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Aus meiner Sicht wäre ein WVM gut beraten, auch das im Vier-Augen-Prinzip zu erledigen, aber vorgeschrieben ist das nicht, oder? Andere Meinungen/Sichtweisen?
wenn ich mich eine Urteilsbegründung LAG Nürnberg?? erinnere, wo im Tenor von einer "hypotetischen Möglichkeit der Wahlbeeinflußung" durch einzelne WVM ausgegangen wird, dann ist für mich alles ohne 4-Augen-Prinzip bei einer Wahl potentiell anfechtbar.
Das ging speziell auch um Briefwahlunterlagen in einem anderen Zusammenhang, aber einzeln WVM könnten natürlich bei der Abholung auch manipullieren, meiner Phantasie entspringen da einige Möglichkeiten
Randolf Wenn Du da das Urteil mal parat hättest, wäre das sehr interessant.
Grundsätzlich sehe ich das nämlich so wie Bernd_47. Der Gesetzgeber geht hier einfach mal davon aus, dass das Postgeheimnis selbstverständlich unangetastet bleibt und deswegen verschlossene Briefe kein Problem darstellen (im Gegensatz zu geöffneten, die deshalb abzuweisen sind, weil ihre Integrität nicht mehr gewährleistet ist).
Aber natürlich, wer, wenn nicht der Wahlvorstand, verfügt über die Originalrückumschläge, Stimmzettel und Wahlumschläge. Also was hindert das einzelne WVM hier einfach die Briefe zu öffnen und die persönliche Erklärung einfach in einen vorbereiteten Rückumschlag mit selbst ausgefülltem Stimmzettel umzutüten, wieder zu verschließen und weiter zu geben.
Genau das wäre ja der Grund, weshalb ich als WVM das immer im Vier-Augen-Prinzip machen würde, damit gar keiner auf dumme Gedanken kommt...
Aber meine schmutzige Phantasie alleine sollte nicht für eine Wahlanfechtung reichen...
Der Blick in den Fitting spricht auch immer nur von der Öffnung in öffentlicher Sitzung und von verschlossenen Umschlägen. Es scheint bisher da keinen Präzedenzfall gegeben zu haben...
Euch beiden jedenfalls schon mal Danke für Eure Einschätzung.
Aber natürlich, wer, wenn nicht der Wahlvorstand, verfügt über die Originalrückumschläge, Stimmzettel und Wahlumschläge. Also was hindert das einzelne WVM hier einfach die Briefe zu öffnen und die persönliche Erklärung einfach in einen vorbereiteten Rückumschlag mit selbst ausgefülltem Stimmzettel umzutüten, wieder zu verschließen und weiter zu geben.
Genau das wäre ja der Grund, weshalb ich als WVM das immer im Vier-Augen-Prinzip machen würde, damit gar keiner auf dumme Gedanken kommt...
Im Prinzip nichts mit genug krimineller Energie. Bei zwei verfeindeten Listen sollte immer einer von den beiden Listen mit dabei sein beim 4 oder noch mehr Augenprinzip. Aber es muss ja zur Sicherheit mehr Stimmzettel und Rückumschläge geben. Schließlich können alle potentiellen Briefwähler doch an der Urne aufschlagen. Und wenn man dann an das korrekte Falten der Stimmzettel bei der Urnenwahl denkt könnte da auch noch ein paar mehr Stimmzettel nötig sein.
Zunächst einmal: es hat sich jemand bei mir gemeldet😜 und es war ein wunderbares und auch extrem lehrreiches Telefonat.😊
Ein Punkt den ich extrem unfair empfand:
Es wurden Teammeetings einberufen, wo unsere Liste von Chefs vorab richtig schlecht gemacht worden ist und auch schon gedroht wurde, dass man die Arbeitsplätze verliert, wenn sie uns wählen würden, weil wir keine Erfahrung hätten (naja die haben definitiv nicht verstanden, dass auf der anderen Liste die 2 freigestellten BR ler ganz oben stehen und definitiv mit reinkommen).
Das zweite ist die Tatsache, dass wir unsere Plakate nicht an das schwarze Brett vom BR hängen durften, sie wurden angehängt (haben sie auch nicht wiederbekommen, weil vernichtet), sie haben aber ihre Vorstellung der Liste aufgehängt und uns dann auf Nachfragen erklärt, dass der BR bestimmt, was dort hängt und unsere Liste wäre eben nicht erwünscht. Zumal ihr wissen müsst, dass der BR das nie bestimmt hat, weil es nie Punkt auf der Tagesordnung war.
Drittes Ding: sagen wir mal wir haben 3000 MA in der Firma, dann haben sie proaktiv 2800 Briefwahlunterlagen rausgeschickt, obwohl locker 1300 MA noch in der Firma jeden Tag arbeiten. Fand ich schon sehr merkwürdig.
Naja danach haben sie eine email rausgeschickt, in der stand: dass sie die Liste wählen sollen, zeitnah, Blabla…da hatten wir unsere Liste dem Außendienst und allen Homeoffice Leuten noch gar nicht vorgestellt, weil wir so dumm waren und dachten bzw. Und gesagt wurde, emails sind nicht erlaubt. Wir waren mit unseren emails dann viel zu spät, das ist alles an einem freitag passiert, sodass viele schon ihre Unterlagen fertig gemacht haben, weil viele unsere Vorstellung gar nicht kannten.
Ach es gibt noch einiges mehr…aber dann schreib ich hier bald noch einen Roman…aber damit ihr mal einen Einblick erhaltet😉
Annie1907 , bei der Schilderung gehe ich davon aus, dass Ihr die Wahl erfolgreich anfechten könntet.
Der AG beeinflusst die Wahl durch eine Drohung mit einem empfindlichen Übel. Die Möglichkeiten zur Wahlwerbung werden beschnitten, noch dazu ungleich, bzw der BR verhält sich nicht neutral, sondern missbraucht sogar seine Ressourcen für Wahlwerbung (hier empfehle ich übrigens zusätzlich eine Strafanzeige wegen der Vernichtung Eures Eigentums).
Ich denke, Ihr könntet die Vorkommnisse aber auch offensiv für Eure Wahlwerbung nutzen.
Und in die Runde: Natürlich war der Ausgangspost unglücklich formuliert, aber es war offensichtlich, dass hier jemand ein ernsthaftes Problem hat, und da kommt mir ein Großteil der Antworten wie Spam (Witze, zusätzliche Themen) vor. Schlechter Stil.
Das entfernen des Plakates vom Schwarzen Brett des amtierenden Betriebsrat sehe ich als nicht zu beanstanden an. Da hat der Betriebsrat in gewisser Weise Hausrecht. Da sehe ich auch nicht die Notwendigkeit eines Beschlusses im Betriebsratsgremium.
Wenn der Wahlvorstand absehen kann das die 2800 am Wahltag möglicherweise nicht in der Firma sind dann wäre das ok. Das ist natürlich bei einem Verhältnis von 2800 zu 3000 etwas erklärungsbedürftig wenn auch noch wechselnde 1300 Mitarbeiter in der Firma sind aktuell. Wenn noch die Möglichkeit besteht würde ich eine Email an alle Mitarbeiter schicken mit Werbung für eure Liste und darauf hinweisen das eine Urnenwahl vor einer Briefwahl zählt und man an der Urne noch anders abstimmen kann als bei einer genötigten Briefwahl. Da wäre ich dann bei dem Vorschlag von Fried das zum eigenen Vorteil zu nutzen. Und klar ein Hinweis das Urenewahl vor Briefwahl geht wird nicht zur Freudensprüngen führen bei der anderen Liste und beim Arbeitgeber wenn an dem Tag dann deutlich mehr Mitarbeiter in die Firma kommen.
Ein Recht sich beim Außendienst und Homeoffice Mitarbeiter vorzustellen sehe ich nicht in den Gesetzten. Das ist die Fleißaufgabe der Wahlbewerber bzw. der Listen.
Das entfernen des Plakates vom Schwarzen Brett des amtierenden Betriebsrat sehe ich als nicht zu beanstanden an. Da hat der Betriebsrat in gewisser Weise Hausrecht. Da sehe ich auch nicht die Notwendigkeit eines Beschlusses im Betriebsratsgremium.
da bin ich nur teilweise bei dir, wenn der BR sagt auf unserem Schwarzen Brett gibt es keine Werbung für Wahllisten dann ja,
sie wurden angehängt (haben sie auch nicht wiederbekommen, weil vernichtet), sie haben aber ihre Vorstellung der Liste aufgehängt und uns dann auf Nachfragen erklärt, dass der BR bestimmt, was dort hängt und unsere Liste wäre eben nicht erwünscht
aber in diesem Fall wurde von Seiten des BR Partei ergriffen und nur einer Liste der Aushang verweigert, aber einer anderen Liste (welche wohl aus BR Mitgliedern besteht) der Aushang gestattet, dies halte ich für eine rechtswiedrige Wahlbeeinflussung.
Von dem Teammeeting brauchen wir gar nicht zu reden, dass ist eine Wahlbeeinflussung wie aus dem Bilderbuch.
Bezüglich der Einflussnahme durch den AG gibt es auch ein Urteil:
Die Wahl des Betriebsrats ist ausschließlich eine Angelegenheit der Belegschaft. Der Arbeitgeber ist gut beraten, sich neutral zu verhalten. Nach Bundesarbeitsgericht ergibt sich jedoch aus dem in § 20 Abs. 2 BetrVG normierten Verbot, die Wahl des Betriebsrats durch Zufügung oder Androhung von Nachteilen oder durch Gewährung oder Versprechen von Vorteilen zu beeinflussen, nicht die Verpflichtung des Arbeitgebers, sich jeder kritischen Äußerung über den bestehenden Betriebsrat oder einzelne seiner Mitglieder im Hinblick auf eine zukünftige Wahl zu enthalten (BAG, Beschluss vom 25. Oktober 2017 – 7 ABR 10/16)
Ich will Dir mal ein bisserl Mut machen. Meine Mitstreiter und ich waren vor 12 Jahren in einer ähnlichen Situation.
Der amtierende Betriebsrat hat damals auch sehr zu Gunsten des Arbeitgebers agiert und Gesichtspolitik betrieben. Wir wollten das ändern.
Man braucht einen langen Atem, aber wenn man gute und ehrliche Betriebsratsarbeit macht, bekommt man das auch irgendwann mit Wählerstimmen honoriert. Uns wurde damals auch jeder Stein in den Weg gelegt, sogar mit Hilfe der Gewerkschaft. Eins habe ich daraus gelernt: Auch wenn die Gegenseite nicht fair agiert, versucht im Wahlkampf so sachlich wie möglich zu bleiben. Zeigt nicht mit dem Finger auf den Gegner, auch wenn ihr im Recht seid. Wascht keine dreckige Wäsche. Das geht immer nach hinten los. Das ist wie stille Post spielen. es kommen die wildesten Gerüchte dabei raus. Das wird immer ein Geschmäckle haben. Bei uns sind böse Dinge unter der Gürtellinie passiert, trotzdem hat die gegnerische Liste damals die Wahl gewonnen und wir haben 3 Sitze in einem 9er Gremium bekommen. Im Nachhinein betrachtet, haben wir den Kollegen einen Showkampf geboten, der nicht Imagefördernd war. Lasst Euch vom Arbeitgeber einen Platz zuweisen, auf dem ihr Eure Plakate aufhängen könnt, das muss er tun und zwar gleichermaßen für alle Wahlbewerber.
Bleibt sachlich. Prüft Eure rechtlichen Möglichkeiten, ob ihr den Chefs, dem BR oder dem Wahlvorstand aufgrund ihrer Wahlbeeinflussung eine reinwürgen könnt. Auf gut deutsch: Gibt es Zeugen, die auch bereit sind, dies vor einem Richter auszusagen?
Sonst würde ich mich darauf beschränken, die Leute zu informieren und sachlich zu bleiben.
Mir hat das Forum hier damals sehr geholfen, dafür bin ich heute noch dankbar.
Hatte hier auch einen Kommentar gemacht der witzig war und nichts dazu beigetragen hat um dich vorwärts zu bringen.
Der BR bestimmt was da hängt: Ja. Erst mal richtig. Wenn es Bekanntmachung vom BR oder sonstwas ist dann ja. Wenn es Wahlwerbung von einigen BR-Mitgliedern ist dann nein, es sei denn andere Wahlwerbung ist auch erlaubt.
Mich würde interessieren, wie man darauf kommen kann, dass Arbeitsplätze wegfallen wenn man bestimmte Personen wählt. Wahrscheinlich ruiniert ihr noch die Firma...
Ich wünsche dir aber viel Durchhaltevermögen und viel Erfolg.
Das entfernen des Plakates vom Schwarzen Brett des amtierenden Betriebsrat sehe ich als nicht zu beanstanden an. Da hat der Betriebsrat in gewisser Weise Hausrecht.
Das sehe ich schon deswegen anders, weil der BR die Wahlwerbung einer anderen Liste dort geduldet bzw selber aufgehangen hat.
Und in die Runde: Natürlich war der Ausgangspost unglücklich formuliert, aber es war offensichtlich, dass hier jemand ein ernsthaftes Problem hat, und da kommt mir ein Großteil der Antworten wie Spam (Witze, zusätzliche Themen) vor. Schlechter Stil.
und das Du mir/uns jetzt schlechten Stil vorwirfst halte ich in diesem speziellen Fall für unangemessen, weil ich kann nur lesen was geschrieben wird und versuchen "mir einen Reim darauf zu machen".
Mag der Eingangspost jetzt tatsächlich sehr unglücklich gewesen sein, einfach aufklären und drüber schmunzeln, für unbeabsichtigte Schadenfreude sorgen wir alle mal.
Da braucht man nicht gleich die "Moralkeule" schwingen.
da kommt mir ein Großteil der Antworten wie Spam (Witze, zusätzliche Themen) vor.
Ach Winfried, alter Freund und Kupferstecher, Retter der Witwen und Waisen, furchtloser Streiter für Arbeitnehmer in Nöten, Großritter des Don-Quichotte-Ordens und Träger der Goldenen Weinbeere am Klopapierband...
kam, nachdem all' das von Dir monierte passiert ist, denke ich mal, hat die TE da wohl keinen Anstoß dran genommen.
In Norddeutschland sagt man: Wat dem eenen sin Uhl, is dem annern sin Nachtigall. Oder was für den einen schlechter Stil, sind für den anderen wertvolle Informationen.
Und ja, Arbeitsrecht ist nun mal ein fürchterlich trockener Stoff. Insofern empfinde ich es als extrem wohltuend, dass hier nicht immer alles soooo bierernst zugeht...
(Würde es helfen, wenn ich den Kranich zurücknehmen und ihn durch einen Goldfisch ersetzen würde? *duckundwech*)
Randolf Das Urteil bezieht sich aber darauf, dass die Umschläge unter Ausschluss der Öffentlichkeit geöffnet wurden. Dass das nicht geht ist klar. Mit ging es ja gar nicht ums Öffnen, nur um "hantieren" mit den geschlossenen(!) Wahlumschlägen ohne Zeugen.
Randolf Das Urteil bezieht sich aber darauf, dass die Umschläge unter Ausschluss der Öffentlichkeit geöffnet wurden. Dass das nicht geht ist klar. Mit ging es ja gar nicht ums Öffnen, nur um "hantieren" mit den geschlossenen(!) Wahlumschlägen ohne Zeugen.
und wo ist der Unterschied zu:
ein einzelner WV nimmt Umschläge entgegen und "entsorgt" die Umschläge von den Wählern von denen er annimmt, sie wählen nicht seine Liste?
ein einzelner WV holt die Umschläge aus dem Postfach und klebt den Umschlag noch zu und macht die Stimme damit gültig, von dem Wähler der ihn wählen würde und den offenen Umschlag von den anderen Wähler lässt er offen und somit ungültig?
in jedem dieser Fälle betreibt der WV "Wahlbeeinflussung" und daher: ich bin für 4-Augen-Prinzip bei allen Handlungen mit Wahlunterlagen
für mich bedeutet diese "hypotetische" Möglichkeit der Wahlbeeinflußung doch:
immer wenn ein einzelner WV agiert, besteht die Möglichkeit, das er zu seinen Gunsten handeln könnte.
in der Qintizens sagt das Urteil doch aus:
der WV hat zu akzeptieren, wenn Wähler etwas unwissentlich falsch machen und damit die Stimme ungültig wird. Und er darf sein Wissen nicht nutzen, den Wähler darauf hinzuweisen.
unabhängig davon, ich glaube der Abschnitt vor dem von mir zitiereten trifft es eher:
Erhebliche Bedenken hat die Beschwerdekammer auch bei der Vorgehensweise des Wahlvorstandes, diejenigen Arbeitnehmerinnen anzurufen, die ihre Briefwahlunterlagen nicht an den Wahlvorstand zurückgesandt hatten. Es mag sein, dass das Motiv hierfür – Prüfung, ob die Arbeitnehmerinnen die Unterlagen erhalten hätten – anerkennenswert ist. Schon dann, wenn nur eine einzige Arbeitnehmerin jedoch nicht angerufen oder erreicht worden ist, liegt eine mögliche Beeinflussung des Wahlergebnisses vor, weil mit dem Anruf ein gesonderter Anstoß erfolgt, an der Wahl teilzunehmen. Dieser Anschein der Beeinflussung,dessen sich der Wahlvorstand in jedem Fall zu enthalten hat, liegt erst recht dann vor, wenn – wie das vorliegend zumindest teilweise, nämlich bei den Wahlvorstandsmitgliedern L.... und N... der Fall ist – Mitglieder des Wahlvorstandes auch für die Betriebsratswahl kandidieren. In diesem Fall liegt es nahe, dass sich gerade solche Arbeitnehmerinnen durch den Anruf motivieren lassen, die Stimme doch noch abzugeben, die mit der Anruferin sympathisieren. Unabhängig davon ist ein solcher zusätzlicher Aufruf durch den Wahlvorstand nicht vom Gesetz vorgesehen. Die Anruferin nutzt hierfür ihr Wissen als Wahlvorstandsmitglied, welche Wählerin ihre Stimme noch nicht abgegeben hat. Dies wäre nur dann anders, wenn sie nicht nur ausgewählte Personen – solche, die ihre Briefwahlunterlagen noch nicht zurückgesandt hatten –, sondern sämtliche Arbeitnehmerinnen angerufen hätte, unabhängig davon, ob sie ihre Stimme schon abgegeben hätten. Letzteres ist jedem Kandidaten, auch wenn er gleichzeitig Wahlvorstandsmitglied ist, unbenommen. Ersteres ist, weil es auf Wissen aufbaut, das der Kandidat nur als Wahlvorstandsmitglied besitzt, unzulässig.
ein einzelner WV nimmt Umschläge entgegen und "entsorgt" die Umschläge von den Wählern von denen er annimmt, sie wählen nicht seine Liste?
Oh, da sehe ich einen gravierenden Unterschied. Tauchen die Umschläge geöffnet auf, ist völlig unklar, WAS mit ihnen passiert ist, aber es ist klar, DASS etwas mit ihnen passiert ist (sie wurden mindestens mal geöffnet).
Sind die Umschläge auch hinterher noch verschlossen, kann man natürlich alles mögliche hineingeheimnissen und dem Wahlvorstand (bzw. dem einzelnen WVM) unterstellen. Aber außer den eigenen "schmutzigen Gedanken" gibt es, anders als bei geöffneten Umschlägen, keinen Hinweis auf ein stattgefundene Manipulation.
immer wenn ein einzelner WV agiert, besteht die Möglichkeit, das er zu seinen Gunsten handeln könnte
Unstrittig, aber alles im Konjunktiv. Weshalb ich ja sage: als WVM würde ich mir das nicht nachsagen/vorwerfen lassen wollen und auf ein Vier-Augen-Prinzip Wert legen. (Das ist hier aber meine persönlich Attitüde!)
Aber der Gesetzgeber scheint das wohl nicht so eng zu sehen. (Täte er es, es dürfte kein einziger Brief mehr von irgendwem alleine gehandhabt haben. Man denke nur an all die Zusteller und was die alles unbeobachtet mit den Briefen anstellen könnten. Und ich denke, wir sind uns einig, dass wir diese Art von Generalverdacht nicht unterstützen wollen. Warum sollten wir ein WVM dem aussetzen? Wir reden hier immerhin grundsätzlich mal von Kollegen, die sich einem Ehrenamt verschrieben haben um demokratische Prozesse zu unterstützen/stattfinden zu lassen, nicht?
Und die unter Robespierre verbreitete Maxime der franz. Revolution lieber 10 Unschuldige zu richten, als einen Schuldigen laufen zu lassen, hat sich völlig zu Recht nicht durchgesetzt! )
Das zweite ist die Tatsache, dass wir unsere Plakate nicht an das schwarze Brett vom BR hängen durften, sie wurden angehängt (haben sie auch nicht wiederbekommen, weil vernichtet), sie haben aber ihre Vorstellung der Liste aufgehängt und uns dann auf Nachfragen erklärt, dass der BR bestimmt, was dort hängt und unsere Liste wäre eben nicht erwünscht.
Das sehe ich schon deswegen anders, weil der BR die Wahlwerbung einer anderen Liste dort geduldet bzw selber aufgehangen hat.
Dem kann ich mich vorbehaltlos anschließen. Ich würde sogar soweit gehen und behaupten, dass der Tatbestand der Wahlbehinderung erfüllt wurde, zumal das Plakat nach dem Abhang vernichtet wurde. Ich stelle mir daher die Frage, ob
Annie1907 mit ihrer Truppe vielleicht mit einer einstweiligen Verfügung hiergegen vorgehen kann.
Andererseits stelle ich mir die Frage, ob es in dem Betrieb mit ca 3000 MA nicht auch andere Stellen gibt, an denen die Wahlwerbung plaziert werden kann.
nicht auch andere Stellen gibt, an denen die Wahlwerbung plaziert werden kann
Die wird es wohl geben. Wenn aber der BR sowohl diese Stellen als auch die eigenen schwarzen Bretter nutzt (die einen, weil sie eben offen sind für die Wahlwerbung, die anderen weil es ja seine eigenen sind), dann ist der BR hier klar im Vorteil, weil er mehr Gelegenheit zur Werbung hat. Und selbst wenn der BR nur seine eigenen Bretter verwenden würde und es damit anzahlmäßig gleich stünde - ich sähe hier immer noch eine verbotene Beeinflussung durch die Position als amtierender BR.
mit ihrer Truppe vielleicht mit einer einstweiligen Verfügung hiergegen vorgehen kann
Abgesehen mal davon, dass das umzusetzen vermutlich noch schwieriger ist, als einfach nur die Wahl anzufechten, ist halt die Frage ob sie damit nicht einfach nur als die Querulanten wahrgenommen werden, die die Wahl gestört haben. (Das ist aber am Ende eine politische Entscheidung - es dürfte für Beides ein Für und Wider geben...)
Abgesehen mal davon, dass das umzusetzen vermutlich noch schwieriger ist,
In der Tat ist es so, dass man normalerweise mit einer einstweiligen Verfügung in ein laufendes Wahlverfahren nur dann eingreifen kann, wenn die Wahl mit an Sicherheit genzender Wahrscheinlichkeit die Nichtigkeit zur Folge hätte. Alledings geht es vorliegend darum, dass mit dem einstweiligen Verfügungsverfahren Dritten, zB BR und/oder AG aufgegeben wird :
1.) eine Handlung vorzunehmen...
2.) die Vornahme einer Handlung zu dulden...
3.) oder die Vornahme einer Handlung zu unterlassen.
In diesem Zusammenhang klingt der Einwurf von Fried spannend :
Der AG beeinflusst die Wahl durch eine Drohung mit einem empfindlichen Übel. Die Möglichkeiten zur Wahlwerbung werden beschnitten, noch dazu ungleich, bzw der BR verhält sich nicht neutral, sondern missbraucht sogar seine Ressourcen für Wahlwerbung (hier empfehle ich übrigens zusätzlich eine Strafanzeige wegen der Vernichtung Eures Eigentums).
Hier sehe ich durchaus Raum für ein einstweiliges Verfügungsverfahren.