mehr Geld bekommen, Nachteile kann ich nicht erkennen..

    "Das Gras wächst nicht schneller wenn man dran zieht."

    "Immer Sonne ist Wüste"

    BRV,9er Gremium,kein Tarif

  • Ab 20 Uhr bekommen bei uns die MA 25% Zuschlag steuerfrei. Ab 23 Uhr dann 35%.

    Auf was für Vor- oder Nachteile willst Du hinaus? Vorteil ist, dass sie mehr Geld bekommen, Nachteile kann ich nicht erkennen..


    Und was halten davon die Kollegen die aus gesundheitlichen Gründen nur Frühschicht haben? Fühlen sie sich nicht benachteiligt?

  • Na wenn sie aus gesundheitlichen Gründen nur Frühschicht machen, ist es ja Vorteil genug, sie brauchen nicht bis spät in die Nacht arbeiten, dannn müssten die, die Spätschicht machen sich ja auch beschweren, da gibt es bei uns keine Probleme, sollte es eigentlich auch nicht geben

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  • Und was halten davon die Kollegen die aus gesundheitlichen Gründen nur Frühschicht haben? Fühlen sie sich nicht benachteiligt?

    Zulagen werden nur für tatsächlich erbrachte Dienste bezahlt.

    Wenn man krank ist und aus diesen Gründen nicht Spät- oder Nachtschicht arbeiten kann, dann fallen diese Zulagen weg. Da sollte die Gesundung aber im Vordergrund stehen, nicht das Geld.

  • Hallo,

    sehe hier keine Benachteiligung. Es heißt ja Spät- oder Nachtschichtzulagen. es sind Erschwerniszulagen die auch nur bezahlt werden wenn ich diese Erschwernis habe.

    AgassiO

    Ab 20 Uhr bekommen bei uns die MA 25% Zuschlag steuerfrei. Ab 23 Uhr dann 35%.


    Bei uns sind die Zuschläge anders geregelt.

    Spätschicht ab 14:00 Uhr bis 20:00 Uhr 15%

    allgemeine Zulagen.

    Von 20:00 Uhr bis 0:00 Uhr 25% steuerfrei.

    Von 0.00 Uhr bis 4:00 Uhr 40% steuerfrei.

    Von 4:00 Uhr bis 6:00 Uhr 25% steuerfrei.


    Eventuell könnt ihr mit eurem AG auch auf 40% steuerfrei verhandeln. Tut dem AG nicht so weh.

  • Ist das nicht unfair gegenüber die Kollegen die aus betriebliche Gründen nur Frühschicht machen?!

    Ich weiss nicht ob Du es nicht verstehen willst oder es nicht verstehen kannst.

    Es heißt ja Spät- oder Nachtschichtzulagen. es sind Erschwerniszulagen die auch nur bezahlt werden wenn ich diese Erschwernis habe.

    That`s it!!!

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  • Ist das nicht unfair gegenüber die Kollegen die aus betriebliche Gründen nur Frühschicht machen?!

    wäre es fair, wenn die Kollegen die aus betrieblichen Gründen Nachtschicht machen, das sie dafür genauso bezahlt werden wie Kollegen die aus betrieblichen Gründen Frühschicht machen?


    Du verdrehst hier die Sachlage nach "gutdünken".


    Aus betrieblichen Gründen gibt es Früh-, Spät- und Nachtschicht und deshalb hat man irgendwann mal Zuschläge für Arbeit zu "ungünstigen" Zeiten eingeführt, damit überhaupt Menschen die Nachtteile akzeptieren und das wurde als fair angesehen.

    Genauso für Zuschläge am Wochenende, Feiertagen etc.

    Und Du benutzt jetzt die Begründung "unfair" um diese Regelungen über "Gleichbehandlung" wieder nichtig zumachen?

    was wäre das Ergebnis, wenn alle das Gleiche bekommen müssen: die Zuschläge fallen für alle weg, dann beommen alle keine Zuschläge und werden gleich behandelt.


    Nur eine Nachfrage: die Kollegen die Weihnachten und Ostermontag und Pfngstmontag aus betrieblichen Gründen nicht arbeiten durften, stehen denen auch die Feiertagszuschläge zu?

    können die MA ja nix für, das sie nicht arbeiten dürfen.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Zulagen werden nur für tatsächlich erbrachte Dienste bezahlt.

    Wenn man krank ist und aus diesen Gründen nicht Spät- oder Nachtschicht arbeiten kann, dann fallen diese Zulagen weg. Da sollte die Gesundung aber im Vordergrund stehen, nicht das Geld.

    Stimmt so nicht.

    Zuschläge, sofern sie den per Arbeitsvertrag bzw. Tarifvertrag vereinbart wurden, sind auch während einer AU oder Urlaub zu zahlen. Lediglich die Steuerfreiheit entfällt.


    Gruß

    Hafenkasper