Moin zusammen,
habe mal eine Frage:
Grundlage : Neu gewählt im November 2021 also bin ich etwas länger, als 4 Jahre im Dienst.
Ich bin der Vorsitzender eines 1 Person Betriebsrates. Da ich auch Urlaub habe (was auch schön ist) übernimmt in der Zeit das 1. Ersatzmitglied die Aufgaben des BR-Vorsitzenden.(Mitteilung an die GF ist erfolgt) Jetzt Aktuell im Februar übernimmt das 1. Ersatzmitglied.
Hat er damit genauso so einen Schulungsanspruch wie ich als gewählter Betriebsrat?
Hat das 1. Ersatzmitglied oder auch das 2. Ersatzmitglied (mehr gibt es nicht) einen Schulungsanspruch nach BetrVG? Kann ja auch sein, dass Nr. 1 nicht kann und es muss Nr. 2 ran.
Für Eure Hilfe wäre ich dankbar.
Gruß
Die Eule