Hallo ihr Lieben.
Wir haben dieses Jahr Listenwahl und diese Wahl läuft überhaupt nicht fair ab. Könnte mich vielleicht mal jemand anrufen? Ich habe soviele Fragen.
Danke euch!
Lg, annie
Die Nummer geb ich dem ersten, der mich informieren möchte😊
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Hallo ihr Lieben.
Wir haben dieses Jahr Listenwahl und diese Wahl läuft überhaupt nicht fair ab. Könnte mich vielleicht mal jemand anrufen? Ich habe soviele Fragen.
Danke euch!
Lg, annie
Die Nummer geb ich dem ersten, der mich informieren möchte😊
Ich würde einfach die Fragen hier stellen. Dann gibt es sicher die eine oder andere Antwort.
Hallo Annie,
ich nehme an, du bist auf der Liste in einer wenig aussichtsreichen Position gelandet?
Stellt sich mir die Frage, warum hast du keine eigene Liste gemacht? (1 Person auf der Liste reicht, aber die Stützunterschriften müssen beigebracht werden)
Und ich bin da ganz bei suppenkasper. Du kannst deine Fragen hier alle stellen, es gibt hier jede Menge Sachverstand.
Hallo Annie,
was Du Dir wünschst ist quasi eine telefonische Rechtsberatung, also eine Rechtsdienstleistung welche lt. RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz) nur einem Anwalt gestattet ist.
Hier im Forum ist das etwas anderes, hier kann man öffentlich und ausgiebig über seine Rechtsauffassung diskutieren, Tipps geben, Fragen beantworten und auf §§ verweisen. Das ist vollkommen unproblematisch, da es den Charakter einer öffentlichen Diskussion hat und nicht den einer individuellen Rechtsberatung, welche halt nur Anwälte durchführen dürfen.
Daher wirst Du hier sicher viele Antworten bekommen, wenn Du Dein Problem schilderst. Aber ich habe meine Zweifel, dass tatsächlich jemand so unvernünftig wäre Dir hier eine telefonische Beratung anzubieten.
Die Nummer geb ich dem ersten, der mich informieren möchte😊
ich gebe meine Kontonummer dem ersten der mir 1 Mio. € überweisen möchte
56..55..54..53... (ich warte )
Hallo Annie,
du solltest als erstes schreiben was du als unfair empfindest.
Bei uns sollte auch jemand aus dem BR gekickt werden weil er vom BR und GF die Einhaltung von pflichten und Gesetzten erwartet. Was nicht immer einfach ist wenn die GF bis dato machen konnte was Sie wollte.
Dieser Versuch ist aber voll nach hinten losgegangen.
ich gebe meine Kontonummer dem ersten der mir 1 Mio. € überweisen möchte
56..55..54..53... (ich warte
)
wenn ich dir beim zählen helfe, krieg ich dann die Hälfte ab?
52....51....50....49....
Hab deine Kontonummer dem gegeben der mir 2,3 Mio US dollar geben wollte (hat mich per mail angeschrieben). Irgendwie will der was vorher (damit die Gelder fließen) und deine Kontonummer scheint nicht zu stimmen.
Hab deine Kontonummer dem gegeben der mir 2,3 Mio US dollar geben wollte (hat mich per mail angeschrieben). Irgendwie will der was vorher (damit die Gelder fließen) und deine Kontonummer scheint nicht zu stimmen.
sagt mir Bescheid, wenn der was abgebucht hat, dann kann er mir vielleicht sagen wie er von meinem Konto Geld bekommen hat
Mal etwas grundsätzliches ( Annie1907 sieh es mir bitte nach, wenn ich Deinen Thread dazu "missbrauche" aber irgendwie scheint mir das hierher zu passen):
gem. § 19 (2) BetrVG sind drei Wahlberechtigte zur Anfechtung berechtigt. Hat das schon mal jemand "durchexerziert"? Wie läuft das? Über den Rechtspfleger? Muss das über einen Anwalt passieren? Oder können die das formlos beim Arbeitsgericht beantragen? (Ich habe gerade in der Mittagspause mit einer Kollegin diskutiert und stellte fest: keine Ahnung, habe ich noch nie gemacht...)
Mal etwas grundsätzliches ( Annie1907 sieh es mir bitte nach, wenn ich Deinen Thread dazu "missbrauche" aber irgendwie scheint mir das hierher zu passen):
gem. § 19 (2) BetrVG sind drei Wahlberechtigte zur Anfechtung berechtigt. Hat das schon mal jemand "durchexerziert"? Wie läuft das? Über den Rechtspfleger? Muss das über einen Anwalt passieren? Oder können die das formlos beim Arbeitsgericht beantragen? (Ich habe gerade in der Mittagspause mit einer Kollegin diskutiert und stellte fest: keine Ahnung, habe ich noch nie gemacht...)
Schriftlich per Post oder im Arbeitsgericht zur Niederschrift reicht.
Ist so bei einem Ex Ex Arbeitgeber passiert, Wahl Liste und Wahl Zettel haben nicht übereingestimmt und es haben sich 1 Kollege der auf dem Wahlzettel nicht stand und 2 weitere MItarbeiter beim Arbeitsgericht beschwert.
Wahl wurde annuliert und musste neu gehalten werden.
gem. § 19 (2) BetrVG sind drei Wahlberechtigte zur Anfechtung berechtigt. Hat das schon mal jemand "durchexerziert"? Wie läuft das? Über den Rechtspfleger? Muss das über einen Anwalt passieren? Oder können die das formlos beim Arbeitsgericht beantragen? (Ich habe gerade in der Mittagspause mit einer Kollegin diskutiert und stellte fest: keine Ahnung, habe ich noch nie gemacht...)
Sollen wir bei dir im Betrieb bei der Suche nach 3 Kollegen helfen? Oder eigentlich nur 2 wenn du da praktische Erfahrung sammeln willst.
Sollen wir bei dir im Betrieb bei der Suche nach 3 Kollegen helfen?
Oder eigentlich nur 2 wenn du da praktische Erfahrung sammeln willst.
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evt könnten wir auf 400.-€-Basis eintreten und aushelfen?
evt könnten wir auf 400.-€-Basis eintreten und aushelfen?
Für sonnen Tagessatz stell ich nicht mal das linke Bein aus dem Bett.
@suppenkaspar und Randolf Ihr seid so doof. Wieso mag ich Euch eigentlich?
Und nein, wir wählen erst kurz vor Ende der Wahlperiode (und ich werde vermutlich wieder Mitglied im Wahlvorstand sein, insofern bemühe ich mich schon, dass das nicht passiert!).
BjoernPe Danke. Dass die "Hürde" dafür nicht so hoch gelegt wird, hatte ich mir schon gedacht, aber ich wusste es tatsächlich nicht. Also dachte ich, kann ja mal die Schwarmintelligenz ran...
In meinem Fall "Schwammintelligenz!"
Lass mich raten: Du saugst Wissen einfach nur so auf?
@suppenkaspar und Randolf Ihr seid so doof. Wieso mag ich Euch eigentlich?
Wir suchen uns noch einen dritten bei dir im Betrieb und dann musst du nichts mehr machen außer zusehen. Popcorn musst du allerdings selbst besorgen. Das ist in dem Service nicht enthalten.
Aber ich hoffe das wir von Annie1907 noch mehr Informationen bekommen was nicht fair läuft aus ihrem Verständnis heraus und wo wir uns dann alle wieder austoben mit Anregungen ....
Noch eine grundsätzliche Frage:
gem. § 26 BetrVGDV1WO sind Briefwahlumschläge ja verschlossen bis zur öffentlichen Öffnung bei der Stimmauszählung aufzubewahren.
Am Wahltag selber gilt im Wahlraum ja ein striktes 4 Augen-Prinzip. Es muss immer mindestens ein Mitglied des WV und ein Wahlhelfer im Raum sein. Hintergrund dürfte hier die mögliche Manipulation durch offen zur Verfügung stehende Stimmzettel sein.
Wie ist das jetzt mit den Rückläufern der Briefwahl. Für sie sieht der Gesetzgeber lediglich die geschlossene Verwahrung an einem sicheren Ort vor. Da zur Entgegennahme der schriftlichen Stimmabgabe jedes WVM berechtigt ist, sollte auch nichts dagegen sprechen, wenn ein einzelnes WVM die Umschläge von der Poststelle holt, um sie dann (wo auch immer) sicher zu verwahren.
Aus meiner Sicht wäre ein WVM gut beraten, auch das im Vier-Augen-Prinzip zu erledigen, aber vorgeschrieben ist das nicht, oder? Andere Meinungen/Sichtweisen?
Hallo Moritz,
da ja die ungeöffneten Rücksendeumschläge abgeholt werden und ja erst zum Ende der Präsenzwahl die Rücksendeumschläge geöffnet werden und die darinliegende Wahlerklärung mit der Wählerliste abgeglichen wird (ob noch eine wahlberechtigung vorliegt) um im Anschluss den darin enthaltenen Wahlumschlag in die Urne einzuwerfen.
Kann aus meiner Sicht die Abholung auch durch ein einzelnes Mitglied erfolgen.
Die Prüfung und der Einwurf der Wahlumschläge in die Urne erfolgt dann ja wieder mindestens im Vieraugenprinzip, da im Wahllokal.
Viele Grüße
Bernd