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bei einer MAin sollte der befristete AV,der bis zum 31.03.2022 läuft,nicht verlängert werden. Weil sie aber nicht solange im Unternehmen mehr bleiben wollte, bat sie um einen Aufhebungsvertrag. Den bekam sie heute mit Ablauf des 31.01.2022. Jetzt regt sie sich auf, dass sie ja eventuell eine Sperre bekommt, sich bei der Arbeitsagentur melden muss usw. ( etwas schwierige Person) Jetzt will sie wieder lieber gekündigt werden, damit sie Anspruch auf Arbeitslosengeld hat. Was soll ich Ihr raten? Vielleicht haben da aussenstehende ne bessere und objektive Meinung.
Ok, fangen wir mal mit dem faktischen an: wenn sie den Aufhebungsvertrag nicht unterschreibt, bleibt sie bis zum Ende des befristeten Arbeitsvertrages im Unternehmen. Relativ simpel, oder? Sprich, sie hat hier ja keinen echten Zugzwang. (Außer dem, den sie durch ihre Forderung selber generiert hat, aber damit muss sie selber klar kommen!)
Je nachdem, wie ihr befristeter Arbeitsvertrag gestaltet ist, lässt der gar keine Kündigung zu einem vorherigen Zeitpunkt zu (weiß ich natürlich nicht, ist aber durchaus üblich, nicht zuletzt, weil § 15 (3) TzBfG die explizite Vereinbarung einer Kündigungsmöglichkeit fordert! )
Und warum soll der AG kündigen und das Risiko eines Kündigungsschutzprozesses eingehen? Da ist es für ihn einfacher (und aller Wahrscheinlichkeit deutlich kostengünstiger) einfach den Ablauf abzuwarten.
Sorry, aber was die Kollegen hier verlangt/will ist das klassische "Wasch-mir-den-Pelz-aber-mach-mich-nicht-nass".
So ganz spontan? Sich irgendwo ein bisschen gesunden Menschenverstand und Rückgrat zu besorgen... (sorry, aber was anderes fällt mir dazu im Moment so gar nicht ein)
Ach ja, und dass sie sich schleunigst bei der Agentur meldet! Wenn sie einen neuen Job hat, kann sie auch die Aufhebung unterzeichnen!
dem von Moritz gibt es eigentlich nur wenig hinzuzufügen.
Wenn Sie früher raus will ohne einen Anschlussarbeitzplatz zu haben ist das ihre persönliche Entscheidung.
was man ihr raten kann?
Sie soll sich mal klar werden was sie will und dann zu ihrem Vorgesetzten gehen und mit ihm darüber sprechen. Vielleicht lässt sich der AG auf Ihre Wünsche ein, dass ist aber alles individualvertraglich und geht den BR erstmal nichts an.
Naja fast nichts wenn Sie gekündigt werden will, dann hat der AG euch anzuhören.
Wenn die Kollegin sich bis jetzt noch nicht zum 31.03.22 arbeitslos gemeldet hat, dann sollte sie sich jetzt aber sputen, sonst bekommt sie ohnehin eine Sperre.
3 Monate vor Ablauf des Vertrages muss sie bei der Agentur auf der Matte stehen.
So ganz spontan? Sich irgendwo ein bisschen gesunden Menschenverstand und Rückgrat zu besorgen...
...ist auf jeden, ganz allgemeingültig, ein guter Tipp
Es gibt aber auch die Möglichkeit trotz Aufhebungsvertrag keine Sperre zu kriegen, der muss nur richtig formuliert sein.
Wenn im Aufhebungsvertrag eindeutig steht, dass die MAin nicht im Unternehmen weiterbeschäftigt werden kann und die einzige Alternative zum Aufhebungsvertrag die Kündigung wäre, dann gibt es auch keine Sperre. Die Sperre gibt es immer dann, wenn man selbst ein Arbeitsverhältnis beendet (durch Eigenkündigung oder Aufhebungsvertag), welches hätte fortgesetzt werden können. Wird durch den Aufhebungsvertrag aber klar, dass das Arbeitsverhältnis so oder so nicht hätte fortgesetzt werden können gibts kein Problem.
Es gibt aber auch die Möglichkeit trotz Aufhebungsvertrag keine Sperre zu kriegen, der muss nur richtig formuliert sein.
.. und so ein bißchen Sozialbetrug ist es dann auch, wenn man als AN den Aufhebungsvertrag möchte und ihm somit keine ALG zusteht und der AG formiliert das um, damit der AN dann doch ALG bekommt
.. und so ein bißchen Sozialbetrug ist es dann auch, wenn man als AN den Aufhebungsvertrag möchte und ihm somit keine ALG zusteht und der AG formiliert das um, damit der AN dann doch ALG bekommt
vollkommen richtig.
Mir ging es lediglich darum, dass ein Aufhebungsvertrag nicht automatisch eine Sperre bedeuten muss.
Mir ging es lediglich darum, dass ein Aufhebungsvertrag nicht automatisch eine Sperre bedeuten muss.
das ist korrekt, war mir auch klar das Du das weißt.
Ob dem TE ober anderen mitlesenden Personen das auch bewußt ist und die Folgen?
Zumindestens Personen die eine solche Frage hier stellen, dürfte das nicht bewußt sein, da sonst die Frage nicht gestellt worden wäre. (nicht persönlich gemeint, ist eine rein sachliche Annahme)
von daher ist das auch von mir als Hinweis zu verstehen.
Ich weiß nicht, was ihr immer mit Sozialbetrug habt.
Wenn ich als Arbeitnehmer monatlich meinen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung leiste, habe ich, sollte ich Arbeitslos werden auch ein Anrecht, diese Leistung in Anspruch zu nehmen.
Ich betrüge niemanden und nehme auch niemandem etwas weg, was mir nicht per Gesetz zustehen würde.
Eine Lücke im Gesetz auszunutzen stellt für mich keinen Sozialbetrug dar, wenn dadurch einem Arbeitnehmer geholfen werden kann, der sein Arbeitsverhältnis beenden möchte.
Das ist meine persönliche Meinung, daher werde ich wenn möglich, Arbeitnehmern und auch dem Arbeitgeber im Rahmen meiner Möglichkeiten unterstützen, wenn dadurch beiden gedient ist.
Wenn ich als Arbeitnehmer monatlich meinen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung leiste, habe ich, sollte ich Arbeitslos werden auch ein Anrecht, diese Leistung in Anspruch zu nehmen.
richtig, Du wirst aber nicht arbeitslos, weil Du könntest ja weiter arbeiten.
Wenn Du freiwillig die Arbeit aufgibst, arbeitest Du zwar nicht, Du bist aber nicht arbeitslos weil die Arbeit ist ja da, du lässt sie bloß "links liegen"
Ich betrüge niemanden und nehme auch niemandem etwas weg, was mir nicht per Gesetz zustehen würde.
es steht Dir ja per Gesetz nicht zu, weil Du diesen Zustand hättest verhindern können. Per Gesetz muss Du dich aktiv daran beteiligen "in Arbeit " zu kommen und zu bleiben
Eine Lücke im Gesetz auszunutzen stellt für mich keinen Sozialbetrug dar, wenn dadurch einem Arbeitnehmer geholfen werden kann, der sein Arbeitsverhältnis beenden möchte.
Es gibt da keine Lücke im Gesetz, es wird ein falsches "Zeugnis" ausgestellt, in dem die Kündigung des AN als betriebsbedingte unabdingbare Kündigung durch den AG dargestellt wird.
Das ist meine persönliche Meinung, daher werde ich wenn möglich, Arbeitnehmern und auch dem Arbeitgeber im Rahmen meiner Möglichkeiten unterstützen, wenn dadurch beiden gedient ist.
man macht sich angreifbar, weil dem AG das durchaus bewußt ist, was man da macht
Ich betrüge niemanden und nehme auch niemandem etwas weg, was mir nicht per Gesetz zustehen würde.
Ähh, doch. Wenn man falsche Angaben macht, um etwas zu bekommen das einem nicht zusteht, nennt sich das Betrug.
Und ja, man nimmt es auch jemandem weg. Nämlich dem der es hat und es Dir nicht geben müsste, was in diesem Fall die Sozialkassen sind bzw. alle Menschen die in diese einzahlen und darauf vertrauen können sollten, das ihre Beiträge entsprechend den gesetzlichen Regelungen eingesetzt werden. Und nein, wenn Du Dein Arbeitsverhältnis beendest, obwohl Du es fortsetzen könntest, steht Dir per Gesetz halt eben nichts zu (zumindest für 3 Monate).
Also zumindest musste ich vor nicht ganz 15 Jahren selbigen bei der ARGE vorlegen. Aber das mag sich geändert haben oder ich war blauäugig.
Ich hatte mich allerdings damals auch rechtzeitig arbeitssuchend gemeldet und dies hätte die Mitarbeiterin ja auch bis zum 31.12. machen müssen, um eine Sperrfrist zu vermeiden. (3 Monate vor Ablauf des befristeten Vertrages).
Das steht wohl tatsächlich irgendwo, ja. Aber die gelebte Realität ist: kommst du mehr als 6 Wochen vorher, fragen die dich dort, was sie mit dir sollen, du wärst ja nicht vermittelbar...
Und wenn du denen halbwegs plausibel erklären kannst, dass du eine Verlängerung in Aussicht hattest, und sich jetzt erst herausgestellt hat, dass es die nun doch nicht gibt, werden sie das auch akzeptieren.
Der Nordfriese Es gibt so Dinge, die kann man still und heimlich machen, die sollte man aber nicht an die große Glocke hängen... zu sagen, ich habe keinen Bock meinen Vertrag zu erfüllen, ich will lieber mein Geld für umme - mir fällt da auch kein anderer Begriff als Sozialbetrug für ein. Und nein, hier wird keine Lücke im Gesetz ausgenutzt, sondern die mangelhafte Überwachung. Und da sind wir dann wieder an dem Punkt: natürlich wollen wir die Überwachung nicht, aber nach den Regeln spielen auch nicht - da liegt was schief!
Man sollte auch nicht ganz außer Acht lassen: es erfolgt eine Anhörung nach §102
wenn die Kündigung nun betriebsbedingt unabdingbar sein soll, obwohl genug Arbeit vorhanden oder ggf. eine Sozialauswahl angebracht wäre, dann müsste der BR der Kündigung widersprechen.
In so einem Fall könnte man genau genommen nicht mal einfach die Frist ablaufen lassen.
--> das wird der BR aber ja nicht machen, wenn er mit dem AG zusammen den AN "unterstützt", bei einem Widersprcuh zieht der AG sofort die "ich-tue-Dir-einen-Gefallen-Kündigung" zurück
Ich spinne jetzt absichtlich mal weiter (mir bewußt, dass das in der Realität unwahrscheinlich sein wird)
--> der AN der sich hat kündigen lassen und überlegt es sich dann plötzlich anders und klagt, dann hat der BR ggf. ein Problem, wegen des fehlenden Widerspruches
--> oder noch weitergesponnen: der AG hat sofort einen Ersatz eingestellt, der BR hat zugestimmt, der frisch gekündigte AN findet keinen neuen Job und versucht sich wieder einzuklagen mit der Begründung: der BR hat seinen Prüfauftrag in der Anhörung nicht ordentlich erfüllt
kann man jetzt sicher alles mögliche zusammenspinnen, aber als BR sieht das zumindestens nicht nach "Kompetenz" aus
zu sagen, ich habe keinen Bock meinen Vertrag zu erfüllen, ich will lieber mein Geld für umme - mir fällt da auch kein anderer Begriff als Sozialbetrug für ein. Und nein, hier wird keine Lücke im Gesetz ausgenutzt, sondern die mangelhafte Überwachung.
Auch wenn das jetzt Off-Topic ist...
bevor Deutschland von VW regiert wurde, war es normal, dass man jederzeit sanktionsfrei gehen konnte, wenn man sah, dass zwischen Erwartung und Ergebnis im Job die Schere zu weit auseinander klaffte. Und die Sozialsysteme standen keineswegs "vor dem Kollaps" wie damals gerne kolportiert wurde, sondern funktionierten m.E. effektiver als heute. Die ganzen Sanktionen wurden erlassen als die Arbeitslosenquote sowieso hoch war und wenn jemand ging, schon 10 andere bereit standen. Wirtschaftliche Erwägungen konnten also nicht ausschlaggebend sein. Es ging eher darum die Löhne zu drücken, die Beschäftigten in prekäre Arbeitsverhältnisse zu zwingen und Arbeitslose als faul und anspruchsvoll zu stigmatisieren. Ein Beschäftigungsproblem wurde kurzerhand in ein Motivationsproblem umgemünzt. Und natürlich kannte jeder einen Porsche fahrenden Arbeitslosen, der ihn jedesmal verhöhnte, wenn er morgens brav zur Arbeit ging...
Meines Erachtens sind die Sanktionen zwar legal, aber nicht legitim. Daher hätte ich auch keine Hemmungen, jemandem zu helfen, der einen Dieb bestehlen will.
Meines Erachtens sind m.E. die Sanktionen zwar legal, aber nicht legitim.
Gut das mag so sein, will ich gar nicht abstreiten.
Aber wie Du schon schreibst, die Sanktionen sind legal und die falsche Kündigung macht den Bezug von ALG illegal (das wirst Du nicht abstreiten wollen)
Auch wenn die Sanktionen nicht legetim sein mögen, bleibt es dennoch genauso nicht legetim etwas nicht legales zu tun oder zu unterstützen.
Ich persönlich würde das ganz extrem vom Einzelfall abhängig machen und will nicht pauschal urteilen. Es gibt Menschen, die sich ohne Not einfach noch ein wenig mehr "bereichern" oder auf die Faule Haut legen wollen und andere, bei denen eh überall der Schuh drückt und die nebenbei noch Stress im Unternehmen haben. Das kann nur der BR vor Ort wirklich beurteilen und muss die eigene Entscheidung mit dem eigenen Gewissen vereinbaren können.
"Daher hätte ich auch keine Hemmungen, jemandem zu helfen, der einen Dieb bestehlen will."
Letztlich ist der "Dieb" nur Verwalter unseres Geldes. Wenn das in größerem Sinne so gemacht würde, stiegen unsere Abgaben. Den eigentlichen Dieb schert das nicht ein Bisschen.
"Moralischer" Sozialbetrug wird es schon deswegen nicht werden (juristischer ist es ja eh nicht), weil die Bundesagentur auch eine Sperrfrist verhängt, wenn der Auflösungsvertrag ein Ende des Beschäftigungsverhältnisses vorsieht, das vor dem Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist liegt.