Moin zusammen,
wir haben im WV den Beschluss gefasst, die vom AG übersandte Mitarbeiterliste in einer Präsenzsitzung zu prüfen, da wir dies bei ca. 900 MA nicht in einer Videokonferenz machen können / wollen.
Jetzt kommt der AG mit § 241 BGB und § 15 ArbSchG und will nicht, dass wir eine Präsenzsitzung durchführen.
Ich bin der Meinung der Wahlvorstand entscheidet.
Wie seht ihr das?
Gruß
Dieter