Hallo zusammen,
ich möchte mal wieder eine Frage unseres Wahlvorstands hier einbringen.
Im Postfach lag wohl ein Rücksende-Umschlag für Briefwahl und ein Stimmzettelumschlag.
Laut WV fühlt sich der große Umschlag nicht so an, als wäre ein Stimmzettelumschlag enthalten, der Verdacht drängt sich also auf, dass beide Umschläge zusammengehören.
Der WV wollte wissen, ob das als ungültige Stimme zu werten ist. Meiner Einschätzung nach ja, denn der kleine Umschlag muss ja im großen sein, zusammen mit der Erklärung, dass der Stimmzettel persönlich ausgefüllt wurde.
Jetzt möchte der WV den MA (der ja bekannt ist, weil der Absender zumindest auf dem großen Umschlagf steht) darauf hinweisen, dass was schiefgelaufen ist.
Jetzt die Frage: darf er das?
M.E. darf er das nicht! Also wenn ich WV wäre, würde ich davor zurückschrecken.
Was ich mir aber vorstellen könnte, wäre ein dezenter HInweis, dass der MA auch die Möglichkeit hat, auf der Wahlversammlung zu wählen.
Wie seht ihr das?
Grüße