Hallo zusammen,
nachdem ich jetzt vor der Durchführung meiner ersten SBV-Wahl stehe, stellt sich mir und meinem Stellvertreter wer Wahlberechtigt ist.
Wir sind seit 2018 im Amt und waren bei der letzten Wahl nicht an der Durchführung beteiligt.
Sind nur Schwerbehinderte mit GdB über 50 und gleichgestellte Mitarbeiter wahlberechtigt , oder alle MA die einen GdB haben ?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Thomas