Hallo!
Wir sind ein Unternehmen mit ca. 60 Mitarbeitenden und haben eine Bereitschaftszeit von 8.00 - 20.00 Uhr. In allen Arbeitsverträgen ist vereinbart, dass ggf. in dieser Bandbreite gearbeitet werden muss. Bei Teilzeitkräften, die weniger als fünf Tage pro Woche arbeiten, sind die Einsatztage im Vertrag nicht festgelegt.
In der Vergangenheit war es allerdings so, dass alle ihre festen Arbeitszeiten hatten. Das soll jetzt geändert werden. Es wird ein Schichtplan erstellt, der sechs Wochen vor in Kraft treten veröffentlicht wird. Dieser Schichtplan wird dem BR vorab gezeigt.
Die Frage ist nun, ob der BR die Möglichkeit hat der Veränderung der Arbeitszeit zu widersprechen. Natürlich gibt es ein Mitspracherecht bei der Gestaltung, aber es gibt eine BV in der die Schichtplanung genau so wie sie jetzt wirklich praktiziert wird, geregelt ist. Ich persönlich bin der Meinung, dass der BR die BV kündigen müsste, wenn es Änderungswünsche gibt. Einige BR-Mitglieder versuchen allerdings jeden Monat aus Neue über den Schichtplan zu diskutieren.
Über ein paar Meinungen und Tipps freue ich mich sehr.