Hi zusammen,
wir hatten in den vergangenen Jahren immer eine "betriebsratslose Zeit" für den Gesamtbetriebsausschuss, nämlich während der Wahlperiode, da die GBA-Mitglieder alle zu unterschiedlichen Zeiten getagt haben. Das war in der Vergangenheit auch nie ein Problem, dass dann eben 3 Monate keine GBA-Tagungen stattfanden.
Nun dreht unser neuer Personalchef seit einiger Zeit etwas "im roten". Er sieht diese Zeit als gesetzlich nicht machbar an und droht mittlerweile mit rechtlicher Durchsetzung von sogenannten Arbeitssitzungen.
Leider habe ich in Gesetzestexten dazu nichts gefunden - wie haltet Ihr es damit und hat der Personalchef ggf. Recht?
Er beteuert zwar immer, dass er mit den Gremien auf "Augenhöhe" miteinander kommunizieren und "ein vertrauliches und konstruktives Miteinander" möchte, das bezweifeln wir allerdings in letzter Zeit extrem..
Würde mich freuen, wenn von Euch Tipps o.ä. kommen
Liebe Grüße
U.