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Prinzipiell kann ich darf der BR Aufgaben und Entscheidungen an Ausschüsse übertragen, sofern ein BA besteht.
Um Deine Fragen zu beantworten, bedürfte es aber des genauen Übertragungsbeschlusses. Du sprichst auch ganz unterschiedliche Themen an, bzw werde ich nicht recht schlauaus Deinen Ausführungen: Verstoß gegen eine existierende BV? Scheitern von Verhandlungen über eine BV?
Verhandeln und entscheiden mag ein Ausschuss bzgl BVen übrigens schon können, der Abschluss von BVen ist allerdings ausgeschlossen, der obliegt nur dem Gesamtgremium, da ist § 27 (2) BetrVG sehr eindeutig.
Da ihr keinen Betriebsausschuss habt (den ihr als 7er Gremium noch nicht haben dürft), dürft ihr gebildete Ausschüsse nicht mit einer Entscheidungsbefugnis versehen. Dieser Ausschuss darf also gerne mit dem AG beraten oder "verhandeln", aber weder für den BR Zusagen machen noch in irgendeiner Weise eigenständig Beschlüsse fassen.
habt Ihr nicht mal vor Beauftragung des Ausschusses in die Fachkommentierung geschaut?
Da gibt es nämlich keine zwei Meinungen darüber, daß der Abschluß von BVen zum "Kernbereich" der Mitbestimmung gehört, der nicht an einen Ausschuss übertragen werden kann.
Stellvertretend zB Fitting, § 28 Rn 9:
"Der Abschluss von BV ist wegen ihrer normativen Wirkung dem BR vorbehalten."
Alle Eure durch einen Ausschuss abgeschlossenen BVen leiden an einem schweren Mangel, der sie rechtsunwirksam macht. Ihr müßt die Beschlüsse alle so schnell wie möglich im Gesamtgremium nachholen, solange der AG nicht die Bestandskraft anzweifelt.
Der Betriebsrat kann dem Betriebsausschuss mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder Aufgaben zur selbständigen Erledigung übertragen; dies gilt nicht für den Abschluss von Betriebsvereinbarungen.
Im Wortlaut: Beschlussfassung Verhandlungs-, und Entscheidungsbefugnis für den Ausschuss BV Kurzarbeit und noch eine andere BV.
Kurzarbeit?
damit sind ja alle KA-BV bei euch nichtig und somit haben alle MA einen Anspruch auf volles Entgelt vom AG.
ich sage mal so:
als AN bei euch würde ich jetzt rotieren, weil das wußte auch der AG dass das unzulässig ist, über eine BV mit einem Ausschuß zu verhandeln.
evt. kann da sogar vom AA jetzt die Zusage für KUG zurückgenommen werden, weil keine gültige BV vorlag und somit die Rechtsgrundlage für den Antrag fehlte?
Im Wortlaut: Beschlussfassung Verhandlungs-, und Entscheidungsbefugnis für den Ausschuss BV Kurzarbeit
Ich habe das so verstanden, dass das der Wortlaut des TOP war mit dem dem Ausschuss (der ja wohl, trotz des Namens, eher eine Arbeitsgruppe gem. § 28a BetrVG ist) eine Verhandlungs- und Entscheidungsbefugnis übertragen wurde. Lese ich rein vom Wortlaut erst einmal nicht als Abschlussmandat, sondern lese ich als "ihr entscheidet (Entscheidungsbefugnis) welche Punkte wie wichtig sind, was wofür aufgegeben werden darf/soll oder nicht und wie ihr am besten zum Ziel kommt (Verhandlungsbefugnis)"
Ich will ja nicht ausschließen, dass der Ausschuss notfalls die BV auch eigenständig abgeschlossen hätte, aber so wie ich das verstanden habe, geht es hier um die Änderung einer bestehenden BV, wozu ein Arbeitskreis mit einem Verhandlungsmandat versehen wurde. Abgeschlossen wurde von denen gar nichts. (Das ist ja gescheitert.)
Kann der Ausschuss allein einen Anwalt beauftragen zur Einhaltung der Arbeitszeit gegen die der AG verstößt?
Die Frage würde ich ganz klar verneinen wollen. Das Gremium kann selbstverständlich entscheiden, dass es auf die Rechte aus der BV vorübergehend verzichtet um die Verhandlungen "flüssiger zu machen" (oder die Fronten nicht zu verhärten, was weiß ich). Aber ganz sicher kann nicht eine Minderheit im Gremium hier hinterher das komplette Gremium überstimmen. Was der Arbeitskreis aber selbstverständlich machen kann (und aus meiner Sicht tun sollte): eine (wasserdichte) Beschlussvorlage erstellen und einen entsprechenden Beschluss des Vollgremiums vorbereiten.
Im Wortlaut: Beschlussfassung Verhandlungs-, und Entscheidungsbefugnis für den Ausschuss BV Kurzarbeit und noch eine andere BV.
da hat das "Weicheigremium" sich gedacht, holen wir uns die Hardliner in einen Ausschuss und geben dem Ausschuss Entscheidungsbefugnis, dann boxen wir die BV´n im Sinne der AN durch.
Da sitzen bestimmt nur 3 BRM drin, so das man nicht mal theoretisch annehmen könnte, dass das Gesamtgremium zugestimmt hätte.
Warum sollte man einen Ausschuss bilden, wenn die Mehrheit im Gesamtgremium Hardliner sind?
da würde ich doch extra keinen Ausschuss bilden und die "Weicheier" vorführen.
Der Ausschuss macht doch nur Sinn, wenn man dadurch die Mehrheiten verschiebt und beim 7er-BR bilde ich doch keinen freiwilligen 5er-Ausschuss, max mit 3 BRM.