Hallo, in der BR Sitzung wurde als Vorsorgemaßnahmen zur Minimierung der Ansteckungsgefahr mit Corona , mit knapper Mehrheit nach
§ 27 Abs. 2 Satz 2 BetrVG, Befristet für 3 Monate beschlossen.
Anstatt wie in der Geschäftsordnung geregelt ist, in 14 Tagesrhythmus der Betriebsrat zu Tagen. Nur noch der Betriebsausschuss Tagt
und folgende Aufgaben zusätzlich übernimmt.
- Wahrnehmung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach § 87 BetrVG
- Wahrnehmung der Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen nach § 99 und § 102 BetrVG
- Wahrnehmung der Monatsgespräche mit dem Arbeitgeber gemäß § 74 Abs. 1 BetrVG
Folgende Aufgaben sind hiervon ausgeschlossen: Anrufen der Einigungsstelle, Abschluss von Betriebsvereinbarungen, Wahrnehmung der Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen nach § 103 BetrVG.
Ich habe Bedenken geäußert, das der Betriebsausschuss, ein Hilfsausschuss ist um dem BR Vorsitzenden zu entlasten aber nicht zum Ersetzen des Betriebsrates dient.
Jetzt werden 4 BR Mitglieder von der Betriebsratsarbeit praktisch ausgeschlossen. Den Vorschlag die BR Sitzung Digital abzuhalten wurde wegen den hohen Vorbereitungsaufwand und Angst vor Ungültigkeit von Beschlüssen vom BR Vorsitzenden abmoderiert.
Deswegen wollt ich euren Rat einholen ob das ganze so rechtens ist, wie es beschlossen wurde ?
Gruß Localido