Freistellung - was bleibt bestehen?

  • Guten Tag,

    mich würde interessieren, wie es sich bei folgenden Dingen verhält, wenn jemand (altes BR-Mitglied) bei der konstituierenden Sitzung gewählt wird für eine volle Freitstellung:

    • wird dann mit dem Arbeitgeber eine Übergangszeit vereinbart?
      --> damit man nicht von heute auf morgen seinen alten Arbeitsplatz verlässt und Projekte nicht zu Ende gemacht werden.
    • entfällt dann eine bisherige Homeoffice-Vereinbarung?
      --> waren bisher 2 Tage Homeoffice pro Woche (aber der dann "neue" Vorgesetzte des Freigestellten findet Homeoffice nicht gut)
    • kann die Arbeitszeit der letzten Jahren so weitergeführt werden?
      --> ließ sich immer gut mit der Betriebsarbeit vereinbaren

    Danke und Gruß!

  • wird dann mit dem Arbeitgeber eine Übergangszeit vereinbart?
    --> damit man nicht von heute auf morgen seinen alten Arbeitsplatz verlässt und Projekte nicht zu Ende gemacht werden.

    das weiß das freigestellte BRM ja bereits bei der Freistellung durch den BR, das sollte er abschätzen können und dann teilt man dem AG mit: .. wir haben beschlossen den BRMxxx ab dann freizustellen, die Projekte yyy betreut der BRM noch zu Ende

    --> oder ihr klärt das vorher mit dem AG wie das am besten als Kompromiss zu lösen ist

    eurer Vorteil: ihr müsst das nicht machen, ihr könntet den AG auch "quälen" indem ihr freistellt und der AG dagegen angehen muss

    entfällt dann eine bisherige Homeoffice-Vereinbarung?
    --> waren bisher 2 Tage Homeoffice pro Woche (aber der dann "neue" Vorgesetzte des Freigestellten findet Homeoffice nicht gut)

    wer ist den der neue Vorgesetzte eines voll freigestellten BRM?


    kann die Arbeitszeit der letzten Jahren so weitergeführt werden?
    --> ließ sich immer gut mit der Betriebsarbeit vereinbaren

    muss ja so sein, durch die volle Freistellungen dürfen keine Vor- oder Nachteile enstehen


    der macht was AZ betrifft genauso weiter wie vorher, nur macht er BR-Aufgaben und zur normalen AZ, also keine Sonderschichten, Nacht- oder Spät- oder Wochenendschichten etc.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


    Einmal editiert, zuletzt von Randolf ()

  • wenn jemand (altes BR-Mitglied) bei der konstituierenden Sitzung gewählt wird für eine volle Freitstellung

    m.M.n ist das so gar nicht möglich, denn auf der konst. Sitzung wird nur der Vorsitz gewählt

    und Freistellungen sollen ja "nach Beratung mit dem Arbeitgeber" gewählt.

    kann die Arbeitszeit der letzten Jahren so weitergeführt werden?
    --> ließ sich immer gut mit der Betriebsarbeit vereinbaren

    der zweite Satz passt für mich nicht zur Vollfreistellung weil ich muss ja nicht mehr mit der BR-Arbeit vereinbaren

    entfällt dann eine bisherige Homeoffice-Vereinbarung?

    joo, denn der freigestellte BR hat sich für anfallende BR-Tätigkeiten auf dem Betriebsgelände zur Verfügung zu halten.,


    So, das war ein bisschen Korinthenkackerei weil Weinbeerlscheißen darf ja nur unser Fried, ganz allgemein wird man das meiste davon mit dem AG, so er denn einigermaßen vernünftig ist, vereinbaren können.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • oo, denn der freigestellte BR hat sich für anfallende BR-Tätigkeiten auf dem Betriebsgelände zur Verfügung zu halten.,

    wo steht das?

    Auch freigstellte BRM dürfen HO oder MO machen, mir ist keine Vorschrift bekannt, die dass untersagt.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • BAG, Beschluss vom 10. 7. 2013 – 7 ABR 22/12, Nr. 20

    da ging es um Zeiterfassung in einem Betrieb in dem alle MA anwesend sind und um die frage, ob der freigestellte BRM auch seine BR-Arbeit vom HO machen kann.


    Wenn sowieso alle im HO sind, kann auch der BRM HO machen, zumindestens im vergleichbaren Umfang.

    Was soll der freigestellte BRM im Betrieb, wenn er von da aus per online mit den Kollegen Kontakt hat die im HO sitzen?


    Ich glaube der Zusammenhang und die aktuellen Arbeitsbediingungen haben sich seit dem geändert?


    Mir ist kein Urteil bekannt, das HO für BRM verbietet, solange er seinen Aufgaben gerecht wird.

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  • Mir ist kein Urteil bekannt, das HO für BRM verbietet, solange er seinen Aufgaben gerecht wird.

    Im Moment mag das ja alles so passen. Aber ich kenne es seit Jahren auch nur so, dass ein Freigestellter BR grundsätzlich als Ansprechpartner vor Ort fungiert. Was natürlich HO nicht grundsätzlich ausschließt. Aber so ganz im Sinne des Erfinders ist es eben auch nicht.


    Und es dürfte wohl auch eine Frage der generellen Umstände sein. Sind da mehr als 1 Freigestellter und haben die an unterschiedlichen Tagen ihren HO-Tag mag das ja funktionieren, weil damit das BR-Büro immer besetzt ist. Aber bei "nur" einem Freigestellten halte ich es schon für schwierig grundsätzlich zu sagen am .... (Wochentag der Wahl) ist das Büro nicht besetzt.

    Was aber nicht ausschließt auch selber mal auf einen Handwerker zu Hause warten zu müssen, weswegen ich auch einem Freigestellten nicht grundsätzlich das HO verbieten kann und will.


    Bea_Ma Mir ist nicht so ganz klar, was mit den Arbeitszeiten gemeint ist. Hatte der Kollege bisher 3 Schichtdienst, ist die Frage wohl zu verneinen, da der (freigestellte) BR zwar hauptsächlich für die Kollegen, aber auch für den AG da ist. Insofern geht die Rechtsprechung hier von einer Anpassung an die allgemeinen Verwaltungszeiten aus.

    Passen seine bisherigen Arbeitszeiten aber in dieses (Verwaltungs)Schema, steht einer Beibehaltung nichts im Wege.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Guten Tag,

    mich würde interessieren, wie es sich bei folgenden Dingen verhält, wenn jemand (altes BR-Mitglied) bei der konstituierenden Sitzung gewählt wird für eine volle Freitstellung:

    • wird dann mit dem Arbeitgeber eine Übergangszeit vereinbart?
      --> damit man nicht von heute auf morgen seinen alten Arbeitsplatz verlässt und Projekte nicht zu Ende gemacht werden.

    Das wäre für mich eher mal eine Frage des Anstandes mit dem AG zu klären, wie man angefangene Themen zu Ende bringt.

    Ich denke mal, die zukünftige Zusammenarbeit sollte nicht gleich zu Beginn damit belastet werden, dem AG zu ärgern und vor Probleme zu stellen.


    • entfällt dann eine bisherige Homeoffice-Vereinbarung?
      --> waren bisher 2 Tage Homeoffice pro Woche (aber der dann "neue" Vorgesetzte des Freigestellten findet Homeoffice nicht gut)

    auch das würde ich mit dem AG klären.

    In der heutigen Zeit kann aus meiner Sicht auch als freigestellter BR mobiles Arbeiten erfolgen.

    Das Argument, " man muss jederzeit im Betrieb erreichbar sein" mag ja für den ein oder anderen Betrieb ein Grund sein, wir z.B. haben über 20 kleine Standorte, da bin ich ja logischerweise auch nicht dauernd an allen Standorten und somit für alle Mitarbeiter erreichbar. Aber es gibt, ja Mail, Telefon, Skype ....... Und das geht auch von zuhause.

    Und das diskutiere ich sicherlich nicht mit einem neuen oder alten Vorgesetzten, sondern mit der Geschäftsleitung


    t)
    kann die Arbeitszeit der letzten Jahren so weitergeführt werden?
    --> ließ sich immer gut mit der Betriebsarbeit vereinbaren

    Zu vereinbaren gibt es ja nichts mehr, da du ja nur noch BR-Arbeit machst.

    Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen

    (Aristoteles)


    Noch ein Tipp für die derzeitige Nachhaltigkeitsdebatte:

    Save Water - Drink Wine !!

  • wer ist den der neue Vorgesetzte eines voll freigestellten BRM?

    Das ist laut des jetzigen freigestellen Vorsitzenden unser Personalvorstand.


    rtjum
    OK, danke! Also erst den Vorsitz wählen, dannmit dem AG beraten wegen Freistellung und dann die Freistellung wählen.
    Darf man eigentlich auch vor der konstituierenden Sitzung im Gremium fragen, wer Interesse hat sich freistellen zu lassen und dann mit dem Arbeitgeber beraten und dann gleich in der konstituierdenden Sitzung den Vorstitz UND die Freistellung wählen?


    Moritz
    "mit der Betriebsarbeit vereinbaren" meinte ich, dass der Freigestellte seine Arbeitszeit so legt, dass er von den meisten Kollegen erreicht werden kann.

    Einmal editiert, zuletzt von Bea_Ma () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Bea_Ma mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Darf man eigentlich auch vor der konstituierenden Sitzung im Gremium fragen, wer Interesse hat sich freistellen zu lassen und dann mit dem Arbeitgeber beraten und dann gleich in der konstituierdenden Sitzung den Vorstitz UND die Freistellung wählen?

    Dürfen würde man es wohl. Auch wenn es ein eher unüblicher Weg wäre. Wer sollte denn mit dem AG verhandeln? Einen neuen BRV gibt es ja erst mit der konstituierenden Sitzung.

    Aber wie in vielen Dingen gilt auch hier: wenn sich alle einig sind, können sie tun und lassen, womit alle glücklich sind.


    Und dass vorher schon darüber gesprochen wird (wenn man doch schon weiß, dass man Anspruch auf eine Freistellung hat) ist doch völlig normal. Schlimm wäre es, wenn sich alle auf der konstituierenden Sitzung mit großen Augen ansähen "Freistellung? Echt? Wusste ich gar nicht. Nee, habe ich mir noch keine Gedanken zu gemacht..." ;)



    dass der Freigestellte seine Arbeitszeit so legt, dass er von den meisten Kollegen erreicht werden kann.

    Das ist grundsätzlich nicht verkehrt. Aber wie schon gesagt: der BRV (der ja üblicher-(aber nicht notwendiger-)weise der Freigestellte ist) ist auch Ansprechpartner für den AG. Insofern sollte er sich hier so organisieren, dass es für beide Seiten passt.


    (Der Punkt ist: jeder Kollege darf jedes BRM ansprechen mit egal welchem Problem. Der AG muss (!) sich an den BRV wenden. Deswegen diese Regelung für die Freigestellten. Die Kollegen können ausweichen, der AG nicht.)

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    Einmal editiert, zuletzt von Moritz ()

    • wird dann mit dem Arbeitgeber eine Übergangszeit vereinbart?

      Guten Morgen,

    bei uns ist es so üblich, dass dann mit dem AG eine Übergangszeit vereinbart wird, auch bei den "alten" Freigestellten, die es wieder werden wollen. Und ansonsten, kann man mit gutem Willen vieles vereinbaren.

  • Das ist laut des jetzigen freigestellen Vorsitzenden unser Personalvorstand.


    rtjum
    OK, danke! Also erst den Vorsitz wählen, dannmit dem AG beraten wegen Freistellung und dann die Freistellung wählen.
    Darf man eigentlich auch vor der konstituierenden Sitzung im Gremium fragen, wer Interesse hat sich freistellen zu lassen und dann mit dem Arbeitgeber beraten und dann gleich in der konstituierdenden Sitzung den Vorstitz UND die Freistellung wählen?

    Natürlich kann man im Vorfeld "Sondierungsgespräche" führen. Wobei ich die auf das Gremium beschränken würde. Themen wie, wer will Vorsitzender werden, wie gehen wir mit der Freistellung um usw. Ist ein wenig wie in der großen Politik.

    Mit der Geschäftsleitung würde ich allerdings erst ins Gespräch gehen, wenn der gewählte Vorsitzende auch ein entsprechendes Mandat dazu hat. Ich habe schon die ein oder andere konstituierende Sitzung erlebt, in der Verteilung von Positionen doch nochmal über den Haufen geworfen wurden.


    Moritz
    "mit der Betriebsarbeit vereinbaren" meinte ich, dass der Freigestellte seine Arbeitszeit so legt, dass er von den meisten Kollegen erreicht werden kann.

    Das ist ja sogar sehr sinnvoll.

    Aber auch das würde ich bei den Verhandlungen mit der Geschäftsleitung besprechen.

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    Noch ein Tipp für die derzeitige Nachhaltigkeitsdebatte:

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  • Wenn sowieso alle im HO sind, kann auch der BRM HO machen, zumindestens im vergleichbaren Umfang.

    Was soll der freigestellte BRM im Betrieb, wenn er von da aus per online mit den Kollegen Kontakt hat die im HO sitzen?

    das hat Moritz ja schon beantwortet.


    Und ich habe in meiner Antwort ja auch extra darauf hingewiesen:


    ganz allgemein wird man das meiste davon mit dem AG, so er denn einigermaßen vernünftig ist, vereinbaren können.


    Weil auch ich sehe, gerade in der jetzigen Situation und in vielen Unternehmer sicher auch in Zukunft, einen Großteil der MA, bei denen das möglich ist, im HO/mobilen Arbeiten und eine BRM alleine im großen Büro macht keinen Sinn, da bin ich ja durchaus bei Dir.

    Bei uns ist es wie folgt: über 1000MA, 2 Freigestellte (niemand aus dem Gremium ist bereit die 3., auch nur teilweise, zu übernehmen), knapp 2/3 der MA sind gewerbliche Angestellte, die eben kein HO machen können und auch noch über mehrere Werke verteilt sind. Beide Freigestellte getrennt lebend mit Notwendigkeit der Kinderbetreuung, ja da passiert es tatsächlich mal, dass beide zu Hause sind und das verstehen unsere Kolleg*innen auch, aber ansonsten sind wir immer im Büro.

    Das ist für mich auch ein Teil Solidarität mit den gew. MA. Wir haben im Gremium über das HO für die Freigestellten diskutiert und selbst die gewerbl.. BRM hatten und haben nichts dagegen aber machen tue ich und auch die andere Freistellung es nur im Notfall.


    rtjum
    OK, danke! Also erst den Vorsitz wählen, dannmit dem AG beraten wegen Freistellung und dann die Freistellung wählen.
    Darf man eigentlich auch vor der konstituierenden Sitzung im Gremium fragen, wer Interesse hat sich freistellen zu lassen und dann mit dem Arbeitgeber beraten und dann gleich in der konstituierdenden Sitzung den Vorstitz UND die Freistellung wählen?

    ich glaube die Frage ist Dir schon gut beantwortet worden.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • rtjum


    nur zur "Klarstellung" (positiv gemeint)


    auf die Frage

    entfällt dann eine bisherige Homeoffice-Vereinbarung?

    hast Du mir einem "bedingungslosen"


    joo, denn der freigestellte BR hat sich für anfallende BR-Tätigkeiten auf dem Betriebsgelände zur Verfügung zu halten.,

    das ist so eine "entgültige" Aussage, die sicher auch heute in einem BAG-Urteil zum Thema freigestellte BRM + HO/MO nicht mehr so eindeutig gefällt werden würde.


    Ich habe reagiert, weil das so sicher nicht mehr up-to-date ist und ich deshalb gegen die "Entgültigkeit" der Aussage wettern musste.


    Ich bin aber auch 100% der Meinung, das freigestellte BRM als erstes als Ansprechpartner zur Verfügung stehen sollten und freigestellte BRV als Ansprechpartner für den AG sowieso. (300MA + 2x 0,5 Freistellung bei 9 BRM)

    Nur muss das eben nicht mit 100% im Betrieb sein, wobei 100% HO/MO sicher nicht ok, das muss zur Situation im Betrieb passen.


    Bei mir als teil-freigestelltem BRV ist es so: ich kann HO machen wie es passt, mache ich auch so 1-2 Tage pro Woche. Es sind aber immer mind. 2-3 BRM im Betrieb (Betrieb hat so ca 70% HO-Quote).

    Ich als BRV bin auch im HO zu 100% erreichbar per e-mail oder Telefon und kann < Stunde im Betrieb sein, wenn es notwendig ist. Das kam bisher 1x vor in 1,5 Jahren und ist eben mein Problem, weil ich ja HO freiwillig mache.


    mein stellv. BRV hat die anderen 50% der Freistellung und dort ist es praktisch gleich, nur das er mehr HO-Tage macht.

    Wobei der stellv. BRV in einem MA-Bereich tätig ist, die fast zu 100% im HO sind.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


    Einmal editiert, zuletzt von Randolf ()