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Und wenn Du schon 4 Jahre im Amt bist und anscheinend weder elementarste Grundkenntnisse noch den Gesetzestext zum Reinschauen oder aber einen Fachkommentar hast, stellt sich die Frage, wie ernst du dieses anspruchsvolle Amt nimmst.
Wer darf die Schwerbehindertenvertretung wählen? (Wahlberechtigung)
Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle in dem Betrieb / der Dienststelle am Wahltag beschäftigten schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen (§§ 177 Abs. 2, 151 Abs. 3 SGB IX).
Und wenn Du schon 4 Jahre im Amt bist und anscheinend weder elementarste Grundkenntnisse noch den Gesetzestext zum Reinschauen oder aber einen Fachkommentar hast, stellt sich die Frage, wie ernst du dieses anspruchsvolle Amt nimmst.
vielleicht war das noch nicht notwendig sich damit zu beschäftigen?
ich bin schon in der 3.Amtszeit und wir haben erst jetzt die 5 notwendigen wahlberechtigten MA für eine SBV-Wahl zusammen. Warum sollte man sich vorher mit den "Feinheiten" der SBV-Wahl beschäftigen, wenn man gar nicht wählen braucht?
Und wenn Du schon 4 Jahre im Amt bist und anscheinend weder elementarste Grundkenntnisse noch den Gesetzestext zum Reinschauen oder aber einen Fachkommentar hast, stellt sich die Frage, wie ernst du dieses anspruchsvolle Amt nimmst.
über oder ab ist sicher ein Unterschied, und das Amt ist auch wichtig, aber hier gleich zu behaupten man das Amt nicht ernst?
Manchmal ist es auch nur ein Versehen und es war dasselbe gemeint.
natürlich nehme ich mein Amt ernst, und wenn ich die Reaktionen der von mir begleitenden MA sehe , fülle ich es auch ganz gut aus,
da ich mit der Wahl bisher nicht beschäftigt habe, dachte ich ich frage hier mal nach , nachdem ich im SGB IX und div. Kommentaren gelesen hatte, zur Absicherung.