In einer Klinik gilt die Pflicht für alle geimpften AN, arbeitstäglich vor Dienstantritt einen Antigentest zumachen, die Ungeimpften müssen das (unbezahlt) im Betrieb unter Aufsicht machen.
So weit die gesetzliche Regelung. Nun will aber der AG für eine Gruppe von AN aus hier nicht so relevanten logistischen Gründen für alle, seien sie geimpft oder ungeimpft, verordnen, dass sie unter Aufsicht im Betrieb testen, dafür müssten sie unbezahlt 15 Minuten vor Dienstbeginn antanzen.
Fragen:
Ich halte das für vergütungspflichtige Arbeitszeit, sehe ich das richtig? Welche Gesetzesgrundlage ist relevant, m.E. jedenfalls §611 BGB?
Ich halte das für mitbestimmtes Ordnungsverhalten, sehe ich das richtig? (Es handelt sich zwar um eine Personalvertretung, aber das einschlägige Gesetz ist in der Passage deckungsgleich dem BetrVG)
Danke vorab!