Liebe Kolleginnen und Kollegen in diesem Forum,
gerne erbitte ich mir als BR-Wahlvorstandsmitglied Beratung bei der Frage, ob wir die Wählerlisten bei mehreren Gesellschaften eines Unternehmens getrennt oder zusammen vor BR-Wahl ausgehängt werden müssen.
Folgendes ist die Situation: bei unserem großen Zentrum für körperbehinderte Menschen gibt es eine "Kernstiftung" sowie drei Tochter-Gesellschaften (angeschlossene GmbHs), deren Mitarbeiter*innen der zu wählende Betriebsrat vertritt. Von den (zwei) Personalabteilungen haben wir Wählerlisten aufgeschlüsselt nach weiblichen und männlichen MA (mit allen geforderten Angaben) erhalten. Nun liegen aber jeweils Listen für die Kernstiftung und weitere zusammengefasste Listen für die drei GmbHs vor.
Müssen diese Listen als Wählerlisten-Aushang zwingend zusammengeführt werden (MA von Kernstiftung + GmbHs) oder genügt es die jeweiligen Listen im vorgesehenen Format weiter getrennt auszuhängen? Für unseren Arbeitsaufwand wäre es zu begrüßen, wenn die Listen auch beim Aushang getrennt bleiben dürfen.
Vielen Dank für eine Rückmeldung zu dieser Angelegenheit für die BR-Wahlvorbereitung.
Viele Grüße
Helmut Obst
Stiftung Pfennigparade