Aus meiner Sicht wäre ein WVM gut beraten, auch das im Vier-Augen-Prinzip zu erledigen, aber vorgeschrieben ist das nicht, oder? Andere Meinungen/Sichtweisen?
wenn ich mich eine Urteilsbegründung LAG Nürnberg?? erinnere, wo im Tenor von einer "hypotetischen Möglichkeit der Wahlbeeinflußung" durch einzelne WVM ausgegangen wird, dann ist für mich alles ohne 4-Augen-Prinzip bei einer Wahl potentiell anfechtbar.
Das ging speziell auch um Briefwahlunterlagen in einem anderen Zusammenhang, aber einzeln WVM könnten natürlich bei der Abholung auch manipullieren, meiner Phantasie entspringen da einige Möglichkeiten