Dauerfrühschicht

  • Hallo. Kann der AG eine Dauerfrühschicht(mit Attest) verweigern? Der Abteilungsleiter sagt das es schon zu viele gibt die Dauerfrühschicht haben und das es für neu Fälle kein Platz mehr gibt. Aus Fürsorgepflicht muss es sich der AG trotzdem nicht darum kümmern?!

    Der AG möchte nicht in eine andere Abteilung arbeiten. Welche Möglichkeiten gibt es?

    Danke.

  • und das es für neu Fälle kein Platz mehr gibt. Aus Fürsorgepflicht muss es sich der AG trotzdem nicht darum kümmern?!

    Der AG möchte nicht in eine andere Abteilung arbeiten.

    Inwiefern es tatsächlich keinen Platz mehr gibt, kann ich natürlich nicht beurteilen, aber wenn ich das einfach mal als gegeben nehme, wie soll das funktionieren, wenn der AN sagt: ich will nur noch Frühschicht machen, lass dir was einfallen, aber ich will nicht woanders arbeiten... Wenn es da nicht geht, wie sollte jetzt noch eine Lösung aussehen?


    Warum meinen eigentlich immer alle, der AG müsse alle Probleme lösen und ein AN darf sich bequem zurücklehnen und der AG muss sich abstrampeln?


    Welche Möglichkeiten gibt es?

    Da ich natürlich keinerlei Idee über die betrieblichen Gegebenheiten bei euch habe, wäre mein spontaner Ansatz: neue Arbeitsstelle bei einem anderen AG?

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo,


    die Aussagen des AG müssen natürlich überprüft werden. Stimmen sie aber, kann der AG sehr wohl derartige Arbeitszeitmodelle verweigern.


    Bei einer "Konkurrenz" um bestimmte Arbeitszeitmodelle muß aber auch immer der Grad der "Schutzwürdigkeit" geprüft werden. Will zB ein schwerbehinderter/gleichgestellter AN mit Berufung auf § 164 Abs. 4 SGB IX ein derartiges Arbeitszeitmodell, muß der AG schon prüfen, ob hier nicht ein Platz "freigemacht" werden kann von einem weniger schutzwürdigen AN.

    Aus diesem Grund werden bei uns derart besondere Arbeitszeitmodelle regelmäßig befristet, um im Konkurrenzfall ggfs. eine neue Sozialauswahl vornehmen zu können.

  • der AG hat sicher auch bei den AN die kein Attest für "Dauerfrühschicht" haben Verpflichtungen einzuhalten:

    - die AV / BV / TV Regeln zur Schichteinteilung

    - Fürsorgepflichten

    - Vereinbarkeit von Beruf und Familie


    oder anders: müssen dann alle ohne Attest Dauerspätschicht und Dauernachtschicht machen? wie seht das mit deren Rechten aus?


    Irgendwann ist eben der Punkt erreicht, wo man auch auf die MA schauen muss, die nicht krank sind.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Das Attest klingt so, als könnte man auch ein BEM-verfahren einleiten. Aber man muss auch sagen, dass der AG keinen Arbeitsplatz backen muss. Wir haben in unserem 3-Schicht-Betrieb das Problem auch, meistens Nachtschichtverbot. Ich kann aber eine Station nicht nur mit Frühdienst betreiben, also bekommt der AN die Möglichkeit einer Versetzung. Das hier unten sollte doch bestimmt AN heißen.

    Der AG möchte nicht in eine andere Abteilung arbeiten.

  • Hallo. Kann der AG eine Dauerfrühschicht(mit Attest) verweigern?

    Wenn es die Betriebsabläufe erheblich stört, dann kann er das.

    Der Abteilungsleiter sagt das es schon zu viele gibt die Dauerfrühschicht haben und das es für neu Fälle kein Platz mehr gibt.

    Ist der Abteilungsleiter leitender Angestellter im Sinne des Gesetzes? Fall nein, dann kann der quaken so viel er will. Ist unerheblich. Wichtig ist, wie sich der Arbeitgeber dazu äußert. Und delegieren kann der AG das Thema nur an leitende Angestellte, weil es um vertragliches Individualrecht geht.


    Aus Fürsorgepflicht muss es sich der AG trotzdem nicht darum kümmern?!

    Muss er. Zumindest muss er prüfen, ob eine Beschäftigung möglich unter diesen Bedingungen möglich ist.


    Dazu gebe ich euch einen hilfreichen Tip an die Hand: Versucht in der Belegschaft einen Konterpart zu finden, der bereit ist, die Schichten des Kollegen abzudecken.

    Bei uns im Betrieb gibt es einige mit einer ärztlichen "Nachtschichtbefreiuung". Das normale Modell bei uns ist FFSSNN Schicht. Diese Mitarbeiter arbeiten dann FFSSSS oder FFFFSS. Der Konterpart muss also dann SSNNNN oder SSSSNN arbeiten. Und wir haben bisher immer einen Konterpart gefunden.

    Danach mit dem Kollegen und dem Konterpart zum Arbeitgeber gehen und die Lösung zum Problem gleich mit präsentieren. Würde mich wundern, wenn das nicht klappen sollte.

  • Ist der Abteilungsleiter leitender Angestellter im Sinne des Gesetzes? Fall nein, dann kann der quaken so viel er will. Ist unerheblich. Wichtig ist, wie sich der Arbeitgeber dazu äußert. Und delegieren kann der AG das Thema nur an leitende Angestellte, weil es um vertragliches Individualrecht geht.

    Also der Abteilungsleiter wird wahrscheinlich kein leitender Angestellter im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes sein, aber unsere Personalleiterin würde hier die Regelungshoheit schon in der Abteilung sehen.

    Dazu gebe ich euch einen hilfreichen Tip an die Hand: Versucht in der Belegschaft einen Konterpart zu finden, der bereit ist, die Schichten des Kollegen abzudecken.

    Bei uns im Betrieb gibt es einige mit einer ärztlichen "Nachtschichtbefreiuung". Das normale Modell bei uns ist FFSSNN Schicht. Diese Mitarbeiter arbeiten dann FFSSSS oder FFFFSS. Der Konterpart muss also dann SSNNNN oder SSSSNN arbeiten. Und wir haben bisher immer einen Konterpart gefunden.

    Danach mit dem Kollegen und dem Konterpart zum Arbeitgeber gehen und die Lösung zum Problem gleich mit präsentieren. Würde mich wundern, wenn das nicht klappen sollte.

    Diesen Tipp finde ich übrigens super, so findet sich auch bei uns meist eine Lösung.

  • Fall nein, dann kann der quaken so viel er will. Ist unerheblich.

    Wie kommst Du eigentlich darauf?



    Wichtig ist, wie sich der Arbeitgeber dazu äußert.

    Das ist zweifelsohne richtig, der AG ist schließlich der Vertragspartner. Aber was lässt dich vermuten, dass er das Votum seiner Führungskraft dabei außer Acht lässt?


    Insofern macht es, rein logisch/sachlich durchaus Sinn, den Abteilungsleiter mit im Boot (und idealerweise hinter sich) zu haben.


    Und delegieren kann der AG das Thema nur an leitende Angestellte, weil es um vertragliches Individualrecht geht.

    Und auch dafür hätte ich gerne mal eine Rechtsgrundlage. Seit wann ist der AG nicht mehr frei in seiner Organisationsentscheidung? Er muss denjenigen nur mit der notwendigen Entscheidungsbefugnis ausstatten. Mehr nicht. (Und die kann sehr kleinzellig und weit weg von jeder Art von Prokura o.ä. sein.)


    Deinen Tipp mit dem "Konterpart" hingegen finde ich ebenfalls richtig klasse.

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