Hallo liebe Kolleg Innen,
unser Verein ist von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen. Wir haben von Kollegen gehört, dass der Arbeitgeber die ungeimpften Kollegen sehr unter Druck setzt und auch schon Betretungsverbote in vier-Augen-Gesprächen erteilt.
Wir als Betriebsrat wollten vom Arbeitgeber wissen, wer evt. vom Gesundheitsamt ein Betretungsverbot erhalten könnte. Der Arbeitgeber möchte uns diese Information nicht zukommen lassen. Er begründet dies damit, dass dies sehr sensible Daten sind und er dem Betriebsrat diese nicht zukommen lassen darf. Wir denken aber, dass wir gerade diese Kollegen nun gut beraten müssen. Haben wir einen Anspruch auf diese Informationen, natürlich auf der Grundlage der Verschwiegenheit?
Vielen Dank für eure Zeit
Liebe Grüße
Lena