Guten Morgen!
Ich habe eine Frage an euch, bei der sich die Geister in unserem Wahlausschuss scheiden.
Unser Wahlausschuss war vorbildlich und hat sich schulen lassen aus terminlichen Gründen aber getrennt bei verschiedenen Referenten.
Wir sind auf Grund der Betriebsgröße zum normalen Wahlverfahren verpflichtet, erwarten aber eine Personenwahl, da es vermutlich nur eine Liste geben wird.
Ich habe gelernt, daß diese eine Liste, so sie denn korrekt ist, fristgerecht bekannt gemacht wird und es zu einer Personenwahl lt. §14 Abs.2 BetrVG und §20 ff WO kommt.
Fertig.
Meine Mitstreiter sind felsenfest davon überzeugt, daß, wenn es zu einer Personenwahl kommt, weitere Stützunterschriften von den jetzt einzeln wählbaren Kandidaten gesammelt werden müssen, um wieder auf die erforderlichen 1/20 zu kommen.
Angeblich wurde dieser Fall in ihrem Seminar konkret nachgefragt und so bestätigt!???
Ich kann dazu weder in meinen Seminarunterlagen noch im BetrVG oder WO irgendetwas derartiges finden.
Bitte helft mir und gebt mir Recht!