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es zählt nicht die Amtszeit des letzten BR, sondern wann der erste BR in der offiziellen Wahlperiode gewählt wurde. Genauer gesagt beginnt die Amtszeit mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses und beträgt 4 Jahre. Das führt sich dann fort, bis ein BR außerhalb der normalen Wahlperiode gewählt wird. (§§21 ff BetrVG)
Das Ende der Amtszeit geht aus §188 II BGB hervor. Sie endet am Tag vor der Bekanntgabe des Wahlergebnisses um 0 Uhr und die Amtszeit des neuen BR beginnt am selben Tag, wie beim alten. (Bekanntgabe Wahlergebnis 01.04 Amtszeitende 31.03. Amtszeitbeginn 01.04)
es zählt nicht die Amtszeit des letzten BR, sondern wann der erste BR in der offiziellen Wahlperiode gewählt wurde.
genauso, soll heißen, vor diesem Datum und im regulären Wahlzeitraum ist es (fast) egal, der neue BR kann sich schonmal konstituieren, hat aber u.U. erst einige Zeit später was zu sagen. Das Ende der Amtszeit müsste Euer Wahlvorstand wissen, weil man sich ja genau daran mit den Wahlterminen orientiert hat. Und man könnte auch davon ausgehen, dass das Datum vom jetzigen stimmt, weil der sich ja auch an dem ersten orientieren musste...
Das Problem ist nur, dass die meisten BR´en eben nicht wissen, wann ihre Amtszeit tatsächlich begann. Sie können meist sagen, wann gewählt wurde und wann das Ergebnis bekannt gemacht wurde und wann sie sich konstituiert haben. Aber nicht, wann sie in Amt und Würden waren.
das ist auch unser Problem, von erstem BR von vor knapp 40 Jahren existieren keine Aufzeichnungen mehr und ich glaube de Wahlvorstände haben das seitdem so mehr oder weniger nach Gutdünken gemacht.
das ist auch unser Problem, von erstem BR von vor knapp 40 Jahren existieren keine Aufzeichnungen mehr und ich glaube de Wahlvorstände haben das seitdem so mehr oder weniger nach Gutdünken gemacht.
Hier wird dann empfohlen das der Amtierende BR einmal geschlossen zum Amtende hin zurücktritt.
Dann wird das Datum Bekanntgabe des neuen Wahlergebnis für Dauer genommen.
Das ist wieder so einer der Punkte, wo ich das Gefühl nicht loswerde, dass hier um des Kaisers neue Kleider (oder war es sein Bart?) diskutiert wird.
In meiner mittlerweile über 20jährigen "Karriere" als BR, habe ich genau 2 turnusmäßige Wahlen mitgemacht. Alle anderen waren (aus verschiedensten Gründen) außer der Reihe. (Aber das ist ein persönliches Einzelschicksal, da mache ich mir keine Illusionen.)
Also ja, de jure werden vermutlich 80% aller gewählten BRe zu früh oder zu spät ihr Amt antreten. (So wie ein vermutlich genauso hoher Prozentsatz aller Wahlen anfechtbar wäre, weil irgendwas nicht nach dem Buchstaben des Gesetzes gelaufen ist.)
Und was heißt das in der Praxis? Spätestens ab 01. Juni sollten alle in Amt und Würden sein. Will sagen: ja, juristisch mag das alles genau geregelt, kompliziert und eindeutig sein. Faktisch wird ein neuer BR gewählt, übernimmt das Amt und "dann lebten sie glücklich und zufrieden bis zum Ende ihrer Legislaturperiode. Ende".
Es ist ein Gesetz und damit hat es die Aufgabe für Klarheit und klare Regeln zu sorgen. Unbestritten. Und es mag auch Fälle geben, wo es das wirklich braucht. Aber eine solche Regelung ist doch kein Selbstzweck. Solange sich alle Parteien einig sind und es eine kooperative Amtsübergabe gibt, wen interessiert es da wirklich, ob das jetzt zwei Tage zu früh oder drei Tage zu spät war?
Sollte irgendwer da Wert drauf legen, wird man das wohl beachten müssen, keine Frage. Es ist nun mal geltendes Gesetz. Aber wenn sich alle einig sind (und in meiner Erfahrung habe ich es erst ein einziges Mal erlebt, dass es um die Amtsübergabe wirklich Stress gab) - lasst doch mal bitte die Kirche im Dorf.
Der BR tritt zurück und löst somit Neuwahlen aus? Klar. Habe ich (haben wir) auch schon so gemacht. Konnten wir auch allen erklären, warum das gut und richtig war. Aber nur um hier den "Gessler Hut zu grüßen", dass man ja das richtige Datum hat? Kann man machen, zweifelsohne. Ich würde es nicht...
Man lernt hier tatsächlich immer wieder mal was Neues.
Scheinbar sind wir in der Vergangenheit sehr "blauäugig" gewesen. Es wurde gewählt, der neue BR hat sich konstituiert und den Geschäftsbetrieb übernommen. Über das genaue Datum geschweige denn die Uhrzeit haben wir uns zugegebener Maßen nie Gedanken gemacht.
das ist auch unser Problem, von erstem BR von vor knapp 40 Jahren existieren keine Aufzeichnungen mehr
Ich habe bei uns auch nichts Verbindliches vor 2014 gefunden.
Aber schon das hat (hoffentlich!) gereicht, um alle Mutmaßungen oder putzigen Terminspekulationen ("... konstituierende Sitzung 2018 war x.y., also müssen wir vor diesem x.y. gewählt haben/fertig sein ...") abzuhaken und auf dem Fundament der tatsächlich bekannten Daten zu planen.
Dass ich als BR-Neuling den alten Hasen (inkl. den Wahlvorständen der letzten 16 Jahre!) den § 21 BetrVg bezüglich Beginn und Dauer der Amtszeit heraussuchen muss, um endlich mal vom dem Termin der letzten konst. Sitzung als Dreh- und Angelpunkt wegzukommen ... da weiß nicht einmal ich, welche Wortwolke da am besten passt. Irgendwas mit verbalen Blitzen und Totenköpfen und Kopfschütteln und Tränchen und Gelächter usw.
Also ja, de jure werden vermutlich 80% aller gewählten BRe zu früh oder zu spät ihr Amt antreten.
das lässt sich ganz einfach verhindern, indem man immer dieselben Personen in den BR wählt, dann hätte das zu früh oder zu spät keine Auswirkung, solange der gesetzliche Wahlzeitraum eingehalten wird.
Wäre auf jeden Fall einfacher, als die betriebseigene BR-Geschichte zu erforschen in irgendwelche verstaubten Aktenkellern.
indem man immer dieselben Personen in den BR wählt
Lass es mich so sagen: nicht mehr ganz 11 Jahre mache ich das Spiel gerne noch mit, aber dann würde ich mich schon in den (Un-)Ruhestand verabschieden wollen, sorry! (Und ich fürchte die anderen 4 Kollegen aus dem gleichen Baujahr ebenfalls...)
Ich schaue mal ob ich noch alte Wahlunterlagen von 2018 finde.
wenn Du die nicht finden solltest, wie weist Du dann aktuell nach, wer als EBRM nachrückt bzw. wie hast Du ohne Wahlunterlagen von 2018 in dieser BR-Periode die Nachrücker bestimmt?
wenn Du die nicht finden solltest, wie weist Du dann aktuell nach, wer als EBRM nachrückt bzw. wie hast Du ohne Wahlunterlagen von 2018 in dieser BR-Periode die Nachrücker bestimmt?
also ich weis es daher, dass ich im Anschluss der Bekanntgabe der Gewählt:innen eine kurze Tabelle erstellt habe, in der alle gewählten und alle Ersatzmitglieder stehen inkl. Platzierung (Kann man auch um Listenzugehörigkeit erweitern, ist aber bei mir nicht nötig.
Hallo zusammen, ich hoffe, dass es ok ist, wenn ich mich mal hier einreihe mit meiner Frage.
In den oberen Antworten wurde oft erwähnt, dass der Beginn der Amtszeit nicht genau ermittelt werden konnte. Bei uns wissen wir das alles ganz genau. Trotzdem haben wir jetzt eine Diskussion im Betriebsrat, wann nun der richtige Tag ist, an dem der neue Betriebsrat im Amt ist.
Hier die Fakten:
Bekanntgabe des Wahlergebnisses: 27.03.2018
Betriebsratswahl 2022: 08. März 2022
Ich bin folgender Meinung: Somit endet die Amtszeit des bestehenden Betriebsrats am 26.03.2022 um 23.59 Uhr.
Und die Amtszeit des neuen Betriebsrats beginnt am 27.03.2022. Das ist ein Sonntag.
Liege ich da richtig?
Im Gremium gibt es nämlich auch die Auffassung, dass durch die konstituierende Sitzung des neu gewählten Betriebsrats mit sofortiger Wirkung die Amtszeit des alten Betriebsrats endet.
eigentlich endet die Amtszeit des Alten BR erst am Sonntag um 24:00 Uhr und die neue Amtszeit des BR beginnt am Montag um 0:00 Uhr. Das liegt daran, dass wenn eine Frist am Wochenende Endet, sie erst am nächsten Arbeitstag endet.