Wegen Corona keine BR Sitzung mehr dafür Betriebsausschusssitzung

  • Hallo, in der BR Sitzung wurde als Vorsorgemaßnahmen zur Minimierung der Ansteckungsgefahr mit Corona , mit knapper Mehrheit nach

    § 27 Abs. 2 Satz 2 BetrVG, Befristet für 3 Monate beschlossen.

    Anstatt wie in der Geschäftsordnung geregelt ist, in 14 Tagesrhythmus der Betriebsrat zu Tagen. Nur noch der Betriebsausschuss Tagt

    und folgende Aufgaben zusätzlich übernimmt.

    1. Wahrnehmung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach § 87 BetrVG
    2. Wahrnehmung der Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen nach § 99 und § 102 BetrVG
    3. Wahrnehmung der Monatsgespräche mit dem Arbeitgeber gemäß § 74 Abs. 1 BetrVG

    Folgende Aufgaben sind hiervon ausgeschlossen: Anrufen der Einigungsstelle, Abschluss von Betriebsvereinbarungen, Wahrnehmung der Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen nach § 103 BetrVG.


    Ich habe Bedenken geäußert, das der Betriebsausschuss, ein Hilfsausschuss ist um dem BR Vorsitzenden zu entlasten aber nicht zum Ersetzen des Betriebsrates dient.

    Jetzt werden 4 BR Mitglieder von der Betriebsratsarbeit praktisch ausgeschlossen. Den Vorschlag die BR Sitzung Digital abzuhalten wurde wegen den hohen Vorbereitungsaufwand und Angst vor Ungültigkeit von Beschlüssen vom BR Vorsitzenden abmoderiert.


    Deswegen wollt ich euren Rat einholen ob das ganze so rechtens ist, wie es beschlossen wurde ?


    Gruß Localido

  • Haben wir letztes Jahr auch praktiziert über mehrere Wochen. Es können aber alle BRM übers Netzwerk die Einladung und Niederschrift und sämtliche Unterlagen einsehen bzw. können es im Büro tun. Insofern war jeder informiert, so er wollte. Aber auch bei uns gab es Animositäten und Befürchtungen, der BA würde was auch immer machen... also es ist nur das letzte Mittel, denke ich. Z.Zt. machen wir Sitzungen in einem Raum, der von der Hygiene und Arbeitsschutz für unsere Anzahl freigegeben wurde, mit aktuellem Test und FFP2-Maske.

  • en Vorschlag die BR Sitzung Digital abzuhalten wurde wegen den hohen Vorbereitungsaufwand und Angst vor Ungültigkeit von Beschlüssen vom BR Vorsitzenden abmoderiert.

    Das lasse ich so nicht gelten.


    Das BetrVG gibt uns die Möglichkeit, digitale Sitzungen abzuhalten.

    Wenn ich mir bei Beschlüssen nicht sicher bin, muss ich mir halt einen entsprechenden Raum vom AG besorgen lassen oder selber besorgen, in dem ich coronakonforme sitzungen abhalten kann.

    Ich kann auch den AG mal fragen, ob er gegen Beschlüsse, die der BR digital fassen würde, gedenkt vorzugehen, ansonsten müsse er es ermöglichen, entsprechende Räumlichkeiten evtl. auch extern zu besorgen.


    Was den Vorbereitungsaufwand anbetrifft, das ist eine schwache Ausrede. Der Aufwand ist sehr überschaubar. Wir haben hier zur Zeit vielleicht einen Mehraufwand von 15 Minuten pro digitaler Sitzung.

    Das Leben ist Veränderung

    Starte dort, wo du stehst!

    Aber versuche jeden Tag einen neuen Startpunkt zu finden!
    Benutze das, was du hast!

    Aber versuche jeden Tag etwas neues zu benutzen!
    Tu das, was du kannst!

    Aber versuche jeden Tag etwas mehr zu tun!

  • Soweit ich weiß, sind der Übertragung von Aufgaben an den BA Grenzen gesetzt, da der BR auch nicht mit seiner Mehrheit großflächig seine originären Rechte aufgeben darf; näheres siehe in den Kommentierungen zu §27 BetrVG.


    Da die Aufgabenübertragung hier ziemlich umfangreich ist, sehe ich diese Grenze überschritten. Noch dazu, wo §30 II BetrVG die Möglichkeit der Videokonferenz bietet (was dir Einlassung seitens des/der BRV Lügen straft).

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo Localido,


    nach der von dir freundlicherweise auch gleich mitgelieferten Rechtsgrundlage scheint mit diese Übertragung von Aufgaben an den BA korrekt per Top auf der Tagesordnung und ordentlicher Beschlussfassung mit Stimmenmehrheit gelaufen und somit rechtens zu sein.

    Natürlich sollten auch die BRM, die nicht im BA sind, jederzeit kurzfristig und umfassend informiert werden, nicht nur über Ergebnisse und Beschlüsse, sondern auch über anstehende Themen oder Themen fürs Monatsgespräch.

    Ein umfassendes Auskunftsrecht habt ihr als BRM ja unabhängig von diesem Beschluss und der Aufgabenübertragung; also Einsicht in alle elektronisch vorliegenden Unterlagen oder Zutritt zum BR-Büro und dort Einsicht in die Ordner/Unterlagen usw.


    Die SBV und ggf. JAV sind ansonsten nicht nur zu allen Sitzungen des BR einzuladen, sondern auch zu Sitzungen der Ausschüsse des BR, mithin in eurem Fall also zu allen BA-Sitzungen inkl. Monatsgesprächen.


    Jetzt werden 4 BR Mitglieder von der Betriebsratsarbeit praktisch ausgeschlossen.

    Solange es rechtlich korrekt beschlossen wurde, ist das in der Tat ein Nachteil gelebter Demokratie und eine Folge eurer knappen Mehrheit für diesen Beschluss. Es dürfen Aufgaben zur selbstständigen Erledigung an Ausschüsse übertragen werden und das habt ihr getan. Ihr müsste nur noch regeln, wie diese 4 Leute informiert werden und "Input" für Sitzungen etc. einbringen können.


    Wir haben übrigens eine nur grob vergleichbare Regelung, nämlich dass der BA einige definierte Aufgaben übernehmen darf und soll, sofern trotz korrekter Einladung keine Beschlussfähigkeit in der wöchentluchen Sitzung vorliegt und Themen mit entsprechenden Fristen bearbeitet werden müssen. Es ist also keine generell oder dauerhafte Aufgabenübertragung, sondern nur für definierte Umstände.


    MfG

    Scheeks

    Man wird alt wie ein Haus und lernt doch nie aus.

  • die Aussagen des BRV deuten für mich eher auf


    a.) Faulheit -> "hohen Vorbereitungsaufwand"

    b.) Unwissen/Unsicherheit -> "Angst vor Ungültigkeit von Beschlüssen"


    hin.


    Ja es ist ein höherer Aufwand eine digitale Sitzung zu administrieren aber dafür ist der BRV halt da und wenn man sich an die Vorgaben des Gesetzes hält werden auch keine Beschlüsse "ungültig".


    Wenn ich mir die Kommentierungen anschaue, ist die Übertragung der genannten Punkte wohl möglich und scheinbar auch die Teilnahme nur der Mitglieder des BA am Monatsgespräch.

    Und da es auch nur für einen begrenzten Zeitraum ist befürchte ich, dass ihr nicht viel dagegen machen können werdet außer reden und überzeugen.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Hallo Localio,


    mit dieser Einschätzung

    Ich habe Bedenken geäußert, das der Betriebsausschuss, ein Hilfsausschuss ist um dem BR Vorsitzenden zu entlasten aber nicht zum Ersetzen des Betriebsrates dient.

    liegst Du leider falsch. Du solltest beim § 27 BetrVG auch den Absatz 2 lesen. Dem Betriebsausschuß können auch Zuständigkeiten übertragen werden wie einem sonstigen Ausschuss gem. § 28 BetrVG.


    Der BR hat bei der Übertragung von Aufgaben an Ausschüsse - auch an den Betriebsausschuß - einen weiten Ermessensspielraum:

    "Die Übertragung unterliegt nur einer Rechts- und keiner Zweckmäßigkeitskontrolle (BAG 20.10.1993 ...)". ErfK, Koch, § 27 Rn 5.

    So wie Du es geschildert hast, hat der BR genau die Angelegenheiten für sich selbst vorbehalten, die er zwingend nicht delegieren darf.

    Ich sehe keine Anfechtbarkeit dieses Beschlusses.

  • Ich sehe überhaupt keinen Mehraufwand bei digitalen BR-Sitzungen.

    Für den BR-Vorsitzenden vielleicht schon, demgegenüber stehen aber die Zeitersparnis der anderen BR-Mitglieder, da evtl. Fahrtwege usw. wegfallen.

    Seit dem es diese Möglichkeit gibt, machen wir sogar häufiger mal eine "schnelle" Sitzung und verschieben es nicht immer bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung.

    Bitte nicht falsch verstehen, ich bin ein absoluter Befürworter von Präsenzveranstaltungen. Die digitale BR-Sitzung ist aus meiner Sicht aber eine sinnvolle Ergänzung.


    Ich denke mal eher, da will ein BR-Vorsitzender sich mit der Möglichkeit digitale BR-Sitzung nicht wirklich auseinandersetzen.

    Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen

    (Aristoteles)


    Noch ein Tipp für die derzeitige Nachhaltigkeitsdebatte:

    Save Water - Drink Wine !!

  • Ich sehe einfach den Vorteil nicht. Wenn nur 4 Personen nicht im BA sind, kann es rechnerisch nur ein 9er Gremium sein.

    Ansonsten gelten für den BA in der täglichen Arbeit im Grunde genommen dieselben Anforderungen bzgl. Ablauf und Protokoll wie für die normalen BR Sitzungen. Ihr kommt rein vom Arbeitsaufwand also lediglich mit einem etwas kleineren Raum aus als bei normaler Besetzung. Und wir sprechen hier von einem Raum für etwa 12 Personen (BR+JAV+SBV+GF beim Monatsgespräch) gegenüber einem Raum für 8 Personen (BA+JAV+SBV+GF beim Monatsgespräch). Das kann doch keine ausreichende Erleichterung sein. Gleichzeitig haben ja trotzdem BR-Sitzungen regelmäßig stattzufinden, bei denen der BA von seiner Arbeit berichtet. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die drei Monate lang (auch hier sprechen wir nur von sechs Sitzungen insgesamt) ausfallen dürfen. Insgesamt also ein eher schräger (laut den vorstehenden Aussagen, denen ich mich anschließen würde, trotzdem legaler) Beschluss. Bei euch aber wohl von einer Mehrheit gedeckt oder hingenommen.

  • Hallo stehipp,


    je nach Betrieb und Tätigkeitsfeld der einzelnen BRM kann eine Sitzung per Videokonferenz schon ein Mehraufwand bedeuten, gerade wenn rin großer Tel der Mitglieder keinen Büroarbeitsplatz haben.

    Wobei ich dir voll zustimme die Möglichkeit per Video oder Telefonkonferenz eine BR Sitzung abzuhalten ist eine gute Ergänzung zu den Präsenzsitzungen.


    Viele Grüße

    Bernd

  • Stimmt natürlich, bin von unserem Betrieb ausgegangen. Da hat jeder sein eigenes Büro bzw. eines das er nutzen kann, wir sind über eine große Fläche (Fahrzeit von einem Ende zum anderen ca. 2 Stunden) verteilt.

    Zudem geübt im Umgang mit diesen Medien, da wir sie auch so in der "normalen" Arbeitswelt nutzen.

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  • Ich sehe es auch so, dass das ein relativ schwaches Bild des Gremiums insgesamt, bzw. des BRV speziell ist. Gleichwohl bin ich beim juristischen Teil absolut bei albarracin


    Weshalb ich diese Frage:

    Deswegen wollt ich euren Rat einholen ob das ganze so rechtens ist, wie es beschlossen wurde ?

    Wenn die Beschlüsse ordentlich auf der Tagesordnung standen, damit ordnungsgemäß eingeladen wurde, auch alle Teilnehmenden korrekt waren, dann wohl ja.


    Meint: Inhaltlich halte ich den Beschluss zwar für fragwürdig, juristisch liegt er aber absolut im Rahmen der Kompetenz des § 27 BetrVG. Er könnte jetzt allenfalls noch formal gekippt werden. (Aber bis du das durchgezogen hast, dürften die drei Monate durch sein.)


    Mein Vorschlag an der Stelle: Nutze die freigewordene Zeit und erläutere deinen Kollegen die Möglichkeiten, die euer Unternehmen (technische Ausstattung) und das Gesetz bieten, damit zukünftig auch alle gewählten Vertreter sich wieder einbringen können/dürfen. Sprich: akzeptiere die juristische Faktenlage und baue deine Argumentation aus! ;)


    Viel Erfolg dabei!

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Ich sehe keine Anfechtbarkeit dieses Beschlusses.

    Das sehe ich anders, denn u.a. der ErfK sagt auch: Schließlich muss dem BR ein Kernbereich der gesetzl. Befugnisse verbleiben, wobei nicht auf einen einzelnen Mitbestimmungstatbestand, sondern auf den Gesamtaufgabenbereich des BR abzustellen ist. Eine so totale Übertragung ist imho damit nicht rechtskonform.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • wieso denn der neue Name?



    Eine so totale Übertragung ist imho damit nicht rechtskonform.

    ist das denn eine totale Übertragung? Es bleiben ja durchaus noch Punkte übrig.

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  • Das sehe ich anders, denn u.a. der ErfK sagt auch: Schließlich muss dem BR ein Kernbereich der gesetzl. Befugnisse verbleiben, wobei nicht auf einen einzelnen Mitbestimmungstatbestand, sondern auf den Gesamtaufgabenbereich des BR abzustellen ist. Eine so totale Übertragung ist imho damit nicht rechtskonform.

    eine totale Übertragung ist auch nicht rechtens, das ist korrekt.

    Der Abschluss von BV darf z.B. nicht übertragen werden und andere Aufgaben können nicht pauschal übertragen werden, sondern müssen im Beschluss explizit aufgeführt werden.

    Auch darf der BA den BR nicht "ersetzen" aber dazu gibt es keine konkrete Aufführung, da besteht wohl "Interpretationsspielraum"

    Faktisch kann man viele Aufgaben übertragen und somit das Gremium "verkleinern", das macht auch Sinn.


    z.B. kann man BRM "entlasten" indem man sie nur zu Themen einladen muss, bei denen sie nicht wirklich unterstützen können

    (wollen wir es mal so ausdrücken)


    In Coronazeiten, kann man natürlich dieses auch Nutzen um Kontakte zu beschränken, ob das überall Sinn macht muss man vor Ort entscheiden (ist zwar nicht Sinn des BA aber durchaus praktisch relevant)


    Und man kann das Ganze ja auch rückgängig machen per BR-Beschluss. Beim einem 9-er-Gremium mit 4 "Ausgeschlossenen" benötigen diese ja nur einen "Überläufer" und die Übertragung der Aufgaben ist Geschichte

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


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  • wieso denn der neue Name?

    Er hat vermutlich beim Pokern verloren, wollte sich aber nicht in Lostfried umbenennen, also deckt er den Mantel des Schweigens darüber und begnügt sich mit Fried... :saint:


    Aua! Ey... nur weil ich ein bisschen.. aua! ... gebettelt habe.... Winfried, pack das ... aua... Ding... aua... weg!... jahaa... ich bin ja schon ruhig...

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Schließlich muss dem BR ein Kernbereich der gesetzl. Befugnisse verbleiben, wobei nicht auf einen einzelnen Mitbestimmungstatbestand, sondern auf den Gesamtaufgabenbereich des BR abzustellen ist.

    Wäre das ein Dauerbeschluss und würde dadurch faktisch das Gremium auf Dauer verkleinert, wäre ich da sofort und ganz bei dir. Vor dem Hintergrund, dass es sich hier nur um einen vergleichsweise kurzen Zeitraum (im Vergleich zu vier Jahren Amtszeit) handelt, sehe ich den "Gesamtaufgabenbereich" hier in der zeitlichen Dimension und damit nicht wesentlich beeinträchtigt.


    Ich sagte ja schon, auch ich finde den Beschluss nicht besonders gelungen und es würde mich brennend interessieren, ob das BAG das auch so sehen würde (mit der zeitlichen Dimension) oder es es sagen würde: nee, sorry, das BetrVG räumt extra die Möglichkeiten einer Videokonferenz ein und solange ihr nicht belegen könnt, warum das faktisch nicht möglich war, solange hättet ihr den Weg gehen müssen, statt hier fast die Hälfte des Gremiums "auszubooten".


    Ist wieder so ein Fall, wo ich denke: verargumentieren kann man beides, wie es richtig ist, müsste erst noch entschieden werden.

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    Einmal editiert, zuletzt von Moritz ()

  • Wäre das ein Dauerbeschluss und würde dadurch faktisch das Gremium auf Dauer verkleinert,

    warum sollte das nicht gehen? das ist so, per beschluss werden die Aufgaben dauerhaft übertragen, bis zum "Gegenbeschluss"

    es gibt keine zeitliche Einschränkung für den Beschluss, dann bräuchste ja keinen "Gegenbeschluss"


    sehe ich den "Gesamtaufgabenbereich" hier in der zeitlichen Dimension und damit nicht wesentlich beeinträchtigt.

    das geht auch für eine kurze Zeit nicht, genau wie man nicht für kurze Zeit den Abschluss einer BV auf den BA delegieren kann.

    Die Kernaufgaben müssen immer beim BR-Gremium verbleiben

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


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