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wenn der potentielle Wahlvorstand noch nicht sattelfest ist und ein Seminar vorab besuchen sollte, kann dies der aktuelle BR vor Bestellung des Wahlvorstandes ohne Probleme beschließen? Oder muss erst der Wahlvorstand bestellt werden und dann kann ein Seminar besucht werden? Und der Beschluss erfolgt durch den Wahlvorstand selbst? Wie wäre das dann mit den Fristen?
Nur der WV kann über seine eigenen Schulungen entscheiden bzw. einen Beschluss fassen. Der BR wäre aber gut beraten (gewesen), den WV möglichst früh zu bestellen, damit der sich noch gut schulen lassen kann.
beschließen kann es der aktuelle BR sicherlich, aber ob es der AG auch bezahlt ist dann eher fraglich weil der Anspruch auf eine Wahlvorstandsschulung eigentlich nur der bestellte Wahlvorstand hat und nicht potenzielle Wahlvorstandskandidaten.
Von daher Wahlvorstand bestellen und dieser entscheidet dann ob er eine Schulung braucht und beschließt diese dann.
Um auf Bernd_47 zu antworten, vllt folgende Ergänzung: Der BR könnte ggf schon vorabbbeschließen und Schulungsplätze buchen, aber der WV müsste das später eben selber per Beschluss verifizieren.
Und wenn er anders entscheidet als der BR, wird das ggf interessant bzgl Stornogebühren...
Das KÖNNEN im Sinne von auf die TO setzen und einen Beschluss fassen will ich gar nicht bestreiten. Allerdings gebe ich zu bedenken, dass solche Beschlüsse konkret zu erfolgen haben: Müller ist Mitglied im Wahlvorstand, Müller hat von nix 'ne Ahnung, also lassen wir das Müller einbimsen.
Pauschal zu beschließen, dass der WV geschult würde, weil ja nicht sicher sei, ob die auch wirklich Ahnung haben ist nicht konkret genug. Einen solchen Beschluss vor dem Arbeitsgericht kassieren zu lassen, sollte eine Fingerübung für den Jurastudenten im 3. Semester sein...
Insofern bin ich schon der Meinung, dass nur der WV solche Beschlüsse fassen kann/soll, da die dann genau wissen, welches Know How da ist, welches nicht und welchen konkreten Schulungsbedarf sie haben.
Dass der BR hier argumentativ unterstützt, oder mit dem AG schon mal im Vorfeld Absprachen trifft/treffen kann, ist davon ja vollkommen unberührt.