ich hoffe, dass es ok ist, wenn ich mich mal hier einreihe mit meiner Frage.
Grundsätzlich nein. Die Erfahrung zeigt, dass dann wieder Antworten auf längst gelöste Probleme kommen. Insofern sei so gut und eröffne das nächste Mal einen eigenen Thread. Kostet kaum mehr Zeit und nicht einen Cent mehr als so!
Liege ich da richtig?
Wahrscheinlich ja, womöglich nein...
Sorry, aber um das abschließend zu beurteilen bräuchte es ein paar mehr Informationen.
Im Gremium gibt es nämlich auch die Auffassung, dass durch die konstituierende Sitzung des neu gewählten Betriebsrats mit sofortiger Wirkung die Amtszeit des alten Betriebsrats endet.
Das da, ist allerdings mit Vehemenz in das Reich der Fabeln zu verweisen.
Im Ergebnis heißt das aber das Selbe.
Jawoll!
Die Amtszeit beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses oder, wenn zu diesem Zeitpunkt noch ein Betriebsrat besteht, mit Ablauf von dessen Amtszeit. (Hervorhebung durch den Zitierenden)
Wenn es vor der Wahl im März 2018 keinen BR gab, mag das so stimmen. Davon, dass das die erste Wahl im Betrieb war steht da aber nichts, weshalb ich das hier, nur der Vollständigkeit halber, erwähne.