Gedankenspiel (mit Zwinkersmiley)

  • Hallo zusammen,



    wir haben neulich einen ziemlich konstruierten Fall in Gedanken durchgespielt.


    Nur mal angenommen, man möchte verhindern, dass bestimmte Personen für den BR kandidieren. Der Betrieb sei recht klein, sagen wir 52 MA.


    Wenn jetzt jemand rumgehen und eine Vorschlagsliste mit Wunschkandidaten erstellen würde, und dann alle MA um Stützunterschriften bitten würde, blieben ja keine Unterstützer mehr übrig, sofern alle wirklich unterschreiben würden. Theoretisch…


    Wäre so etwas denn legal?


    Dass es nicht ehrenhaft wäre, ist mir bewusst.


    Ich würde das dennoch gerne hier zur Diskussion stellen, auch gerne mit Zwinkersmileys.



    Grüße

  • man kann aber auf mehreren Listen Stützunterschriften machen, das muss der WV dann klären.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Hallo,


    der Kollege bräuchte außer seiner eigenen noch eine weitere Unterschrift für seinen Wahlvorschlag. Entweder er bekommt sie oder keiner will ihn und er bekommt sie nicht. Ob ihr Euch vorher die Unterschriften aller Kollegen geholt habt oder nicht, halte ich für unerheblich.

    LG Oenothera

  • Hallo Lebenshelfer,

    da nach §14 Abs.4 BetrVG "nur" zwei Wahlberechtigte den Vorschlag unterstützen müssn und es ja möglich ist dass der Kandidat sich selbst unterstützt braucht er nur noch einen weitereen Abweichler. Und da der Wahlvorstand ja die Vorschläge prüfen muss und bei Überschneidung nachgefragt wird kann es passieren dass der Kandidat doch noch genügend Stimmen zusammenbekommt.


    Legal? sicherlich schließlich wurde keiner gezwungen zu unterschreiben! oder doch? :evil: Gruppendruck ist so etwas herliches.

    Dass es nicht ehrenhaft wäre, ist mir bewusst.

    selbst darüber liese sich streiten, je nach Kandidat wäre es ehrenvoll diese Kandidatur durch legale Kniffe zu verhindern.


    Viele Grüße

    Bernd

  • blieben ja keine Unterstützer mehr übrig, sofern alle wirklich unterschreiben würden.

    Das ist nur bedingt richtig, weil AN ja auch auf zwei Listen unterschreiben könn(t)en und dann muss, wie rtjum schon richtig schrieb, der WV ermitteln, welche Unterschrift gültig bleiben soll.


    Insofern wäre, um bei deinem Gedankenspiel zu bleiben, die ganz linke Nummer: Der Wahlvorschlag wird unterschrieben, der andere auch. Und erst im Nachhinein, auf Nachfrage des WV wird dann erklärt, dass nur die andere Unterschrift gültig bleiben soll. Dann könnte es eine Rolle spielen, dass keine möglichen Unterschriften mehr möglich sind.


    Und um auf diese Frage noch einmal einzugehen

    Wäre so etwas denn legal?

    Es steht nirgends, dass nicht alle AN einen Wahlvorschlag stützen dürfen. Insofern legal wohl schon.


    Zweifel am Demokratie- oder Ethikverständnis sind dann aber auch legal (wenn nicht sogar zwangsläufig)! ;)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Guten Morgen,


    ich wiederhole, es handelt sich um reine Theorie!

    Erstaunlich fanden wir eben, auf welch bösen Gedanken man kommen könnte.

    Ich befürchte, zum Politiker zu werden, wenn mir solche Winkelzüge in den Sinn kommen... ;(

    Zweifel am Demokratie- oder Ethikverständnis sind dann aber auch legal (wenn nicht sogar zwangsläufig)!

    Genau diese Zweifel haben mich veranlasst, das hier zu posten.


    Grüße

  • Letztlich ist es den Kollegen nicht verboten, auch auf der anderen Liste zu unterschreiben. Das zu behaupten wäre schon nah am Betrug. Man könnte also sicherlich alle 51 MA als Unterstützer gewinnen und dem Kandidierenden trotzdem nicht die technische Möglichkeit zur Kandidatur nehmen.

    Solltest du mit deinem schelmischen Gedanken gar im Wahlvorstand sein, würde ich als Gegenkandidat fröhlich ebenfalls jene 51 Stützunterschriften mit der Erklärung, dass das laut Gesetz völlig in Ordnung ist, einholen und dem WV damit aufgeben, noch mal alle abzuklappern.

    Ich sehe keinen besonders guten Grund, eine Kandidatur zu verhindern. Wenn der Mensch nicht gewünscht ist, dann sollten die Stimmen und nicht die Stützunterschriften das sicherstellen. Wenn der Mensch reale Chancen hat, dann dürfte das "Wegnehmen" der Stützunterschriften nicht umsetzbar sein.


    Insgesamt - da hast du Recht - lässt sich in der Theorie aber noch viel Schindluder treiben. Wenn aber beide Seiten die Regeln (das Gesetz) kennen, ist das ein fairer Kampf, der recht gut vor Gerichten ausdiskutiert wurde.

  • Wäre so etwas denn legal?


    Dass es nicht ehrenhaft wäre, ist mir bewusst.

    Dass es äußerst schwierig wäre, alle Stützunterschriften auf einen Wahlvorschlag zu vereinen wurde ja schon mehrfach geschrieben.

    Wenn es aber wirklich so sein sollte, dass niemand aus dem Kollegenkreis bereit wäre, die Kandidatur zu unterstützen, hätte das wohl schon seine Berechtigung.

  • Wenn wir schon bei absurden Theorien sind...

    Nehmen wir mal an das funktioniert und 51 MA stützen die Vorschlagsliste und die Listenführer denken sich: "geil, hat voll geklappt, wir haben den Kacktyp ausgebootet".

    Wie gucken die dann wohl aus der Wäsche, wenn der "Kacktyp" dann mit seiner Vorschlagsliste um die Ecke kommt und diese einfach von 2, nicht dem Betrieb angehörigen Beauftragten einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft, unterschrieben ist.

    Zack, offizielle Vorschlagsliste der Gewerkschaft, keine weiteren Stützunterschriften notwendig und schon ist er wieder dabei :D

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Mir stellt sich abseits der Betriebsratswahl die Frage wenn so etwas wirklich laufen würde die Frage wie geht ein dann gewählter Betriebsrat mit diesem Mitarbeiter um.


    Wenn wir schon bei absurden Theorien sind...

    Nehmen wir mal an das funktioniert und 51 MA stützen die Vorschlagsliste und die Listenführer denken sich: "geil, hat voll geklappt, wir haben den Kacktyp ausgebootet".

    Wie gucken die dann wohl aus der Wäsche, wenn der "Kacktyp" dann mit seiner Vorschlagsliste um die Ecke kommt und diese einfach von 2, nicht dem Betrieb angehörigen Beauftragten einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft, unterschrieben ist.

    Zack, offizielle Vorschlagsliste der Gewerkschaft, keine weiteren Stützunterschriften notwendig und schon ist er wieder dabei :D

    Und alle dann feststellen. Scheiße er ist auch noch das Minderheitengeschlecht und wir haben da keinen Bewerber bzw. nicht ausreichend Bewerber auf unserer Liste. Weil das hat ja mit 51: 1 keine Rolle in der Planung gespielt.
    Da reicht dann seine eigenen "Adenauerstimme" für seine Liste mit ihm aus.

    Edit on: Ich hatte vergessen angenehme 4 Jahre zu wünschen :) :)

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

    Einmal editiert, zuletzt von suppenkasper () aus folgendem Grund: Erweiterung

  • Wie gucken die dann wohl aus der Wäsche, wenn der "Kacktyp" dann mit seiner Vorschlagsliste um die Ecke kommt und diese einfach von 2, nicht dem Betrieb angehörigen Beauftragten einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft, unterschrieben ist.

    Zack, offizielle Vorschlagsliste der Gewerkschaft, keine weiteren Stützunterschriften notwendig und schon ist er wieder dabei

    Dann spinnen wir mal weiter und hoffen, dass die "Gewerkschaft" - sagen wir mal - "Ring deutscher Faulenzer mit Kündigungsschutz" heißen würde.


    Der WV hätte dann die Gewerkschaftseigenschaft zu prüfen.

    Nachzulesen hier (nur nach Anmeldung zu lesen), 5 TaBV 1160/19.

    Auszug:

    "3. Der Wahlvorstand hat auch die Gewerkschaftseigenschaft zu prüfen. Denn Arbeitnehmervereinigungen, bei denen sie zu verneinen ist, haben kein Wahlvorschlagsrecht, von ihnen eingereichte Wahlvorschläge darf der Wahlvorstand nicht zur Betriebsratswahl zulassen.

    4. Ist der Wahlvorschlag einer Gewerkschaft zugleich mit einer ausreichenden Anzahl an Stützunterschriften eingereicht worden, kann er nach rechtzeitigem Rückzug als gewerkschaftlicher Wahlvorschlag stattdessen als Arbeitnehmer-Wahlvorschlag zugelassen werden, wenn nicht von einer Täuschung der die Stützunterschriften leistenden Beschäftigten auszugehen ist."