Zustimmungsverweigerung wegen Promiskuität?

  • Hallo zusammen,


    ich habe da gerade eine ziemlich verzwickte Situation im Betrieb und würde gerne ein paar Meinungen dazu hören. Ich erwarte definitiv keine abschließende Antwort, da es diese derzeit vermutlich einfach nicht gibt.


    Am 01.02.22 hatten wir ein Vorstellungsgespräch mit einem, den Qualifikationen nach, hoch interessanten Bewerber. Im Verlaufe des Gesprächs stellte sich heraus, dass das vorangegangene Arbeitsverhältnis am 31.01.22 (also am Vortag) endete. Da wir einen dringenden Personalbedarf haben und den Bewerber wirklich gut brauchen könnten, wollte man ihn quasi direkt an den Betrieb binden und hat ihm angeboten ihn praktisch ab heute (01.02.22) einzustellen. Ich war bei dem Vorstellungsgespräch anwesend und habe den AG auf die Möglichkeit hingewiesen hier eine vorläufige personelle Maßnahme gem. § 100 BetrVG durchzuführen und der BR dann in der nächsten ordentlichen Sitzung darüber beraten kann. Leider hat entweder er mir, oder HR ihm, nicht richtig zugehört und dem Bewerber wurde ein paar Tage später einfach ein Arbeitsvertrag übergeben, welcher nicht unter den Vorbehalt der Zustimmung des BR gestellt wurde. Also de facto wurde eine Einstellung nach § 99 BetrVG, ohne Zustimmung des BR durchgeführt. (War definitiv kein Vorsatz, sondern Dummbeutelei wegen beschissener Kommunikation).

    Aber interessant wird es jetzt erst:

    Unsere Branche ist wie ein Dorf, jeder kennt irgendwen aus einem anderen Landkreis und die Azubis aus dem ganzen Bundesland hocken alle zusammen in der gleichen Landesschule. So erreichte uns nur einen Tag später das Gerücht, dass der besagte Bewerber von seinem vorherigen AG wegen sexueller Belästigung gekündigt wurde. Das Gremium, vor allem die Damen, lief Sturm. Parallel kam vom AG die Bitte, dass wir doch dieser Einstellung widersprechen möchten, damit er aus der Nummer wieder raus kommt. :rolleyes:

    Ich hab ihm dann mitgeteilt, dass es da nix zu widersprechen gibt, er hat eine rechtswidrige Einstellung ohne Zustimmung des BR durchgeführt und entsprechend tragen wir ihm auf, diese personelle Maßnahme aufzuheben. Ich habe ihm auch erklärt, dass es ihn nicht von den vertraglichen Pflichten (die er mit dem Bewerber eingegangen ist) entbindet, dass er ihn nicht beschäftigen darf.

    Soweit so gut, im Gremium kehrte wieder Ruhe ein.

    Einen weiteren Tag später hatte der Bewerber ein weiters Gespräch mit dem AG und hat sich tatsächlich (für mein Empfinden ehrlich) zu allen im Raum stehenden Gerüchten umfänglich geäußert. Was soll ich sagen, so wie meistens in diesen Fällen waren die jeweiligen Darstellungen nicht wirklich miteinander vereinbar. Der AG allerdings ist (vermutlich vom Personalmangel getrieben) geneigt ihm zu glauben und überlegt, ob er (dann in einem ordentlichen Verfahren) den Bewerber zum 01.03.22 dem BR zur Einstellung vorschlagen will.

    Dann hab ich etwas getan, was ich eigentlich nicht tun sollte. Ich habe Kontakt zum BRV des vorherigen Betriebes des Bewerbers aufgenommen (durch meine Tätigkeit in einer branchenspezifischen Fachkommission der Gewerkschaft kenn ich den halt). Ich weiß dass man das nicht tut, aber sexuelle Belästigung ist ein extrem heikles Thema, da sie einerseits nicht ansatzweise toleriert werden kann, aber andererseits auch der haltlose Vorwurf allein schon berufliche Existenzen zerstört hat. Daher wollte ich hier einfach wissen was Sache ist (um niemandem eine Chance zu verwehren, der eine verdient hätte, bzw. um niemandem eine Chance zu geben, die er nicht verdient hätte).

    Es hat sich dann herausgestellt, dass die Vorwürfe der sexuellen Belästigung tatsächlich haltlos waren. Der Bewerber war nie übergriffig oder grenzverletzend, er ist schlicht und einfach (wie man früher sagte) ein Stelzbock oder (wie man heute sagt) sehr Promiskuitiv und lebt dieses ungehemmt in seinem beruflichen Umfeld aus.

    Dies führte auch in seinen vorherigen Betrieben immer wieder zu massiven Problemen und Störungen des Betriebsfriedens und eben auch zu entsprechenden Vorwürfen der sexuellen Belästigung, immer von Personen die sich in einer monogamen Beziehung mit dem Bewerber wähnten und dann feststellen mussten, dass sie nur eine von vielen waren.

    Das ist jetzt mein Problem, der Kerl hat scheinbar nicht verbotenes getan. Sein promiskuitives Verhalten ist nun mal durch das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung gedeckt. Das Problem ist, dass viele seiner multiplen Partnerinnen für ihre sexuelle Selbstbestimmung eine monogame Beziehung voraussetzen. Es ist also vorprogrammiert, dass es bei diesem Verhalten zu Verwerfungen kommen muss und auch extreme Reaktionen aufgrund verletzter Gefühle nicht auszuschließen sind.

    Also alles Zeug, dass man im Betrieb nicht brauchen kann.

    Ich habe nun die Befürchtung, dass mein Gremium das evtl. etwas weniger differenziert sehen könnte (bei einigen war der Bewerber schon allein aufgrund der Gerüchte als persona non grata abgestempelt). Ich bin da selbst noch zu keinem abschließenden Urteil gekommen, einerseits ist durchaus abzusehen, dass der Bewerber (ich sprech es jetzt einfach mal aus) mit seiner unkontrollierten Rumvögelei zum Problem werden wird, aber andererseits tut er nichts verbotenes, was eine Zustimmungsverweigerung rechtssicher rechtfertigen würde.

    Wie würdet Ihr reagieren, wenn der AG jetzt tatsächlich diesem Bewerber nochmal zur Einstellung vorlegt (und wie würdet ihr Eure Reaktion begründen)?

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

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  • Was solltet ihr für Widerspruchsgründe haben? Dass jemand sexuell aktiv ist? :) :) :) sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen weil der AG Eure Zustimmung ersetzen lassen will dann unbedingt Bescheid geben ....das schau ich mir an 8o 8o 8o

  • Was solltet ihr für Widerspruchsgründe haben? Dass jemand sexuell aktiv ist?

    Bin da ja ganz Deiner Meinung :D

    was hier halt angeführt wird ist "die durch Tatsachen begründete Besorgnis, das der Bewerber durch grobe Verletzung der in § 75 Abs. 1 enthaltenen Grundsätze, den Betriebsfrieden stören wird" (§ 99 Abs. 2 Nr. 6 BetrVG).

    Dass das nicht standhalten würde weiß ich selber, ich habe aber die Befürchtung, dass das Gremium hier eher "emotional" abstimmen könnte und ich dann diese untaugliche Begründung vertreten muss :D

    Von daher...

    sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen weil der AG Eure Zustimmung ersetzen lassen will dann unbedingt Bescheid geben ....das schau ich mir an 8o 8o 8o

    ...auf jeden Fall! Dann erwarte ich aber, dass Du mir vorher einen ausgibst. Denn nüchtern würde ich das wohl nur schwer ertragen :D :D :D

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    Hanlons Rasiermesser

  • Na dann trinken wir uns mal die Damen von Deinem Gremium schön 8o 8o 8o

    Bei einigen geht das mit Wasser, bei anderen nur mit Ethanol...

    ...aber lassen wir das, ich würde erst gerne nochmal wiedergewählt werden 8o

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    Hanlons Rasiermesser

  • für mich ist es weder verwerflich sich zu erkundigen, wenn man Gerüchte über "sexuelle Belästigungen" hört, noch schlimm das man dazu Kontakte nutzt.

    Siehst ja selbst, das Du deine "Meinung" über die Gerüchte anpassen musstest von: "kann was dran sein" zu "Bullshit"


    jetzt zu Deiner Frage: was machen wenn die Einstellungsanfrage bei euch auf dem Tisch liegt.


    in diesem Fall wäre mein möglicher Widerspruchsgrund: gefährdet sein Lebensstil (der ohne Zweifel anscheinend rechtlich nicht zu beanstanden zu sein scheint) den Betriebsfrieden


    Das ist doch die entscheidene Frage: wir reagieren die MA, was bedeutet das für den Betrieb (kündigen deswegen evt andere AN?), gibt es demnächst Stress bei Besprechungen oder Betriebsfeiern etc pp.


    der Betriebsfrieden ist ja auch etwas, was nicht wirklich als Rechtsrahmen greifbar ist, von daher sehe da schon Spielraum.


    Wenn er schon mehrfach wegen seinem "rechtskonformem Lebensstil" entlassen wurde (gerechtfertigt oder nicht), dann ist Ärger vorprogrammiert.


    nehmen wir weiter an, das Thema sexuelle Belästigung macht seine Runde bei euch im Betrieb und der Ruf des Betriebes nimmt Schaden dadurch?


    Ich lege mich da fest: ich würde für meinen Betrieb in Erwägung ziehen, die Einstellung wegen möglicher Störung des Betriebsfriedens zu verweigern. Da wäre mir der Schutz der MA die ich aktuell vertrete wichtiger, als der Bewerber.


    Ob das rechtssicher ist, da wäre ich bei 50/50

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Ironische Antwort: Willkommen in unserem Jagdrevier! Aber von der süßen Brünetten aus der Lohnbuchhaltung lässt du die Finger, die habe ich selbst auf dem Radar... ;)


    Teilweise ernsthafte Antwort: Es sind erwachsene Menschen, die selbst entscheiden können, welchen moralischen Ansprüchen sie genügen wollen und welchen nicht. Ins Liebesleben anderer würde ich mich generell nicht einmischen, höchstens privat und im Rahmen einer sehr engen Freundschaft. Einen Widerspruchsgrund wegen Störung des Betriebsfriedens sehe ich nicht. Ob die Damen deines Gremiums die bekannte Promiskuität des Bewerbers als Abschreckung oder Chance begreifen, wäre ebenfalls ihrer eigenen Entscheidung zu überlassen... ;)

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • ich würde für meinen Betrieb in Erwägung ziehen, die Einstellung wegen möglicher Störung des Betriebsfriedens zu verweigern.

    Genau das tue ich auch, ich ziehe in Erwägung...

    Ob das rechtssicher ist, da wäre ich bei 50/50

    Ich bin da eher bei 90/10 für "untaugliche Begründung".

    ...deshalb tue ich mich ja so schwer mit dem "in Erwägung ziehen" :/

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    Hanlons Rasiermesser

  • Ob das rechtssicher ist, da wäre ich bei 50/50

    Ich komme da zu einer anderen Zahl. Das AGG verbietet die Benachteiligung wegen der sexuellen Orientierung...


    Ich kann zwar nachvollziehen, dass die Befürchtungen existieren, aber, bis zum Beweis des Gegenteils, ist es (aus meiner Sicht) nicht er, der den Betriebsfrieden stört, sondern sind es die, die nicht damit klar kommen, dass die Voraussetzungen nicht so sind, wie sie sie gerne hätten oder gewähnt hatten, dass sie seien.


    Nachdem die sexuelle Belästigung doch vom Tisch ist, bleibt der Umstand, dass er offensichtlich alles poppt, was bei 3 nicht auf dem Baum ist. Die einen werden ihn dafür attraktiv finden, die anderen ihn dafür verteufeln. Da würde ich mich als BR komplett raushalten.


    Und im Übrigen finde auch ich das absolut in Ordnung, wenn Du hier persönliche Kontakte nutzt, um Licht ins Dunkel zu bringen.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Aber von der süßen Brünetten aus der Lohnbuchhaltung lässt du die Finger, die habe ich selbst auf dem Radar... ;)

    Wenn sich das, wie in Deinem Beispiel, auf "betriebsintern" beschränken würde, wäre es ja noch etwas "übersichtlicher".

    Allerdings haben die Kollegen bei uns ja im Arbeitsalltag auch viel Kontakt zu Kliniken, Arztpraxen, Pflegeheimen, Pflegediensten, Polizei, Feuerwehr usw...

    Wenn dann die Ärztin aus der Klinik mitbekommt, dass sie eben nicht die eine ist und auch nicht einfach nur "gehörnt" wurde, sondern nur eine neben 2 Kolleginnen, einer Krankenschwester, einer Altenpflegerin, 2 Arztheferinnen und einer Polizistin ist...

    Naja, sagen wir die folgenden Beschuldigungen und Behauptungen tun auch der Außenwirkung eines Betriebes nicht unbedingt gut.


    Da würde ich mich als BR komplett raushalten.

    Das würde ich auch gerne, aber wie??

    Wenn der tatsächlich nochmal auf den Tisch kommt, werden wir ja irgendwie Stellung beziehen müssen.

    (und ich bin ja auch nur der BRV und nicht der BR und ich kann dem BR ja nicht "befehlen" sich da raus zu halten, oder sich neutral zu verhalten. Da verhärten sich gerade eher die Fronten zwischen denen die sagen es gibt keinen sachlichen Grund für eine Verweigerung und denen die sagen, nur über meine Leiche...)

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    Hanlons Rasiermesser

    Einmal editiert, zuletzt von Paragraphenreiter () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Paragraphenreiter mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Das AGG verbietet die Benachteiligung wegen der sexuellen Orientierung...

    sexuelle Orientierung wird hier ja auch nicht "benachteiligt", das wäre ja wenn der Widerspruch darauf beruht das er sich "der Weiblichkeit" hingezogen fühlt, aber der BR nur zustimmen würde, wenn er sich auf das zweite Geschlecht konzentrien würde.


    Wenn dann die Ärztin aus der Klinik mitbekommt, dass sie eben nicht die eine ist und auch nicht einfach nur "gehörnt" wurde, sondern nur eine neben 2 Kolleginnen, einer Krankenschwester, einer Altenpflegerin, 2 Arztheferinnen und einer Polizistin ist...

    der scheint im öffentlichen Dienst tätig zu sein ;)

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Hallo Paragraphenreiter,


    gerade das Problem des möglichen Imageschadens würde ich baldmöglichst mit dem AG besprechen und zwar bevor eine Anhörung beim BR landet.

    Den der BR hat leider und zum Glück nur sehr begrenzte Mittel um einer Einstellung zu wiedersprechen, der AG hingegen ist weitgehend frei in seiner Entscheidung bei einer Neueinstellung.


    Viele Grüße

    Bernd

  • gerade das Problem des möglichen Imageschadens würde ich baldmöglichst mit dem AG besprechen und zwar bevor eine Anhörung beim BR landet.

    Das Thema ist mit dem AG seeehr ausführlich besprochen. Er kennt alle Fakten und ringt derzeit mit sich selbst.

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    Hanlons Rasiermesser

  • sexuelle Orientierung wird hier ja auch nicht "benachteiligt",

    Nicht? Ich will ja gerne zugeben, dass vermutlich tatsächlich eher solche Dinge wie Homosexualität im Fokus standen, als das Gesetz geschrieben wurde. Aber wo steht denn, dass es einzig und ausschließlich darum geht? Ich denke, dieses Verbot braucht eine weite Auslegung. Den nur weil einer nicht streng monogam sondern polyamor lebt, ist das noch lange kein Grund, ihn zu benachteiligen.


    Da verhärten sich gerade eher die Fronten zwischen denen die sagen es gibt keinen sachlichen Grund für eine Verweigerung und denen die sagen, nur über meine Leiche...

    Ich fürchte, den Disput müsst ihr aushalten. Ich würde wohl die Kolleg:innen fragen, wie sie einen Widerspruch begründen wollen. (Die möglichen Gründe sind da ja nun einmal abschließend aufgezählt.)

    Und wenn jemand einen (halbwegs) plausiblen Widerspruch formuliert, müsst ihr schauen, ob ihr dafür eine Mehrheit findet. Im Prinzip alles so wie immer. (Nur vermutlich emotional ein wenig geladener!)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo,


    ich bin schon etwas verwundert, wie lapidar darüber hinweggegangen wird, daß der BRV, den Du kontaktiert hast, mit der Weitergabe der Informationen tendenziell eine Straftat gem. § 120 Abs. 2 BetrVG

    § 120 BetrVG - Einzelnorm

    begangen hat.


    Und ja, sexuelle Belästigung ist ein sehr ernst zu nehmendes Thema, aber solange es nicht zu einer rechtskräftigen Verurteilung kommt, habt ihr kein Recht auf Vorverurteilung.

    Und wer schon § 99 Abs. 2 Nr. 6 BetrVG anführt, sollte sich mal Gedanken über die bedeutung des Wortes "Tatsachen" machen, daß da vorkommt. Gerüchte, Hörensagen etc sind idR eben keine Tatsachen.

    Und angebliche "Promiskuität" überhaupt als Grund in Erwägung zu ziehen, führt uns direkt zurück in den Mief der moralinsauren 50er Jahre des letzten Jahrhunderts, wobei im Zweifel die Moralvorstellungen nur für die unteren Schichten galt. Die konnten damit (und mit anderen rigiden Vorgaben für das Privatleben) so schön in Abhängigkeit gehalten werden.


    Solange der Bewerber im Umgang mit anderen Menschen ein "Nein" akzeptiert, gibt es da nichts zu kamellen - auch wenn er jeden Tag mit jemand anders ins Bett steigt.

  • Nicht? Ich will ja gerne zugeben, dass vermutlich tatsächlich eher solche Dinge wie Homosexualität im Fokus standen, als das Gesetz geschrieben wurde. Aber wo steht denn, dass es einzig und ausschließlich darum geht? Ich denke, dieses Verbot braucht eine weite Auslegung. Den nur weil einer nicht streng monogam sondern polyamor lebt, ist das noch lange kein Grund, ihn zu benachteiligen.

    Ich denke das spielt überhaupt keine Rolle, da man hier gar nicht bis zum AGG kommt.

    Das scheitert schon lange vorher, da (einvernehmliche) Rumvögelei einfach nicht gegen die Grundsätze des § 75 BetrVG verstößt. Auch hier geht es um Benachteiligung/Diskriminierung und die findet einfach nicht statt.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Wie du schon in deinem Eingangspost geschrieben hast, wird es hier keine abschließende Bewertung geben.


    Ich würde versuchen meinem Gremium klar zu machen, dass eine Ablehnung der Einstellung klare im Gesetz festgelegten Gründe aufweisen muss. Und die sehe ich hier einfach nicht. Ob der Betriebsfrieden wirklich gestört wird kann man wohl nur im Nachhinein sagen. Vielleicht gefällt es den Kolleginnen ja auch, mal etwas Abwechslung zu haben.

    Falls das Gremium dann trotzdem, wider besseren Wissens sich für die Ablehnung entscheidet, dann ist es halt so und ihr müsst damit leben, vor Gericht eine "Watschn" zu bekommen.

    Und wie du selber schon geschildert hast, "ist eure Branche ein Dorf". Demnach kann ja davon ausgegangen werden, dass der Flurfunk die Vorlieben des Bewerbers bereits in der gesamten Belegschaft, deren Ehepartnern und Stammtischbrüdern und -Schwestern verteilt hat.

    So gesehen ist die Damenwelt ja vorgewarnt und weiß, auf was sie sich da einlässt.

    Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen

    (Aristoteles)


    Noch ein Tipp für die derzeitige Nachhaltigkeitsdebatte:

    Save Water - Drink Wine !!

  • ich bin schon etwas verwundert, wie lapidar darüber hinweggegangen wird, daß der BRV, den Du kontaktiert hast, mit der Weitergabe der Informationen tendenziell eine Straftat gem. § 120 Abs. 2 BetrVG

    § 120 BetrVG - Einzelnorm

    begangen hat.

    äh, nein. Wenn überhaupt hat der Gefragte die Straftat begangen und nicht der Fragende und so wie ich ausgedrückt habe, sehe ich keinen Problem darin sich zu erkundigen, wenn man dann keine Antwort bekommt, ist das auch ok.

    Und ja, sexuelle Belästigung ist ein sehr ernst zu nehmendes Thema, aber solange es nicht zu einer rechtskräftigen Verurteilung kommt, habt ihr kein Recht auf Vorverurteilung.

    haben wir auch deutlich geschrieben, das wir kein rechtliches Fehlverhalten sehen.

    Aber loben werden wir das deswegen jawohl auch nicht müssen?

    Und wer schon § 99 Abs. 2 Nr. 6 BetrVG anführt, sollte sich mal Gedanken über die bedeutung des Wortes "Tatsachen" machen, daß da vorkommt. Gerüchte, Hörensagen etc sind idR eben keine Tatsachen.

    das ist doch schon im Eingangspost klar geworden, das es Tatsache ist, dass die Anschuldigungen "Bullshit" sind


    wobei im Zweifel die Moralvorstellungen nur für die unteren Schichten galt.

    und in genau der Schicht würde ich die mögliche "Störung des Betriebsfriedens" auch vermuten wollen, nicht unbedingt in der Chefetage

    Solange der Bewerber im Umgang mit anderen Menschen ein "Nein" akzeptiert, gibt es da nichts zu kamellen - auch wenn er jeden Tag mit jemand anders ins Bett steigt.

    die Freiheit nehme ich mir, doch zu kamellen.

    Ich bin mir sicher, das auch Du weißt, das privates Verhalten wenn es betriebsschädigend ist sich eben doch auf das AV auswirken kann.


    Kommt auf die Art des Betriebes an, aber wäre das ein katholisches Mädchengynasium, würde ich mal behaupten würden wir hier nicht mehr diskutieren.

    Und bevor Du fragst: Ja, an katholischen Mädchengymnasien unterrichten auch Männer.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


    Einmal editiert, zuletzt von Randolf ()

  • ich bin schon etwas verwundert, wie lapidar darüber hinweggegangen wird, daß der BRV, den Du kontaktiert hast, mit der Weitergabe der Informationen tendenziell eine Straftat gem. § 120 Abs. 2 BetrVG

    § 120 BetrVG - Einzelnorm

    begangen hat.

    Keineswegs "lapidar".

    So im Detail habe ich das nicht beschrieben (der Text ist auch so schon lang genug), aber ich war sehr bemüht den BRV-Kollegen nicht in eine blöde Situation zu bringen. Ich habe ihm gleich zu beginn gesagt, dass ich keineswegs von ihm will, dass er aus dem "Nähkästchen" plaudert. Ich habe ihm detailliert die Aussagen des Bewerbers aus dem "klärenden Gespräch" dargelegt (mit der Zustimmung des Bewerbers) und anschließend haben wir uns über den Wahrheitsgehalt dieser Aussagen unterhalten.

    Klar, astrein ist das nicht. Deshalb schrieb ich ja auch "das tut man eigentlich nicht". Aber in diesem Fall habe ich entschieden, dass valide Informationen den höheren Stellenwert haben und war sehr bemüht das trotzdem noch so korrekt wie möglich umzusetzen.


    ...und noch einen zum Schluss.


    Gerade hat mich der Bewerber angerufen und vorgeschlagen, falls der AG sich entschließt ihn uns nochmal zur Einstellung vorzulegen, würde er anbieten sich dem ganzen Gremium persönlich vorzustellen. :huh:

    Das ist jetzt nicht gerade üblich, aber ich bin durchaus geneigt das zu ermöglichen. Muss ich mal drüber schlafen, aber der Gedanke hat was...

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

    Einmal editiert, zuletzt von Paragraphenreiter () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Paragraphenreiter mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Ich bin mir sicher, das auch Du weißt, das privates Verhalten wenn es betriebsschädigend ist sich eben doch auf das AV auswirken kann.

    Jein. Betriebsschädigend wäre eine sexuelle Belästigung, die von einer Person gegen den erklärten Willen des anderen ausgeht. Zu einer sexuellen Beziehung gehören aber 2, die dazu ja sagen... ;)

    Ich hatte in einem früheren Job mal ein Pärchen, die in einer ständigen On-Off-Beziehung gelebt haben. Meistens gingen sie professionell damit um und machten sich keine Szenen im Betrieb. Wenn aber doch, genügte meist schon die Drohung sie räumlich oder organisatorisch zu trennen. Das wollten sie dann auch wieder nicht...

    Dieses Mittel steht Paragraphenreiters AG auch zur Verfügung (auch wenn er jetzt einwenden wird, dass es gar nicht so viele Abteilungen oder Rettungsfahrzeuge gibt...) ;)

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)