Nach § 20a III IfSG dürfen Kliniken (verkürzt gesprochen) ab 16.3. keine Corona-Ungeimpften einstellen. Soweit klar.
Heisst das aber auch, dass der AG frei ist, nach dem 15.3. ungeimpften AN die AVe zu verlängern (was ich vermute, weil sie ha nicht tätig werden sollen, sondern es bereits sind)? Oder ist das analog zur Einstellung zu betrachten?