Wer Ist Wahlberechtigt bei SBV-Wahl?

  • Hallo zusammen,


    nachdem ich jetzt vor der Durchführung meiner ersten SBV-Wahl stehe, stellt sich mir und meinem Stellvertreter wer Wahlberechtigt ist.

    Wir sind seit 2018 im Amt und waren bei der letzten Wahl nicht an der Durchführung beteiligt.

    Sind nur Schwerbehinderte mit GdB über 50 und gleichgestellte Mitarbeiter wahlberechtigt , oder alle MA die einen GdB haben ?

    Vielen Dank für eure Hilfe! :)

    Thomas

  • Hallo,


    der Blick in die Gesetze erleichtert die Meinungsfindung ungemein, in diesem Fall in den § 177 Abs. 3 SGB IX:

    § 177 SGB IX - Einzelnorm

    Dabei ist zu berücksichtigen, daß diese Vorschrift gem. § 151 Abs. 1 SGB IX

    § 151 SGB IX - Einzelnorm

    auch für gleichgestellte Beschäftigte gilt.


    Ach ja, schwerbehindert ist man nicht bei einem

    GdB über 50

    sondern bei einem GdB ab 50.


    Und wenn Du schon 4 Jahre im Amt bist und anscheinend weder elementarste Grundkenntnisse noch den Gesetzestext zum Reinschauen oder aber einen Fachkommentar hast, stellt sich die Frage, wie ernst du dieses anspruchsvolle Amt nimmst.

  • Hallo Thomas,


    Wer darf die Schwerbehindertenvertretung wählen? (Wahlberechtigung)

    Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle in dem Betrieb / der Dienststelle am Wahltag beschäftigten schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen (§§ 177 Abs. 2, 151 Abs. 3 SGB IX).



    das sollte deine Frage beantworten.

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  • und alle meint in diesem Fall auch alle: auch die im ruhenden AV z.B. aufgrund Erwerbsminderungsrente 100%


    den Fall habe ich gerade, deswegen hatte ich dieses recherchiert


    Integrationsämter haben da meist eine etwas leichter verständliche "Wahlbeschreibung" zum Download, Gesetze sind gelegentlich etwas "veramtsdeutscht" :/


    Und wenn Du schon 4 Jahre im Amt bist und anscheinend weder elementarste Grundkenntnisse noch den Gesetzestext zum Reinschauen oder aber einen Fachkommentar hast, stellt sich die Frage, wie ernst du dieses anspruchsvolle Amt nimmst.

    vielleicht war das noch nicht notwendig sich damit zu beschäftigen?

    ich bin schon in der 3.Amtszeit und wir haben erst jetzt die 5 notwendigen wahlberechtigten MA für eine SBV-Wahl zusammen. Warum sollte man sich vorher mit den "Feinheiten" der SBV-Wahl beschäftigen, wenn man gar nicht wählen braucht?

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


    6 Mal editiert, zuletzt von Randolf () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Randolf mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • schon gelesen ?

    ja, und ?

    wenn ich jetzt zum ersten mal die Wahl organsiere, weil vorher andere das gemacht haben, so wie bei mir auch?


    warum muss man sich vorher mit dem Thema Wahl beschäftigen?


    und wenn Du dich darauf bezogen hast:

    Sind nur Schwerbehinderte mit GdB über 50 und gleichgestellte Mitarbeiter wahlberechtigt , oder alle MA die einen GdB haben ?

    sondern bei einem GdB ab 50.


    Und wenn Du schon 4 Jahre im Amt bist und anscheinend weder elementarste Grundkenntnisse noch den Gesetzestext zum Reinschauen oder aber einen Fachkommentar hast, stellt sich die Frage, wie ernst du dieses anspruchsvolle Amt nimmst.

    über oder ab ist sicher ein Unterschied, und das Amt ist auch wichtig, aber hier gleich zu behaupten man das Amt nicht ernst?

    Manchmal ist es auch nur ein Versehen und es war dasselbe gemeint.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Also,

    natürlich nehme ich mein Amt ernst, und wenn ich die Reaktionen der von mir begleitenden MA sehe , fülle ich es auch ganz gut aus,

    da ich mit der Wahl bisher nicht beschäftigt habe, dachte ich ich frage hier mal nach , nachdem ich im SGB IX und div. Kommentaren gelesen hatte, zur Absicherung.

    Vielen Dank für die Antworten.