Wahlkampf - Was ist erlaubt (detail)

  • Hallo zusammen,


    Ich habe einige Fragen zum Thema Wahlkampf zur BR-Wahl. Ich habe mich dazu auch schon belesen, jedoch habe ich einige Detailfragen. Wir sind ein recht großer Betrieb mit ca. 6000 Mitarbeitern, teils Office, teils im Betrieb ohne PC Zugang.


    Ist es erlaubt, per Email Wahlkampf zu machen? Einige Kollegen sind im Home Office und wären anders eig gar nicht zu erreichen. Legt sowas der Wahlvorstand fest? Und gibt es Regelungen, wie sowas gestaltet werden darf (hat eine Liste bspw. das Recht auf eine eigene Mailadresse, bis zum Ende der Wahl etc.?)


    Zudem würde mich interessen, inwieweit der jetzige BR seine Instrumente nutzen darf um Wahlkampf für sich selbst zu machen? (Bei Parlamentswahlen ist sowas ja verboten)


    Wie sieht das aus mit Wahlkampf am Wahltag. Letztes mal standen Gewerkschaftsvertreter der Gewerkschaftsliste vor dem Wahllokal und haben Werbung verteilt. Ist sowas rechtens und dürfen sowas auch andere Listen machen?


    Danke euch für eure Hilfe.

  • Ja, die Nutzung des innerbetrieblichen Mailsystems ist für Wahlwerbung statthaft. Nein, das legt nicht der WV fest, das beruht auf gesetzlicher Grundlage. Nein, eigene Mailadressen gibt es nicht, aber bei der Gestaltung der Inhalte der Wahlwerbung ist man frei. Nein, der BR darf die Instrumente des BR nicht für Wahlkampf nutzen, d.h. keine sachlichen oder personellen Ressourcen. Ja, in der Nähe des Wahllokals dürfen alle Bewerber:innen gleichermaßen am Wahltag Werbung machen, m.E. haben aber das Wahllokal selber und wschl der direkte Zugang werbungsfrei zu bleiben.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Danke Fried,


    Ich hätte noch Fragen dazu. Wenn Wahlkampf am Wahltag erlaubt ist, ist es denn nicht unfair, wenn dort freigestellte BR Mitglieder (oder Gewerksschaftsvertreter) den ganzen Tag Werbung machen, während andere arbeiten müssen und dies nicht können? Sprich darf ein BR Mitglied seine Freistellung dafür nutzen? (Du meintest ja Ressourcen des BR dürfen nicht genutzt werden)

  • ist es denn nicht unfair, wenn dort freigestellte BR Mitglieder (oder Gewerksschaftsvertreter) den ganzen Tag Werbung machen, während andere arbeiten müssen und dies nicht können?

    Im Prinzip nein, denn auch das freigestellte BRM dürfte das nur in seiner Freizeit tun. (Dass er sich einfacher aus dem laufenden Betrieb ausklinken kann, mag zwar so sein, aber ist erst einmal unerheblich.)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Die Frage werden wir dir nicht beantworten können. Bei uns im Haus gibt es eine Zeiterfassung. D.h. jeder, der Zugriff auf die Zeiterfassung hat, könnte sehen, wer wann "eingestempelt" war.


    Habt ihr keine Zeiterfassung oder haben Bürokräfte bei euch sogenannte Vertrauensarbeitszeit, gibt es schon wieder keine Möglichkeit.


    Das alles aber können wir weder wissen noch einschätzen.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Sprich darf ein BR Mitglied seine Freistellung dafür nutzen? (Du meintest ja Ressourcen des BR dürfen nicht genutzt werden)

    Nein, darf es nicht. Das freigestellte BRM muss das in seiner Freizeit tun wie jede:r andere AN auch.

    es gibt keine Möglichkeit nachzuweisen, ob ein freigstelltes BR Mitglied seine Freizeit genutzt hat oder nicht?

    Eine Nachfrage beim AG wäre möglich bzw anzuraten.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Muss ein freigestelltes Mitglied seine Arbeitszeit überhaupt erfassen? Ich dachte das wäre quasi ehrenamtlich und daher muss dies nicht erfolgen. Ansonsten haben wir eine Arbeitszeiterfassung.


    Ist sowas wie Visitenkarten mit Wahlwerbung an Autos machen erlaubt?

  • Muss ein freigestelltes Mitglied seine Arbeitszeit überhaupt erfassen? Ich dachte das wäre quasi ehrenamtlich und daher muss dies nicht erfolgen. Ansonsten haben wir eine Arbeitszeiterfassung.

    Das hängt von der Absprache mit der Firma ab. Ob Vertrauensarbeitszeit oder gestempelt. Denn die Anwesenheiten werden in der Regel erfasst, weil der Arbeitgeber die dokumentieren MUSS!

    Ist sowas wie Visitenkarten mit Wahlwerbung an Autos machen erlaubt?

    Wenn man unbedingt nicht gewählt werden will, dann aber ja. Wer mir ne Karte ans Auto steckt wie diese unseeligen Alt-Blechhändler, den wähle ich aus Prinzip nicht!

    Aber erlaubt? So lange dabei keine Schäden entstehen sicher.

  • Haha naja das sind erstmal alles theoretische Fragen, was davon praktisch wird muss man sehen.


    Noch eine Frage die mir eingefallen ist. Ich stelle fest ein aktuelles BR Mitglied oder der BR als solches macht etwas , was er nicht machen darf. Wie soll man da vorgehen, ich nehme mal ein Foto o.ä. von machen wird nicht erlaubt sein oder?


    Und jetzt noch was interessantes. Wir haben in unserer Firma Zugangsbeschränkungen für unterschiedliche Areale bzw. Niederlassungen. Ist es mein Recht, diese Zugänge zu erhalten, um Wahlwerbung zu machen? Ich halte das sonst für nachteilig, wenn der BR das kann, da er überall reinkommt.

  • Noch eine Frage die mir eingefallen ist. Ich stelle fest ein aktuelles BR Mitglied oder der BR als solches macht etwas , was er nicht machen darf. Wie soll man da vorgehen, ich nehme mal ein Foto o.ä. von machen wird nicht erlaubt sein oder?

    Ich halte wenig von Denunziantentum. Wenn sich jeder um sich kümmert, dann ist um jeden gekümmert!

    Ansonsten halte ich sehr viel davon, Personen auf ein Fehlverhalten persönlich anzusprechen.

  • Ok danke sehr, ich nehme mal an, es gibt keine Möglichkeit nachzuweisen, ob ein freigstelltes BR Mitglied seine Freizeit genutzt hat oder nicht?

    natürlich: wenn er für die Zeit von AG bezahlt wird und keinen Urlaub o.ä. hat, dann ist es Arbeitszeit und in der AZ ist er für BR-Aufgaben freigestellt, ansonsten müsste er entweder seiner ursprünglichen Arbeit nachgehen oder er begeht "Arbeitszeitbetrug".

    Dafür muss aber der AG dann auch die Nachweise liefern, was er kaum machen wird, da Du als AN kein Recht hast auf diesen Daten von einem Kollegen.

    Wenn der AG das von sich aus verfolgen will, dann kann er das ja machen.

    Ich stelle fest ein aktuelles BR Mitglied oder der BR als solches macht etwas , was er nicht machen darf.

    dafür müsstest Du erstmal wissen, ob das BRM nicht einen Grund hat als BRM dieses doch zutun.

    da bin ich bei BjoernPe : es klingt stark nach "persönlichen Rachegelüsten"


    Und jetzt noch was interessantes. Wir haben in unserer Firma Zugangsbeschränkungen für unterschiedliche Areale bzw. Niederlassungen. Ist es mein Recht, diese Zugänge zu erhalten, um Wahlwerbung zu machen?

    Nein, die Zugangsbeschränkungen werden seinen Grund haben und Wahlwerbung machst Du in deiner Freizeit.

    Und nicht nur Du machst die Werbung in deiner Freizeit, Du darfst die Kollegen auch nicht aktiv von der Arbeit abhalten mit deiner Wahlwerbung.

    Warum solltest Du in deiner Freizeit Zugang zu dienstlichen Bereichen bekommen, zu denen Du dienstlich keinen Zugang hast.

    Du wirst aber die MA über einen Aushang informeiren dürfen.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Muss ein freigestelltes Mitglied seine Arbeitszeit überhaupt erfassen?

    Wenn es das vor der Freistellung auch musste und keine Vertrauensarbeitszeit hatte, dann m.E. ja.

    Freistellung wie Betriebsratsarbeit dürfen weder zur Vor- noch Nachteilen führen.


    Ansonsten haben wir eine Arbeitszeiterfassung.

    Na dann ...


    Ich dachte das wäre quasi ehrenamtlich

    Ehrenamtlich bezüglich Vergütung: es gibt keine separate oder zusätzliche Vergütung. Andererseits ist BR-Arbeit (nach Möglichkeit) während der regulären Arbeitszeit zu erbringen (was hier bei uns einige Chefs anders sehen und meinen, das könnten die Kollegen auch nach Feierabend machen). Die Freistellung erfolgt auch nur von der normalerweise geschuldeten Arbeitsleistung und nicht von der Arbeitszeit.


    Ganz nebenbei: Wenn ihr ohnehin stechen müsst und der Freigestellte tut das nicht, wie will er dann bei einem Unfall den dienstlichen Zusammenhang belegen? Wegeunfälle auf dem Weg von/zur Arbeit werden ganz anders reguliert als Freiezitunfälle.

    Man wird alt wie ein Haus und lernt doch nie aus.

  • Muss ein freigestelltes Mitglied seine Arbeitszeit überhaupt erfassen?

    es gibt da neuerdings eine EuGH Rechtsprechung die den AG zur AZ-Erfassung verpflichtet für alle AN, dazu zählen auch BRM.


    Ehrenamtlich bezüglich Vergütung: es gibt keine separate oder zusätzliche Vergütung.

    das ist falsch: ehrenamtlich bedeutet es gibt keine Vergütung.


    ww.haufe.de/personal/arbeitsrecht/verguetung-von-betriebsraeten-was-das-gesetz-vorgibt_76_416438.html


    allerdings besteht ein Freistellungsanspruch gegenüber dem AG und deshalb wird der BRm für seine "normale" Arbeit bezahlt aber von der Arbeitsleistung zwecks Erfüllung seiner BR-Aufgaben freigestellt.

    Aber auch nur dafür, tätigt der BRm keine notwendige BR-Arbeit muss er quasi wieder seine normale Arbeit aufnehmen.


    komplette Freistellung bedeutet nur, das der BRM 100% AZ mit BR-Aufgaben verbringt und sich nicht mehr "abmelden" muss oder für normale Arbeit eingeplant werden darf.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


    Einmal editiert, zuletzt von Randolf ()

  • Du wiederholst mit anderen Worten, was ich schrieb, erklärst es aber für falsch?

    ich habe nicht wiederholt was Du geschrieben hast.


    Du schreibst:

    Ehrenamtlich bezüglich Vergütung: es gibt keine separate oder zusätzliche Vergütung.

    das ist nicht richtig, du sprichst von separater Vergütung oder zusätzlicher Vergütung und sagst damit aus: der BR bekommt für seine Tätigkeit als BR seine normale Vergütung weiter

    --> das ist aber nicht so


    BR-Amt ist Ehrenamt und dafür bekommt man überhaupt keine Vergütung, auch nicht seine normale Vergütung. Deshalb ist BR-Arbeit außerhalb der normalen AZ ohne betrieblichen Grund auch "Freizeitvergnügen"

    normale Arbeit wäre nie "Freizeitvergnügen"


    Man wird weiterhin für seine normale Arbeit bezahlt, die man aber nicht leisten muss.


    Das mag "spitzfindig" erscheinen, ist aber formal korrekt und wir als BR sind (man findet es hier im Forum häufig) angewiesen darauf uns "spitzfindig" oder "kleinkariert" korrekt zu verhalten und äussern.


    In der Realität auf dem Konto wird es mancher BR nicht merken, aber für sein BR-Amt bekommt er keinen Cent Vergütung.


    und gerade wenn Fragesteller wie hier, einen Weg zu suchen einem BR etwas "anzuhängen" sollten wir extra genau sein?

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  • Randolf, sei so lieb und lege mir keine hanebüchenen Aussagen in den Mund, die du allein dir ausgedacht hast. Wenn du etwas nicht verstehst, frag' einfach nach, aber dreh mir die Worte nicht im Munde herum und erfinde bitte nichts.

    Man wird alt wie ein Haus und lernt doch nie aus.

  • Ich stelle fest ein aktuelles BR Mitglied oder der BR als solches macht etwas , was er nicht machen darf. Wie soll man da vorgehen, ich nehme mal ein Foto o.ä. von machen wird nicht erlaubt sein oder?

    Wenn es um eine potentielle Wahlanfechtung geht, ist eine "Beweissicherung" okay bzw empfehlenswert.


    Eine Notiz für sich selbst machen, ggf Zeug:innen aufschreiben.


    M.E. ist auch ein Photo erlaubt, wenn es nicht den höchstpersönlichen Lebenskreis abbildet, denn letztlich ist nicht die Ablichtung, sondern die Verbreitung strafbewehrt. Darf man also z.B. ein BRM photographieren, das Wahlplakate der Konkurrenz abreisst? Aber sicher.


    Was die Diskussion um die Vergütung der BR-Tätigkeit betrifft, kann ich nur feststellen, dass da jemand zwar recht hat, aber nicht einmal ich so viele Weinbeerln scheisse. :D

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    Einmal editiert, zuletzt von Fried () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Fried mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Scheeks


    ich lege Dir nix in den Mund und erfinde (zumindestens in diesem Fall) auch keine hanebüchenen Geschichten, das kann man alles 1:1 nachlesen, z.B. Haufe online:

    Vergütung: Betriebsratstätigkeit ist prinzipiell unentgeltliches Ehrenamt

    Wer dieser Frage in Nachschlagewerken oder Kommentaren zum Betriebsverfassungsrecht nachgeht, wird erfahren, dass die Betriebsratstätigkeit gar nicht entlohnt wird. Das Gesetz bestimmt in § 37 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) lapidar: "Die Mitglieder des Betriebsrats führen ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt."

    Dabei ist unter Unentgeltlichkeit im Sinne des BetrVG zu verstehen, dass für die Betriebsratstätigkeit selbst kein Entgelt gezahlt werden darf. Dass ein Betriebsrat gleichwohl die Zeiten seiner Betriebsratstätigkeit vergütet bekommt, wird durch die Freistellungsregelung in § 37 Abs. 2 BetrVG erreicht. Darin heißt es, dass "Mitglieder des Betriebsrats von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien sind".

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Wir haben in unserer Firma Zugangsbeschränkungen für unterschiedliche Areale bzw. Niederlassungen. Ist es mein Recht, diese Zugänge zu erhalten, um Wahlwerbung zu machen?

    Da die Wahl behinderungsfrei abzulaufen hat, und weil Werbung dazu zählt, halte ich die Frage für durchaus relevant. M.E. muss der AG auch dort Wahlwerbung für alle Listen gleichermaßen ermöglichen, d.h. alle Listen müssen z.B. an "Schwarzen Brettern" aushängen können. Dafür ist nicht immer zwingend ein Zugang nötig, ggf muss das eben jemand aufhängen, der/die Zugang hat.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)