Hallo zusammen,
bin hier neu im Forum und möchte dieses nutzen um eine Klärung zu folgendem Sachverhalt zu erhalten:
Durch eine reduzierte AN-Anzahl in unserem Betrieb reduziert sich für die nächste Amtsperiode des BR die Anzahl der Freistellungen von 2 auf 1. Mir geht es jetzt aus verschiedenen Gründen um den formaljuristisch richtigen (Zeit-) Ablauf zur Wahl der neuen Freistellungen. Übliche Praxis ist, dass fristgerecht - i.d.R. unmittelbar - nach Feststellung des Wahlergebnisses der Wahlvorstand zur konst. Sitzung einlädt. In dieser Sitzung, resp. einer unmittelbar danach erfolgenden Sitzung werden üblicher Weise die Freistellungen gewählt. Rechtliche Grundlagen dazu sind mir bekannt.
Was mir nicht bekannt ist: Die Wahl der Freistellungen muss ja nicht unmittelbar im Zusammenhang mit der konst. Sitzung erfolgen. Formal können ja vor der Wahl erst noch Beratungen mit dem AG über die Freistellungen erfolgen. Daher konkret die Frage: Gibt es Fristen / Abhängigkeiten von Ereignissen, die rechtlich bindend für den Zeitpunkt der Wahl der Freistellungen sind? Ergänzend hier die terminlichen Rahmenbedingungen zu unserer BR-Wahl: Amtszeit des bisherigen BR läuft bis zum 26.04.2022 (konst. Sitzung 2018 + 4 Jahre minus 1 Tag). BR-Wahl findet am 07.04.2022 statt. Konst. Sitzung wird voraussichtlich am 11.04.2022 sein. Wir wollen die Wahl der Freistellungen zum spätest möglichen Zeitpunkt abhalten - das ist nach unserer Einschätzung der Ablauftermin der bisherigen Amtszeit des amtierenden Betriebsrates - somit also der 26.04.2022. Geht das so?
Bin gespannt auf die Feed Backs aus dem Forum. Danke im voraus und viele Grüße aus Monnem