Amtsende des alten BR

  • ich hoffe, dass es ok ist, wenn ich mich mal hier einreihe mit meiner Frage.

    Grundsätzlich nein. Die Erfahrung zeigt, dass dann wieder Antworten auf längst gelöste Probleme kommen. Insofern sei so gut und eröffne das nächste Mal einen eigenen Thread. Kostet kaum mehr Zeit und nicht einen Cent mehr als so! ;)



    Liege ich da richtig?

    Wahrscheinlich ja, womöglich nein...


    Sorry, aber um das abschließend zu beurteilen bräuchte es ein paar mehr Informationen.



    Im Gremium gibt es nämlich auch die Auffassung, dass durch die konstituierende Sitzung des neu gewählten Betriebsrats mit sofortiger Wirkung die Amtszeit des alten Betriebsrats endet.

    Das da, ist allerdings mit Vehemenz in das Reich der Fabeln zu verweisen.


    Im Ergebnis heißt das aber das Selbe.

    Jawoll!


    Die Amtszeit beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses oder, wenn zu diesem Zeitpunkt noch ein Betriebsrat besteht, mit Ablauf von dessen Amtszeit. (Hervorhebung durch den Zitierenden)

    Wenn es vor der Wahl im März 2018 keinen BR gab, mag das so stimmen. Davon, dass das die erste Wahl im Betrieb war steht da aber nichts, weshalb ich das hier, nur der Vollständigkeit halber, erwähne.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

    Einmal editiert, zuletzt von Moritz () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Moritz mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Hallo Garvis,


    um es etwas auszuführen

    Hier die Fakten:

    • Bekanntgabe des Wahlergebnisses: 27.03.2018
    • Betriebsratswahl 2022: 08. März 2022

    nach §187 Abs. 1 BGB beginnt die Frist erst am darauffolgenden Tag zu laufen d.h. bei euch am 28.03.2018 und endet nach vier Jahren (§21 BetrVG) am 27.03.2022 24:00 Uhr, er verlängert sich auch nicht auf den nächsten Werktag weil der 27.03.2022 ein Sonntag ist, da an diesem Tag "nur" die Frist ausläuft, aber keine Willenserklärung abgegeben werden muss oder eine Leistung erbracht werden muss (vgl. §193 BGB)


    Zumindet wenn nicht vor dem 27.03.2022 derbestehende BR zurücktritt bzw. soviele BRM zurücktreten, dass eine Neuwahl erforderlich ist (vgl. §13 Abs 2 BetrVG in Verbindung mit §22 BetrVG)


    Viele Grüße

    Bernd

  • Das Problem ist nur, dass die meisten BR´en eben nicht wissen, wann ihre Amtszeit tatsächlich begann. Sie können meist sagen, wann gewählt wurde und wann das Ergebnis bekannt gemacht wurde und wann sie sich konstituiert haben. Aber nicht, wann sie in Amt und Würden waren.

    Und jeder Wahlvorstand ist dann froh wenn er nachweisen kann das es eine Wahl eines Betriebsrates oder SBV außerhalb des regulären Wahlzeitraumes gegeben hat.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Es bleibt aber die Frage, ob es vor 2018 schon einen BR gab.

    Dann kann es sein, dass die Amtszeit eben nicht am 28.3.2018 begann, sondern erst nach Ablauf der Amtszeit des alten BR.

    Es gab zuvor (vor 2018) schon einen Betriebsrat, dieser hat sich aber nicht darum gescherrt, ob seine Amtszeit schon vorbei war, sondern hat sein Amt am Tag vor der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Betriebsrates niedergelegt.


    Sorry, ich hatte gedacht, dass ich einen Rüffel bekomme, wenn ich eine Frage stelle, die annähernd schon hier im Forum behandelt wurde und ich dann EXTRA einen neuen Beitrag eröffne :)

    Einmal editiert, zuletzt von Sonnengruss () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von GaR_Vis mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Es gab zuvor (vor 2018) schon einen Betriebsrat, dieser hat sich aber nicht darum gescherrt, ob seine Amtszeit schon vorbei war, sondern hat sein Amt am Tag vor der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Betriebsrates niedergelegt.

    Dann hoffe ich mal das diese Beendigung der Amtszeit korrekt war. Also entweder per korrektem Betriebsratsbeschluss und oder Rücktritt aller, auch der Ersatzmitglieder, an einem Tag gemeinsam.
    Weil wenn das nicht korrekt erfolgt ist, könnte das ja jetzt ja wirklich interessant werden. :)

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Dann hoffe ich mal das diese Beendigung der Amtszeit korrekt war. Also entweder per korrektem Betriebsratsbeschluss und oder Rücktritt aller, auch der Ersatzmitglieder, an einem Tag gemeinsam.
    Weil wenn das nicht korrekt erfolgt ist, könnte das ja jetzt ja wirklich interessant werden. :)

    Ich habe mal recherchiert:
    2014:

    28.02.2014 Betriebsratswahl

    03.03.2014 Bekanntmachung des Wahlergebnisses

    10.03.2014 Konstituierende Sitzung


    Kann man die konstituierende Sitzung des neu gewählten Betriebsrates einberufen, wenn der alte Betriebsrat noch im Amt ist? Oder darf man das dann erst an dem Tag machen, wenn der alte BR sein Amt niedergelegt hat bzw. die 4 Jahre rum sind?

    Einmal editiert, zuletzt von Sonnengruss () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von GaR_Vis mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Ich habe mal recherchiert:
    2014:

    28.02.2014 Betriebsratswahl

    03.03.2014 Bekanntmachung des Wahlergebnisses

    10.03.2014 Konstituierende Sitzung


    Kann man die konstituierende Sitzung des neu gewählten Betriebsrates einberufen, wenn der alte Betriebsrat noch im Amt ist? Oder darf man das dann erst an dem Tag machen, wenn der alte BR sein Amt niedergelegt hat bzw. die 4 Jahre rum sind?

    Danke für die Recherche. Das hilft aber nicht weiter weil es ja um das Amtsende und Begin geht. Man kann klar die Konstituierende Sitzung machen auch machen wenn der alte Betriebsrat noch im Amt ist. Das neu konstituierte Gremium übernimmt dann erst nach dem korrekten Ende der alten Amtszeit.
    Das macht auch durchaus Sinn weil einem ja während der Findungsphase mit Wahl von Ausschüssen ja vielleicht doch etwas Heiß und Fettig vom Arbeitgeber kommt.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Ich habe mal recherchiert:
    2014:

    28.02.2014 Betriebsratswahl

    03.03.2014 Bekanntmachung des Wahlergebnisses

    10.03.2014 Konstituierende Sitzung

    Dann müsste man noch weiter zurück gehen. Wann wurde der erste Betriebsrat gewählt?

    Alternativ: wann ist ein Betriebsrat komplett und korrekt dokumentiert zurückgetreten, um Platz für den neu gewählten BR zu machen?

  • ach ja, wenn BRs diese Fragen mal gut und korrekt beantworten könnten.

    ich denke die meisten sind froh wenn sie noch irgendwas der letzten 2 Wahlen wissen...

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Hallo,

    wir haben von unserer Anwältin folgende Auskunft erhalten. Die Amtszeit endet am 31.05.2022.

    Es sei denn der alte BR tritt komplett zurück.

    Sie vertritt nur Betriebsräte und gibt diesbezüglich auch Seminare, wir werden das so machen.

    Aber jeder mag sich irren.

  • Die Amtszeit endet am 31.05.2022.

    Es sei denn der alte BR tritt komplett zurück.

    Das ist so pauschal aber falsch. Die Amtszeit endet spätestens am 31.5. des Wahljahres.

    Die Amtszeit des BR dauert 4 Jahre ab Amtsantritt (von Sonderfällen abgesehen).

    Bei Euch könnte es natürlich zutreffen, wenn die Amtszeiten Eurer BR (-Vorfahren) immer am 1.6. des Wahljahres begannen.

  • Nee wir hatten eine Neuwahl am 29.09.2020. Und wir haben das explizit genauso nachgefragt.

    das ist für diesen speziellen Fall dann auch korrekt denke ich.


    Aber als allgemeine Antwort ohne den entsprechenden Zusatz eher nicht so gut.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Bekanntgabe des Wahlergebnisses: 27.03.2018


    Ich bin folgender Meinung:
    Somit endet die Amtszeit des bestehenden Betriebsrats am 26.03.2022 um 23.59 Uhr.

    Und die Amtszeit des neuen Betriebsrats beginnt am 27.03.2022. Das ist ein Sonntag.


    Liege ich da richtig?

    M.E. liegst du um einen Tag falsch:

    Die Amtszeit hat, soweit ich das alles verstanden habe, am Tag nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses begonnen (sofern nicht der vorherige BR von 2014 noch im Amt war!), also am 28.03.2018.

    Sie kann ja auch nicht direkt am Tage der Bekanntgabe des Wahlrergebnisses anfangen, oder geht das mitten am Tage um beispielsweise 11:38 Uhr oder 14:51 Uhr? Ich meine, es ginge stets um ganze Tage und der Tag selber fängt Null Uhr an und die Amtszeit begänne ja sonst vor der Bekanntgabe des Wahlergebnisses ... :-/


    Damit würde seine Amtszeit auch erst am 27.03.2022 und mit Ablauf es Kalendertages (um 24 Uhr) enden und die Amtszeit des neuen BR am 28.03.2022 (um 0 Uhr) beginnen - von Sonntagen mal ganz abgesehen :)


    ach ja, wenn BRs diese Fragen mal gut und korrekt beantworten könnten.

    oh ja :-/


    Unser BRV - 20 Jahre im BR, davon 16 freigestellt und bis auf die nun auslaufende Amtsperiode auch sBRV - war der Ansicht, man müsse direkt (am nächsten Tag) nach der Wahl die konstituierende Sitzung abhalten und damit wäre der neue BR im Amt.


    Ohne Worte. =O ;( || :cursing:

    Man wird alt wie ein Haus und lernt doch nie aus.

    Einmal editiert, zuletzt von Scheeks () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Scheeks mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Nee wir hatten eine Neuwahl am 29.09.2020. Und wir haben das explizit genauso nachgefragt.

    Dann seid Ihr einer der Sonderfälle.

    Trotzdem endet die Amtszeit nur spätestens am 31.5., ggfs aber schon früher mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses (Fitting §21 Rn 23 (Aufl.29)).

  • man müsse direkt (am nächsten Tag) nach der Wahl die konstituierende Sitzung abhalten und damit wäre der neue BR im Amt.

    Ich lehne mich mal ganz weit aus dem Fenster und behaupte: Dieses Procedere wird in mindestens 80% aller BRe genau so gehandhabt. Hält einer dagegen? ;)


    Und in genauso vielen Betrieben funktioniert das seit Jahren ohne Probleme...

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Ich lehne mich mal ganz weit aus dem Fenster und behaupte:

    nach den meisten Neuwahl besteht der "neue BR" zu über 50% aus "alten BRM" und somit würde sich auch praktisch nicht unbedingt etwas ergeben, was der alte BR nicht auch gemacht hätte.

    Und Beschlüsse die der "alte BR" unbedingt noch in der alten Besetzung durchbringen will, werden vor der Wahl durchgewunken.

    Es mag Einzelfälle geben, wo diese Feinheiten vor Gericht landen, aber in den meisten Fällen interessiert nicht wirklich, ob der neue BR eine Tag zu früh oder zu spät im Amt ist. (ausgenommen die juristische Fragestellung ob das korrekt ist)


    Am sichersten ist es wahrscheinlich lieber einen Tag die konstituierende Sitzung zu spät zu machen und "betriebsratlos" zu sein, wäre zumindest rechtlich unproblematischer wie einen Tag zu früh.


    ist aber nur meine Meinung zu dem Thema.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Am sichersten ist es wahrscheinlich lieber einen Tag die konstituierende Sitzung zu spät zu machen und "betriebsratlos" zu sein, wäre zumindest rechtlich unproblematischer wie einen Tag zu früh.

    meinst Du weil die BRs denken mit der konst. Sitzung wären sie im Amt?

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)