Manipulation der Liste

  • Hallo ihr Lieben,

    Ich bin völlig neu in der Thematik BRW, allerdings haben wir eine Listenwahl angezettelt, obwohl es sonst immer Persönlichkeitswahl gab. Somit kennt unser Betrieb gar nicht wirklich die Listenwahl.

    Wir haben unsere Liste zur Prüfung an den Wahlvorstand gegeben (sie ist momentan noch nicht für gültig erklärt), allerdings wurden schon Meetings einberufen, wo Gruppenleiter von unserer Liste explizit abgeraten haben, weil wir keine Erfahrung haben (das mit der Erfahrung stimmt wohl, aber jeder fängt mal bei null an😉). Könnte unser Listenführer hingehen und die Gruppenleiter anzeigen? Meines Erachtens ist es Beeinflussung der Mitarbeiter.🤔

    Wie seht ihr das?

    Danke euch und Lg, Annie

  • Hallo Annie,


    § 20 Abs. 2 BetrVG sagt:

    (2) Niemand darf die Wahl des Betriebsrats durch Zufügung oder Androhung von Nachteilen oder durch Gewährung oder Versprechen von Vorteilen beeinflussen.

    Solange die Gruppenleiter nichts versprechen oder androhen, sind ihre Äußerungen durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Wenn sie von eurer Liste abraten, muß das nicht unbedingt ein Nachteil sein. Mancher AN könnte sich ja auch denken, wenn die Gruppenleiter so gegen diese Liste stänkern, kann sie ja nur gut sein (siehe auch meine Signatur). ;)


    Natürlich haben wir alle mal bei Null angefangen, aber die fehlende Erfahrung lässt sich durchaus in einen Vorteil verwandeln: "Gerade weil wir noch keine Erfahrung haben, sind wir noch ungeschliffen und offen für neue Wege..."

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Ich würde da mal die Gruppenleiter fragen ob Sie als erfahrende Gruppenleiter geboren worden sind. :)

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Ich würde da mal die Gruppenleiter fragen ob Sie als erfahrende Gruppenleiter geboren worden sind. :)

    Genau das hätte ich auch empfohlen😉😉😉 Also, Annie1907, nix wie hin und frag ihn.

    " Alle Menschen sind klug - die einen vorher, die anderen nachher "

    Voltaire (1694 - 1778)


    " Die Vernunft kann sich mit größerer Wucht dem Bösen entgegenstellen,

    wenn der Zorn ihr dienstbar zur Hand geht "

    Papst Gregor der Große (540 - 604)


    " Alles was das Böse benötigt, um zu triumphieren, ist das Schweigen der Mehrheit "

    Kofi Annan, von 1997 bis 2006 Generalsekretär der UN

    Einmal editiert, zuletzt von Kampfschwein ()

  • Der Mann mit der Ledertasche : Ich muss Dir zumindest teilweise widersprechen. Wenn Gruppenleiter:innen Meetings einberufen, dann müssen sie sich gewahr sein, dass sie nicht als Privatpersonen, sondern als Vorgesetzte und im Namen des AG handeln. Wenn sie dann auf solchen Meetings Wahlwerbung für oder gegen Kandidat:innen machen, ist der AG selber bei der BR-Wahl nicht mehr neutral - das ist zwar seit der BAG-Rechtsprechung 7 ABR 10/16 innerhalb gewisser Grenzen wohl kein Anfechtungsgrund mehr, imho aber trotzdem kritisch zu sehen.


    Als Listenverantwortlicher würde ich zum Einen das direkte Gespräch mit dem AG suchen und ihn fragen, ob das wirklich seine Intention ist und was er bzgl der Gruppenleitungen zu tun gedenkt. Zum Anderen würde ich schauen, dass ich das Verhalten des AG als Booster für meinen Wahlkampf verwende, à la "neue Köpfe statt alte Zöpfe" (ich habe einen solchen Wahlkampf mit einer neuen Liste hinter mir, und zwar erfolgreich).


    Annie1907 , woher wussten die Gruppenleitungen von Eurer Liste, wenn sie noch im Einreichungsprozess ist?

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • das ist zwar seit der BAG-Rechtsprechung 7 ABR 10/16 innerhalb gewisser Grenzen wohl kein Anfechtungsgrund mehr, imho aber trotzdem kritisch zu sehen.

    Das Urteil kenne ich und halte es nicht gerade für gelungen. Dennoch habe ich es in meiner Antwort berücksichtigt. Wenn ein AG mit "wer die wählt, begeht Verrat an der Firma" durchkommt, wird "die haben noch keine Erfahrung" wohl als Mückenschiss gewertet.

    Als Listenverantwortlicher würde ich zum Einen das direkte Gespräch mit dem AG suchen und ihn fragen, ob das wirklich seine Intention ist und was er bzgl der Gruppenleitungen zu tun gedenkt.

    Möglich, dass der AG das Urteil ebenfalls kennt und gar nichts zu tun gedenkt. Deshalb würde ich mir Ärger niemals anmerken lassen und sachlich oder ironisch zum Gegenangriff übergehen. Annie könnte z.B. möglichst im Beisein von Zeugen zu einem Gruppenleiter sagen: "Zum Glück fällt deine Stimme bei x Beschäftigten nicht arg ins Gewicht. Dir scheint ja schon das Zäpfchen zu gehen, dass Überstunden nicht mehr einfach durchgewunken werden. Und weisst du was? Du hast sogar Recht!"


    Um mal einen drastischen Vergleich zu wählen: Wenn mir das Ferkel für die Tür kackt, gehe ich zum Bauern und nicht zur Sau. 8)

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Das Urteil kenne ich und halte es nicht gerade für gelungen. Dennoch habe ich es in meiner Antwort berücksichtigt. Wenn ein AG mit "wer die wählt, begeht Verrat an der Firma" durchkommt, wird "die haben noch keine Erfahrung" wohl als Mückenschiss gewertet.

    Ja, für "nicht gerade gelungen" halte ich es auch, deswegen habe ich auch angemerkt, dass ich das Verhalten trotzdem für kritisch halte.

    Möglich, dass der AG das Urteil ebenfalls kennt und gar nichts zu tun gedenkt. Deshalb würde ich mir Ärger niemals anmerken lassen und sachlich oder ironisch zum Gegenangriff übergehen.

    Die Möglichkeit, dass der AG evtl das Verhalten seiner Gruppenleitungen nicht toleriert, würde ich persönlich auf jeden Fall ausloten wollen. Ohne mir in der Öffentlichkeit etwas anmerken zu lassen.


    Ansonsten schrieb ich ja bereits, dass man diese Aktion als Momentum für die eigene Liste nutzen kann, dass also die Antiwerbung sich gegen die Gruppenleitungen kehrt. Da gefällt mir z.B.das hier...

    "Zum Glück fällt deine Stimme bei x Beschäftigten nicht arg ins Gewicht. Dir scheint ja schon das Zäpfchen zu gehen, dass Überstunden nicht mehr einfach durchgewunken werden. Und weisst du was? Du hast sogar Recht!"

    ...schon ganz gut.


    Die Antwort hierauf würde mich noch sehr interessieren:

    Annie1907 , woher wussten die Gruppenleitungen von Eurer Liste, wenn sie noch im Einreichungsprozess ist?

    Hätte nämlich der WV diese Information an den AG gegeben, dann wäre das ein gravierender Pflichtverstoß.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    Einmal editiert, zuletzt von Fried ()

  • Wenn es nicht der Wahlvorstand war dann könnte es auch die Sammlung der Stützunterschriften sein die das bekannt gemacht hat.

    Annie1907 Kandidieren da einige Teamleiter selbst auf einer anderen Liste?

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)