Moralischer" Sozialbetrug wird es schon deswegen nicht werden (juristischer ist es ja eh nicht), weil die Bundesagentur auch eine Sperrfrist verhängt, wenn der Auflösungsvertrag ein Ende des Beschäftigungsverhältnisses vorsieht, das vor dem Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist liegt.
in diesem Fall geht es ja nicht um einen Aufhebungsvertrag, sondern um eine Kündigung die seitens des AG erfolgen soll, damit der AN keine Sperrfrist bekommt.
Die Ausgangslage ist ja in diesem Fall: der AN weiß das er eine Sperrfrist bekommt und will diese mittels AG Kündigung umgehen.
Wie die das "hinbekommen" wollen wäre eine andere Diskussion, dafür müßte man in die Details einsteigen.
Ansonsten gehe ich mit deinem Hinweis darkor (oder wie das heißt)