Hallo zusammen,
die GL hat ein sogenanntes Hygienekonzept erarbeitet und veröffentlicht, an dem ich bisher auch nichts auszusetzen hatte. Nun ist es so, dass m. E. bei der Besucherregelung etwas schief läuft. Das ist die aktuelle Formulierung: "Bei Kunden und Dienstleister-Terminen sind nicht oder nicht vollständig geimpfte Kunden und Dienstleister, soweit möglich, um die vorherige Durchführung eines PCR-Tests, mindestens jedoch eines zertifizierten Antigen-Schnelltests zu bitten und darüber hinaus auf die Einhaltung der allgemeinen Hygiene-Regeln hinzuweisen."
Das wollte ich so geändert haben:
Und zwar müssen wir uns von jedem externen Besucher/Dienstleister den Impf- oder Genesenennachweis zeigen lassen. Es muss auch unmissverständlich formuliert werden, wer dafür zuständig ist. Das müsste m. E. der Besuchsempfänger sein. Wenn jemand Externes nicht oder nicht vollständig geimpft ist, muss er zwingend einen qulifizierten Schnelltest vorlegen, genau wie unsere Mitarbeiter und nicht "wenn möglich".
Wird abgelehnt: Diese Regelung ist vorgesehen für den B2C – Bereich, also beispielsweise den Einzelhandel. Daher trifft das bei uns so nicht zu. Unabhängig davon finden derzeit ohnehin keinerlei Besuche statt, diese werden weitestgehend durch Online-Meetings ersetzt. Wir haben das entsprechend geprüft und sehen keine Veranlassung, unser Hygienekonzept anzupassen.
Ich habe mich dann auf den Infektionsschutz am Arbeitsplatz der Bundesregierung berufen, wo unter anderem steht:
Wer das Betriebsgelände betreten will, muss einen Nachweis über seinen Impf- beziehungsweise Genesenenstatus oder einen aktuellen Negativ-Test vorlegen.
Abgelehnt: Bezieht sich nur auf Arbeitnehmer.
Auch mein Argument, dass also alle MAinnen sich ausweisen müssen, ob sie geimpft oder genesen sind oder einen Test vorlegen müssen, aber Besucher dann ungeimpft, ungetestet und daher vielleicht infiziert durchs Haus spazieren können wurde nicht beachtet. Auch, dass sogar letzte Woche eine Dame von der Gewerbeaufsicht im Haus war, ohne dass deren Impfstatus kontrolliert wurde, blieb unbeachtet.
Ich bin jetzt ein wenig ratlos, wie ich weiter vorgehe und bin dankbar für Unterstützung, wie ihr die Formulierungen seht. Ich weiß, dass ich in der Mitbestimmung bin, will aber vorher Sicherheit, bevor ich da auf den Putz haue.
LG