Präsenzsitzung trotz Corona

  • Moin zusammen,

    wir haben im WV den Beschluss gefasst, die vom AG übersandte Mitarbeiterliste in einer Präsenzsitzung zu prüfen, da wir dies bei ca. 900 MA nicht in einer Videokonferenz machen können / wollen.

    Jetzt kommt der AG mit § 241 BGB und § 15 ArbSchG und will nicht, dass wir eine Präsenzsitzung durchführen.

    Ich bin der Meinung der Wahlvorstand entscheidet.

    Wie seht ihr das?

    Gruß

    Dieter

  • Geil. Wie der AG in dem Zusammenhang auf §241 BGB kommen kann, ist mir ein Rätsel, und §15 ArbSchG ist Mumpitz.


    Seine Aufgaben erledigt der WV im Rahmen der einschlägigen Gesetze in eigenem Ermessen, der AG hat da gar nichts zu melden. Klar ist zudem, wie mein Vorredner schrieb, der WV muss in Präsenz tagen; ich sehe jenseits der zwingenden Gesetzeslage auch kein inhaltliches Problem dabei, da es ja ein leichtes ist, in einem entsprechenden Raum (der Abstandswahrung zulässt) mit Schutzmaßnahmen (FFP2) zu tagen.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Danke Bernd,

    das war schon mal gut!


    Und eine weitere Kapriole:


    Unser Unternehmen ist bundesweit vertreten und somit kommt der WV aus der ganzen Republik. Wahlbüro ist in Hamburg. Bisher haben wir alle unsere Dienstreisen mit der Bahn (1. Kl., reservierter Einzelplatz) zurückgelegt. Jetzt möchte der AG, dass, wg. der Ansteckungsgefahr, jeder mit dem Privat-PKW anreist. Teilweise sind das bis zu 600 km!!!

    Einmal editiert, zuletzt von sigmund () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von sigmund mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Der AG dürfte auch im Rahmen seines Weisungsrechtes AN niemals anweisen, privates Vermögen wie das eigene KFZ für dienstliche Belange einzusetzen (außer bei entsprechender Regelung im AV mit angemessener Entschädigung), er müsste dann schon Dienstfahrzeuge stellen.


    Ganz abgesehen davon hat er ja kein Weisungsrecht bzgl WV-Tätigkeit...

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • jeder mit dem Privat-PKW anreist

    versicherungstechnisch ein heikles Thema, z.B. wenn das Privat-KFZ beschädigt wird.


    Ohne Regelung mit dem AG auch für die Versicherungsfragen würde ich das Privat-KFZ zu Hause stehen lassen.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Hallo Dieter,


    ich gehe mal davon aus dass bei euch schon ein BR besteht und der WV jetzt die Neuwahl organisiert.

    Der AG darf gerne Coronabedingt seine Reiserichtlinien ändern. Allerdings wie Fried schon schrieb hat er dabei nicht die Möglichkeit die Nutzung von privatem Vermögen, was ein eigener PKW wäre, vorauszusetzen bzw. anzuweisen.

    Dass er im Rahmen der Reiserichtlinien die Nutzung von privaten Fahrzeugen gegen Entschädigung zulässt wäre allerdings möglich.

    Der nächste Punkt wäre aber dass die Änderung der Reiserichtlinien nach meiner Einschätzung ein mitbestimmungspflichtiger Vorgang nach §87 Abs. 1 Punkt 1 BetrVG darstellt.

    Ist dies erfolgt?


    Viele Grüße

    Bernd

  • Hier mal die neue Gesetzes Lage.

    § 1 Wahlordnung

    (4) Abweichend von Absatz 3 Satz 2 kann der Wahlvorstand beschließen, dass die Teilnahme an einer nicht
    öffentlichen Sitzung des Wahlvorstands mittels Video- und Telefonkonferenz erfolgen kann. Dies gilt nicht für
    Sitzungen des Wahlvorstands
    1. im Rahmen einer Wahlversammlung nach § 14a Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes,
    2. zur Prüfung eingereichter Vorschlagslisten nach § 7 Absatz 2 Satz 2,
    3. zur Durchführung eines Losverfahrens nach § 10 Absatz 1.
    Es muss sichergestellt sein, dass Dritte vom Inhalt der Sitzung keine Kenntnis nehmen können. Eine
    Aufzeichnung der Sitzung ist unzulässig. Die mittels Video- und Telefonkonferenz Teilnehmenden bestätigen ihre
    Teilnahme gegenüber der oder dem Vorsitzenden in Textform. Die Bestätigung ist der Niederschrift nach Absatz
    3 beizufügen.


    Ob ihr die Möglichkeit nutzt entscheidet Ihr.

    Bezüglich Privater KFZ gilt das von Fried geschrieben.

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • Hallo,


    da ja die Regelung des §1 Abs. 3 und 4 derjenigen des § 30 Abs. 1 und 2 BetrVG nachgebildet sind, kann davon ausgegangen werden, daß auch für WVe die Präsenzsitzung der Normalfall und die Video- bzw. Telefonkonferenz die Ausnahme ist. daran hat der AG nichts rumzudeuteln, solange es keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften gibt, die einer Präsenzsitzung ausdrücklich entgegenstehen.

  • Hier mal die neue Gesetzes Lage.

    Öha. Da wurde ich von einem wohl nicht mehr aktuellen Link in die Irre geführt.


    Okay, der WV dürfte also. Es liegt aber in seinem billigen Ermessen, ob er das tut. Wenn der WV also sagt, die Wähler:innenliste mit 900 Leuten müssen wir in Präsenz prüfen, dann hat der AG da nix zu melden.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Jetzt möchte der AG, dass, wg. der Ansteckungsgefahr, jeder mit dem Privat-PKW anreist. Teilweise sind das bis zu 600 km!!!

    Da würde ich dem AG folgendes vorschlagen:

    "Ok, ist eigentlich ne gute Idee. Damit das ganze aber einen vernünftigen und rechtssicheren Rahmen hat, wenden wir hierfür die Regelungen des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) an und natürlich stellen wir, entsprechend dem § 5 Abs. 2 BRKG, ein erhebliches dienstliches Interesse zur Nutzung eines Kraftwagens fest."

    Dann gibt es 30 Cent für jeden gefahrenen Kilometer. Das wären dann bei den 600 km 180,-€, was dazu führen könnte, dass die Kollegen auf einmal Bock haben mit dem privat PKW zu fahren, oder dass der AG auf einmal keinen Bock mehr hat, dass die Kollegen mit dem privat PKW fahren.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Mit 30Cent/Km sind heutzutage die Kosten für die private Nutzung nur leider nicht mehr abgedeckt (Benzin/ Verschleiß/ Wertverlust...)


    Ich würde dem AG einen anderen Vorschlag machen:


    "Hey Chef, natürlich fahren wir gerne alle mit Autos. Nur leider hat nicht jeder eines. Aber ich habe gehört, es gibt Unternehmen, die haben so viele, die vermieten sie sogar.

    Ich ruf da gleich mal an und lasse uns ausreichend Fahrzeuge vor die Haustür stellen, damit jeder alleine fahren kann.

    600Km sind natürlich sehr belastend. Sie haben sicherlich Verständnis, dass wir dann auch noch Hotels brauchen. 6 Stunden Fahrzeit hin, Sitzung, und wieder 6 Stunden zurück, dass geht natürlich nicht. Rechnung kommt dann wie üblich auf Postweg."

    Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen

    (Aristoteles)


    Noch ein Tipp für die derzeitige Nachhaltigkeitsdebatte:

    Save Water - Drink Wine !!

  • Mit 30Cent/Km sind heutzutage die Kosten für die private Nutzung nur leider nicht mehr abgedeckt (Benzin/ Verschleiß/ Wertverlust...)

    Das soll jetzt keine Kritik an Deinem Vorschlag sein (den finde ich gut), aber das ist doch einfach Quatsch. Ich weiß ja nicht was Du für ein Auto fährst, aber wenn Dir 180,-€ nicht für 600 Km reichen, dann wird es vermutlich eines sein mit dem Du Annalena & Greta zum weinen bringst... 8o

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • wenden wir hierfür die Regelungen des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) an

    § 1 Geltungsbereich

    (1) Dieses Gesetz regelt Art und Umfang der Reisekostenvergütung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes sowie der Soldatinnen und Soldaten und der in den Bundesdienst abgeordneten Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter.


    was davon ist denn sigmund?

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • @ Paragraphenreiter


    wenn ich mir nur die reinen Spritkosten anschaue, dann reichen die EUR 180,00 sicherlich.

    Wenn man aber alle Kosten betrachtet reicht es eben nicht.


    Google doch einfach mal "durchschnitt. kosten pro gefahrenen Kilometer". Da kommen Werte im Schnitt über 50cent/km raus.

    Und aus eigener Erfahrung, bin früher gerne mal 60.000 Km im Jahr dienstliche gefahren, trifft das die Realität eher.


    Und dMmdL, kann nicht sein, meiner ist weiß :)

    Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen

    (Aristoteles)


    Noch ein Tipp für die derzeitige Nachhaltigkeitsdebatte:

    Save Water - Drink Wine !!

  • was davon ist denn sigmund?

    vermutlich nichts.

    Der Geltungsbereich ist mir schon klar, allerdings wird in Tarifverträgen gerne auf die Regelungen des BRKG verwiesen. In unserem ist das der Fall und im TvÖD (soweit ich weiß) auch.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • vermutlich nichts.

    Der Geltungsbereich ist mir schon klar, allerdings wird in Tarifverträgen gerne auf die Regelungen des BRKG verwiesen. In unserem ist das der Fall und im TvÖD (soweit ich weiß) auch.

    Es handelt sich nicht um öffentlichen Dienst!


    Inzwischen handelt es sich nur noch um einen "Wunsch" des AG und jedes Mitglied solle selbst entscheiden, was es tut.

  • . Da kommen Werte im Schnitt über 50cent/km raus.

    Und aus eigener Erfahrung, bin früher gerne mal 60.000 Km im Jahr dienstliche gefahren, trifft das die Realität eher.

    Das wären dann ja 18.000€ Wertverlust im Jahr...

    "Das Gras wächst nicht schneller wenn man dran zieht."

    "Immer Sonne ist Wüste"

    BRV,9er Gremium,kein Tarif

  • Ich habe vor einiger Zeit mal einen Artikel des ADAC gelesen, in dem es um die realen Kosten pro Kilometer ging. Der günstigste Neuwagen (für vergleichbaren Wertverlust - ein robuster Passat fährt irgendwann ohne nennenswerten Wertverlust) kostete 33 bis 34 Cent pro Kilometer - All inklusive. Da muss man einfach Ersatzteile, Verschleiß, Wertverlust und Sprit mit einrechnen, wenn man ehrlich ist sogar die zusätzliche Fahrzeugwäsche. Und bei den aktuellen Benzinpreisen nahe dem Preis für Druckertinte sind 30 Cent schnell erreicht.

    Für einen Fahrzeugbesitzer fällt das nicht so sehr auf, weil die anfallenden Kosten nicht pro Kilometer auftreten und der Verkaufswert meistens durch einen "Neukauf" verwaschen wird, aber letztendlich muss man sagen, dass man mit den 30 Cent keinen Gewinn macht (außer mit einem robusten, älteren Passat).