Hallo,
es soll der Urlaub für 2022 zu 50% verplant werden:
Es sind 35 Tage Urlaub = 30 Tage + 5 Tage für die Schwerbehinderung
Wieviel Tage würdet ihr verplanen? 15 Tage oder 17/18 Tage?
Gruß
Udo
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Hallo,
es soll der Urlaub für 2022 zu 50% verplant werden:
Es sind 35 Tage Urlaub = 30 Tage + 5 Tage für die Schwerbehinderung
Wieviel Tage würdet ihr verplanen? 15 Tage oder 17/18 Tage?
Gruß
Udo
Also ich persönlich (als auch Schwerbehinderte) plane immer so wenig wie möglich mit der Begründung, dass ich Reservetage brauche, wenn mal was Unerwartetes ist. Wenn man sich natürlich absichern will, dass man den Urlaub dann auch bekommt, dann würde ich eher reichlicher planen. KOmmt halt auch auf den AG an.
LG Lilex
es soll der Urlaub für 2022 zu 50% verplant werden:
Also soll bedeutet nicht muss.
Die frage ist ja erstmal auf welcher Rechtsgrundlage soll der Urlaub denn zu 50% verplant werden?
Eine BV oder hat der AG das so angewiesen?
50% von 35 Tagen sind rechnerisch 17,5 Tage.
Wenn ihr im Betrieb keine 1/2 Tage nehmen könnt, würde ich die Sache mathematisch betrachten. Und da rundet man ab 0,5 auf, ergo 18 Tage verplanen.
In unserer BV steht auch: Der Antrag soll bis zum 31.12. eingereicht werden und wird dann bis zum 15.02 beschieden.
Alles was danach noch eingereicht wird, wird dann auch nachrangig behandelt aber innerhalb von 14 Arbeitstagen Beschieden.
Hey,
ja es steht so in der BV. Ist halt sehr allgemein gehalten und die Schwerbehinderten und Gleichgestellten werden nicht gesondert aufgeführt.
Suche irgendwie noch einen Grund, das die 5 Tage separat laufen .....
Da die 5 SBV-Tage eher für schlecht zu planende Untersuchungen und andere Notwendigkeiten vorgesehen sind, die sich aus der Schwerbehinderung ergeben, würde ich erst einmal 15 Tage verplanen, aber mit dem Vorgesetzten absprechen, warum ich das tue. Gemeinsam mit der Zusage, feststehende Termine so früh wie möglich anzumelden.
ja es steht so in der BV. Ist halt sehr allgemein gehalten
Nochmal was steht da soll oder muss?
Wenn da steht soll und du möchtest, da bei dir immer mal wieder etwas unvorhergesehenes Passieren kann, nur einen kleinen teil verplanen dann geht das.
ich würde auch 15 Tage verplanen, die SBV-Tage sind "Sonderurlaub" und somit in der Definition "Urlaub" der BV nicht erfasst
das wäre mein Argument gegenüber dem AG, ob man im Ernstfall damit durchkommt ?
Hallo Tobias,
diese Definition
Da die 5 SBV-Tage eher für schlecht zu planende Untersuchungen und andere Notwendigkeiten vorgesehen sind,
hast Du recht exklusiv.
Im Übrigen ist es sehr wohl davon abhängig, was denn nun exakt in der erwähnten BV steht. Das betrifft sowohl die "Stärke" der Verpflichtung als auch den Umfang.
Hey,
ja es steht so in der BV. Ist halt sehr allgemein gehalten und die Schwerbehinderten und Gleichgestellten werden nicht gesondert aufgeführt.
Suche irgendwie noch einen Grund, das die 5 Tage separat laufen .....
Wenn man einen Arbeitgeber hat der das so was auch einsieht, kann man das auch in der BR oder Reglung so regeln das für gewisse Personengruppen wie Schwerbehinderte und Gleichgestellte für zwar notwenige aber noch nicht vereinbare Termine nicht alle Tage verplant werden müssen. Vor allem auch für Gleichgestellte welche ja keine Arbeitswoche mehr Urlaub haben aber durchaus auch die Notwendigkeit den Urlaub nicht ganz verplanen zu können.
Im Übrigen ist es sehr wohl davon abhängig, was denn nun exakt in der erwähnten BV steht. Das betrifft sowohl die "Stärke" der Verpflichtung als auch den Umfang.
Das fürchte ich wohl auch.
Gleichwohl würde ich mich auch auf genau diese Begründung stürzen
ich würde auch 15 Tage verplanen, die SBV-Tage sind "Sonderurlaub" und somit in der Definition "Urlaub" der BV nicht erfasst
frei nach der Devise: Als wir die BV verhandelt haben, sind wir immer von dem ganz normalen Jahresurlaub ausgegangen, diese Sondermurmel hatten wir doch gar nicht auf dem Schirm...
Vielleicht folgt der AG dem ja. Versuch mach kluch...
Noch ein Gedanke ....
ja es steht so in der BV. Ist halt sehr allgemein gehalten
Haben denn abseits dieses Sonderurlaubs alle MA 30 Tage Urlaub oder generell eine gerade Anzahl von Urlaubstagen?
Gibt es niemanden mit 27 oder 29 oder 33 Tagen o.ä.? Falls doch, muss es doch eine Absprache geben, wie bei der 50%-Planung mit solchen halben Tagen umgegangen wird, ob also sozusagen effektiv 49% oder 51% zu verplanen sind.
Und diese Regelung sollte dann auch für die erwähnten 35 Tage anwendbar sein.
Gleichwohl würde ich mich auch auf genau diese Begründung stürzen
frei nach der Devise: Als wir die BV verhandelt haben, sind wir immer von dem ganz normalen Jahresurlaub ausgegangen, diese Sondermurmel hatten wir doch gar nicht auf dem Schirm...
Aus Arbeitgebersicht würde ich da aber anders antworten.
Wie Herr Betriebsrat Moritz, so wie sie meinen Betriebsablauf hier behindern, hatten Sie diese Sondermurmel nicht auf dem Schirm? Und nein einen zusätzlichen Schulungsbedarf bei ihnen kann ich da jetzt auch nicht sehen.
Ich nehme aber an das mein Antwortversuch auch nicht besser ankommen würde. Also Herr GF ...., diese Regelung haben wir vor ihrem Eintritt in das Unternehmen verhandelt, da gab es keine Notwendigkeit diese Sondermurmel aufzunehmen.
Wenn in der BV steht, dass mindestens 50% des zustehenden Jahresurlaubes zu verplanen sind (was mir anhand der Einlassungen in diesem Thread noch nicht klar ist), dann sind das bei 35 Tagen Urlaubsanspruch eben mindestens 18 Tage.
Und wenn in der BV "soll" steht, dann kann der AG darauf natürlich beharren, außer der/die AN hat sehr gute Gründe für eine Ausnahme.
Ich sehe die 5 Tage nicht als Jahresurlaub an. Denn er ist weder tariflich noch in i-welchen BVen geregelt. Es ist ein Sonderurlaub, der bestimmten AN vom Gesetz her zusteht. Daher ist dieser auch gesondert zu werten und niemand kann verlangen, diesen bereits im Vorfeld zu verplanen.
Ich sehe die 5 Tage nicht als Jahresurlaub an. Denn er ist weder tariflich noch in i-welchen BVen geregelt. Es ist ein Sonderurlaub, der bestimmten AN vom Gesetz her zusteht. Daher ist dieser auch gesondert zu werten und niemand kann verlangen, diesen bereits im Vorfeld zu verplanen.
Es gibt keinen Unterschied zwischen dem zusätzlichen Urlaub aufgrund der Schwerbehinderung und des normalen Urlaubes aus dem Bundesurlaubsgesetztes.