Hallo,
ist es zulässig, Kollegen, die noch in der Probezeit sind, in den Wahlvorstand zu bestellen? Ich habe schon länger recherchiert, und keine Info dazu gefunden, dass Probezeit und Wahlvorstand sich ausschließen…
Allerdings beißt sich der Gedanke der Probezeit in meinen Augen mit dem Kündigungsschutz der Wahlvorstände ( Zeitpunkt der Bestellung des Wahlvorstands bis 6 Monate nach Ergebnisbekanntgabe). Wie ist damit umzugehen auch vor dem Hintergrund, dass sich ansonsten zu wenige Kollegen freiwillig für die Arbeit im Wahlvorstand gemeldet haben?
Wäre super, wenn mir jemand Licht ins Dunkel bringen könnte!
Beste Grüße