Wie ist es geregelt, wenn 1 von bspw. 3 Listen nicht die nötigen Stimmen bekommt, um in den BR zu kommen. Das wären doch dann alle Ersatzis, oder? Wann können diese dann im Verhinderungsfall geladen werden? Welche Reihenfolge muss beachtet werden? Weil auf deren Liste ist ja niemand, für den sie geladen werden können.
Die Sache mit dem Nachrücken
- Lilex
- Erledigt
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Grundsätzlich gilt: Jede Liste stellt ihre eigenen Nachrücker. D.h. wenn eine Liste nicht genügend Stimmen hat um in den BR einzuziehen, wird sie so schnell auch nicht als Ersatz in Anspruch genommen.
Streng genommen gibt es nur zwei Möglichkeiten: a) Die beiden anderen Listen haben keinen Ersatz mehr (sehr grobe Verallgemeinerung!) oder b) das Geschlecht der Minderheit ist auf den anderen Listen nicht mehr vertreten, dann kann es zum sogenannten Listensprung kommen. (Die gesetzliche Grundlage ist hier § 25 BetrVG)
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Hallo Lilex,
abweichend von Moritz (zumindest in kleinen Teilen)
wenn eine Liste keine verfügbaren Ersatzmitglieder mehr hat, dann rückt nach Anzahl der erhaltenen Stimmen das nächste verfügbare EBRM nach.
Wobei das Minderheitengeschlecht solange den Vorzug hat bis die erforderliche Mindestzahl erreicht ist.
Viele Grüße
Bernd
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Wenn Du dann bei der Wahl erfolgreich warst, beim ifb gibt es eine super Seminarreihe für BRV. Im ersten Teil geht es praktisch nur (und seeehr ausführlich) um das korrekte Einladen der richtigen Ersatzmitglieder.
(Danach kann man Dich um 4 Uhr Nachts wecken, Dir den Namen eines BRM sagen und Du weißt direkt wen Du als Ersatz laden musst
)
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abweichend von Moritz
So abweichend bist Du gar nicht. Ich hatte nur keine Lust jede Eventualität en détail aufzuführen, weshalb ich schrieb
Die beiden anderen Listen haben keinen Ersatz mehr
um anzudeuten, dass die, wenn doch die dritte Liste nicht eingerückt ist, deutlich mehr Stimmen haben, habe es aber gleich eingeschränkt mit
sehr grobe Verallgemeinerung!
weil es mir zu langwierig war, das mit den Stimmen nach d'Hondt zu erklären... (dafür habe ich immerhin den § 25 BetrVG referenziert und gleich verlinkt
)
Insofern: Danke für die Ergänzung/Spezifizierung
Danach kann man Dich um 4 Uhr Nachts wecken
Nee, nee, nee... nicht der Kollegin hier falsche Tatsachen vorspiegeln. Als ob Du als BRV überhaupt noch zum Schlafen kämest...
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Nee, nee, nee... nicht der Kollegin hier falsche Tatsachen vorspiegeln. Als ob Du als BRV überhaupt noch zum Schlafen kämest...
Ach, das geht schon. Man muss halt eine entsprechend bequeme Sitzgelegenheit für das BR-Büro beim AG durchbekommen.
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wenn 1 von bspw. 3 Listen nicht die nötigen Stimmen bekommt, um in den BR zu kommen. Das wären doch dann alle Ersatzis, oder?
außer die Liste hat gar keine Stimmen bekommen, ist zwar unwahrscheinlich aber nur der Vollständigkeit halber
(wollte auch mal klug scheißen
)
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Danke, danke, Jungs
Die Gefahr, dass es zu wenig Nachrücker gibt, existiert bei uns nicht. Bei einem 15er Gremium gab es bisher über 100 Kandidaten. Aber hab es verstanden.
Wenn Du dann bei der Wahl erfolgreich warst, beim ifb gibt es eine super Seminarreihe für BRV. Im ersten Teil geht es praktisch nur (und seeehr ausführlich) um das korrekte Einladen der richtigen Ersatzmitglieder.
(Danach kann man Dich um 4 Uhr Nachts wecken, Dir den Namen eines BRM sagen und Du weißt direkt wen Du als Ersatz laden musst
)
Oh, da hab ich schon rumgeschnüffelt
Da gibt es seeeehr viele Seminare, die ich bräuchte.
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Bei einem 15er Gremium gab es bisher über 100 Kandidaten.
Wow. Wir sind froh, wenn wir 5 mehr als Plätze haben... das nenne ich mal eine aktive Kollegenschaft. Respekt!
Gilt das
Aber hab es verstanden.
auch dafür?
wenn eine Liste keine verfügbaren Ersatzmitglieder mehr hat, dann rückt nach Anzahl der erhaltenen Stimmen das nächste verfügbare EBRM nach
das mit den Stimmen nach d'Hondt zu erklären...
Ob das überhaupt eine Rolle spielt ist am Ende ein Frage des Wahlergebnisses (und der Länge der Listen)...
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ähm Lilex
wäre es vielleicht möglich dass ihr uns ein paar der Kandidaten abgebt?
Die Situation von Moritz mit wenigen Ersatzmitgliedern kenne ich nur zu gut.
Viele Grüße
Bernd
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Wir hatten bei unserer letzten Wahl auch den Luxus, über 150 Kandidat:innen auf 3 Listen für 15 Sitze zu haben (die "kleinste" Liste hatte über 30 Leute) - nachdem jede der Listen 5 Sitze hat, braucht man sich bzgl Nachrücker:innen keine Sorgen zu machen...
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Die bisherige Erfahrung hat bei uns gezeigt, dass es bei den beiden Listen, die es immer gab, jeweils weit über 50 Kandidaten pro Liste gab. Und bei jeweils 7 bzw. 8 Sitzen pro Liste haben wir auch einen riesigen Überhang an Ersatzis. Abgeben würde ich Dir natürlich gern viele Bernd_47
Ich befürchte aber, dass Du keinen großen Nutzen davon haben wirst, da sehr viele Kandidaten einfach nur auf die Liste wollten, aber im Ernstfall keine Bereicherung wären. Klingt blöd, ist aber so: Bei uns ist sowas schon zu einer Art Prestige geworden. Traurig, aber wahr. Ist auch kein Wunder, bei dem Kuschelkurs, der momentan gefahren wird.
Tja und diesmal kommt eine Liste mit 2 - in Worten ZWEI
- Kandidaten dazu.
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@all
die Frage von Lilex ist doch:
Wie ist es geregelt, wenn 1 von bspw. 3 Listen nicht die nötigen Stimmen bekommt, um in den BR zu kommen. Das wären doch dann alle Ersatzis, oder?
und da sehe ich die nicht als Ersatzmitglieder an. Wenn eine Liste nicht im BR vertreten ist ist sie nicht drin auch nicht als Ersatz.
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Oh doch.
Angenommen 3 Listen
1 Liste 6 Kandidaten wahnsinnig viele Stimmen
2 Liste 3 Kanidaten wahnsinnig viele Stimmen
3 Liste 2 Kanidaten und nur 3 Stimmen (von den beiden
und eine extra)
9er Br
Also sind die von Liste 3 Nachrücker (falls kein Minderheitengeschlecht ....)
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Wie ist es geregelt, wenn 1 von bspw. 3 Listen nicht die nötigen Stimmen bekommt, um in den BR zu kommen. Das wären doch dann alle Ersatzis, oder?
Erst dann wenn die im BR vertretenen Listen keinen Nachrücker oder Minderheitenvertreter haben und die AN auf der nicht im BR vertretenen Liste nach Hondt oder als Minderheitsvertreter in Frage kommen. Sonst nicht.
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Wenn eine Liste nicht im BR vertreten ist ist sie nicht drin auch nicht als Ersatz.
wenn sie nicht verteten ist imBR oder wenn die Liste keine einzige Stimme bekommen hat?
Wenn sie keine Stimme bekommen hat sehe ich das auch so, aber wenn sie "nur" nicht vertreten ist, würde ich die Liste auch als EBRM sehen.
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Wenn eine Liste nicht im BR vertreten ist ist sie nicht drin auch nicht als Ersatz.
Das steht aber im krassen Widerspruch zum § 25 BetrVG. Denn dort heißt es
Zitat von § 25 (2) Satz 2 BetrVGIst eine Vorschlagsliste erschöpft, so ist das Ersatzmitglied derjenigen Vorschlagsliste zu entnehmen, auf die nach den Grundsätzen der Verhältniswahl der nächste Sitz entfallen würde.
Und das kann durchaus auch eine Liste sein, die es auf Anhieb nicht in den BR geschafft hat. (Was allerdings beim Fall hier kaum zu erwarten steht. Solange die Liste(n) mehr als dreimal so viele Kandidaten haben, wie der BR groß ist, steht nicht zu erwarten, dass einer Liste die EBRM ausgehen. Das ist aber eine Besonderheit der Fallkonstellation hier, keine grundsätzliche Angelegenheit.)
Wichtig ist nur, wie Randolf schon richtig geschrieben hat, dass die Liste überhaupt Stimmen bekommen hat, da (alle Rheinländer kennen das nur zu gut: Dreimal null es null, bliev null...) die Mitglieder der Liste sonst nie zum Zug kommen können. (Würde weder logisch (die will ja keiner haben) als auch mathematisch (Grundsatz der Verhältniswahl = Anzahl der Stimmen der Liste / Listenplatz => 0/x = 0 für alle x != 0) keinen Sinn ergeben.)
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Das steht aber im krassen Widerspruch zum § 25 BetrVG
ok, wieder was gelernt, den Fall hatten wir glücklicherweise noch nicht